Das Abendland
- Journal
- Das Abendland
- Volume
- IV (1867)
- Issue
- 9 (2.5.1867)
- Date
- 1867-05-02
- Page
- Seite 66 (sequence 2)
- Language
- German
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— 66 so wie in den halbmorschcn und vor Fäulniß und sonstigen Verdcrbniß wohl nicht genügend geschützten Bretterkistcn im Prager jüdischen Rathhause gibt cs Schriften im Manuskript und im Druck die von vergangenen Tagen berichten, und von Begebenheiten, und Gesetzen die die Juden bald wohlthucnd und erhebend, bald schmerzlich und erniedrigend berührt haben. Auch in anderen Stadt und Landgemeinden gibt cs Annalen über die Ansiedelung und über die Erlebnisse der Inden, cs gibt Statuten der verschiedenen bei den Inden fast allseitig bestehenden und bestehend gewesenen wohlthätigen Vereine, insbesondere der Bcerdigungsgcnossenschaften, die nicht selten auch für die Geschichte der Juden beachtenswerthe historische Daten enthalten! Wie viele solcher alten Urkunden, Schriften und Fascikel, die einen oft nicht genug hoch anzuschlagenden historischen Werth haben, wandern in den Papierkorb, in den Krämerladen, in die Papierstampfe! Welche Verluste gab es da hintanzuhalten, wenn nur die Herren, die an der Spitze der einzelnen Verwaltungen stehen auch Sinn und Verständniß für solche specielle höhere geistige Interessen hätten, wenn sic sich nur zu etwas mehr als zu bloßen Verwaltern der materiellen Gemeinde und Vereinswirthschaft verpflichtet fühlten, und wenn die traurige Zerklüftung der Verhältnisse die eine oder die andere in erster Reihe dazu berufene Persönlichkeit vor lauter Sonderbestrebnngen nur auch dazu kommen ließe aus eigenem Antriebe für das Allgemeine etwas mehr zu thun, als wozu sie rwlens volens nothgedrnngcn ist. Es kann nicht fehlen, daß der geistige Fortschritt der Inden und des Jndenthums auch die Forschung nach den Quellen der jüdischen Geschichte anregt, und gebietherisch tritt an uns die Aufgabe heran, uns nicht länger von einem Streben abznschlicßen, dessen Wichtigkeit längst anerkannt ist und es wird für uns eine unausweichliche Ehrenpflicht ja nicht lange aus Mangel an Einsicht und Gemeinsinn den Untergang unersetzlicher jüdischer Geschichtsqncllen zu verschulden. Wer Lust, Liebe und Interesse für die Sache hat lege Hand ans Werk! Möge nur immerhin jeder, in seiner Sphäre anregend in dieser Beziehung und fördernd wirken; mögen alle die sich im Besitze bezüglicher Urkunden befinden dann in jüdischen Zeitschriften Mittheilung machen, u. wo möglich für deren Berö f f e n t l i ch u n g Sorge tragen; diese einzelnen M i t t h c i l u n g e n und Veröffentlichungen können dann die Grundlage eines j ü d i s ch e n Archivs bilden. Tausend fleißige Hände regen Helfen sich im muntern Bund, Und im feurigen Bewegen, Werden alle Kräfte kund. (Schiller). Bedenken gegen einige synagogale Neurungen?-') Mit der Modernisirung unserer Synagogen, die durch Chor und Predigt in sogenannte Tempel umgewandelt wurden, haben sich in denselben neue Gepflogenheiten festgesetzt, deren Berechtigung noch nicht gehörig geprüft worden und deren Werth oder Unwerth wohl erst nach einer reiflichen Dis- *) Es ist uns angenehm, daß unser geehrter Herr Mitarbeiter die nun schon seit mehreren Decenien eingeführten Neuerungen beim jüd. Gottesdienst einer Besprechung vom Standpunkte des Sch ulchan Aruch auö unterzogen hat, und sind wir mit dem Verf. überzeugt, daß die gegebene Anregung zu weiteren Diskussionen führen werde. Wir behalten es uns vor schließlich auch unsere Ansicht über den Gegenstand auszusprechen. Es ist von höchster Wichtigkeit, daß diese und ähnliche Neuerungen einerseits nicht ohne Berechtigung eingeführt anderseits nichtauS purem blinden Eifer pcrhorrefcirt werden. Die Redaktion. kußion unterzogen werden sollte. So ist beispielsweise daselbst ein Brauch im Schwünge, der wenn auch dem Anscheine nach unerheblich, doch mit den §§ unseres Ritualkodexes, ja auch mit den Satzungen der heiligen Schrift, nicht ganz im Ein-- JL klänge steht. Wir meinen die Art und Weise, wie in Bethänsern der Tallis getragen wird. Das Anziehen des TW«* lis hat doch nur den Zweck, dem Zizistjcöottjc der Schrift, das wir so eben beim Gebete lesen, wenigstens einigeriyaßen gerecht zu werden. Nun heißt cs von den Schaufädcn Xumeri XV 38, daß sie an den Enden unserer Kleider, und veuteronom. XXII 12 noch deutlicher, daß sie an den Enden des Kleides, mit w e l ch e m m a n s i ch bedeckt angebracht werden sollen. Wird nun der Tallis, wörtlich, ein Ol,erkleid, ein Mantel, nach altüblicher Weise getragen, so ist er in der That ein förmliches Kleid, welches den Leib umhüllt, und wodurch man jenem biblischen Gebote über die Schaufäden Genüge leisten mag. Ein znsammengelcgtes, über den Raken geworfenes Tuch hingegen, als ein der Vorschrift entsprechendes Gewand betrachten zu wollen, ist eine Fiktion, ein znsammcngerollter Mantel wird nur von Soldaten ans dem Marsche getragen, und cS muß gradezu, als eine wenn auch unabsichtliche, weil gedankenlose Verhöhnung des Gesetzes angesehen werden, dasselbe in solcher Manier zur Ausübung bringen zu wollen. Es ist übrigens dieser Mißbrauch schon vor dritthalbhnndert Jahren in Polen vorgekommen, und voin Verfasser des f'v'22 gerügt werden. Die betreffende Aenßernng derselben, allegirt im rrr mss D'VT mx VIII 1. 2, lautet „Diejenigen, welche einen zusammengcfaltetcn Tallis um den Hals über die Schultern schlingen, kommen ihrer Pflicht nicht nach." Es heißt auch im Schulchen Aruch man habe sich im Tallis einzuhüllen, und die bei dieser Gelegenheit zu sprechende Enlogie rr-rifi S]Ej?nnb, kann vollends auf einen wie oben geschilderten Anzug keine Anwendung finden. Eine andere Neuerung dieser Bethäuser, wurzelt in der Absicht, einen Knoten, dessen Lösung in den alten Synagogen viele Schwierigkeiten verursacht, mit einem Alcxandcrschwerte zu durchhauen. Es ist dies das Xackisellgebeth, welches für das Seelenheil der Verstorbenen, von den Hinterbliebenen Kindern oder Verwandten, nach uralter Sitte, im 1 Trauerjahre und jährlich an den Sterbetagen rezitirt wird. Ueber das Vorrecht der verschiedenen Tranergradc, in Fällen, in denen mehrere solche Leidtragende zugleich die Recitation des Xaäisellgebeths in Anspruch nehmen, wurde seit dem 15. Jahrhundert von rabbinischen Autoritäten viel debattirt, und es verursacht den Rabbinern der alten Synagogen noch heut zu Tage viel Kopfbrechens. Diesem zu entgehen, haben die neuern Tempel zu einer einfachen aber darum nicht minder genialen Erfindung, die ein wahres Kolumbnsei ist, nämlich zu dem Gcneralkadisch gegriffen. Zu Ende des Gcbeths sieht man alle diejenigen, die ihren verstorbenen Eltern den erwähnten Tribut der Pietät darbringen wollen, einen Gänsemarsch zu dem Pulte des Vorbeters antreten, der Kantor oder irgend ein anderer Synagogenfunktionär spricht allein laut dieses Kadisch, während die eigentlich Verpflichteten, alle zugleich dasselbe leise mitsagen. So ist allen Streitigkeiten ans die leichteste Weise vorgebeugt, und jedermann befriedigt. Rur schade, daß damit die ganze Institution in ihrem innersten Wesen zerstört wird. Rach ihrem Geiste und Sinne liegt der ganze Schwerpunkt derselben darin, daß eben die zurückgebliebenen Waisen öffentlich im Gotteshanse, das Lob des Herrn, vor einer größern Versammlung laut verkünden, und dadurch den verstorbenen Eltern, die ihre Kinder in Frömmigkeit und Gottesfurcht erzogen, (wovon eben diese öffentliche Heiligung des göttlichen Namens Zeugniß ablegen soll) ein Verdienst erwächst, das ihrem Seelenheil förderlich ist. Deßhalb sollen erwachsene Söhne während des Trauerjahres und am Iahrzeitstage eigentlich als Vorbeter fungiren, und nur für kleine Knaben und für jene die unfähig sind öffentlich vorznbeten, wurde als Surrogat, gleichsam ein Extrakt, in dem kurzen Kadischgebctfje geschaffen, welches auch kleine Kinder leicht rczitircn können, “jn mi' Ende