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Das Abendland · 1867-04-18 · 8 (18.4.1867) · p. Seite 61

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Journal
Das Abendland
Volume
IV (1867)
Issue
8 (18.4.1867)
Date
1867-04-18
Page
Seite 61 (sequence 5)
Language
German
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61 dieses Jahrganges seinem Wortlaute nach reproducire. — Ferdinand von Gottes Gnaden erwählter römischer Kaiser, zn allen Zeiten Mehrer des Reichs, auch zn Hungern und Böhmen König x.— Durchlauchtigster, hochgeborner, freundlicher, lieber Sohn und Fürst! Wir haben Deiner Lieb snnlich und gehorsam Schreiben sambt der Iüdischheit zu Prag cingescblossener Supplikation, sowie Deiner Lieb von wegen der Prorogirung ihres Geleits und Abzugs aus Unserer Krön Böheim demüthigst übergeben, empfangen, daraus Deiner Lieb fleißig Fürbitt: daß Wir Uns ermeldeter Jüdischheit in Ansehung ihres Elends und Armuth, auch in Betrachtung, daß die hievor wegziehcnden Juden an mehr Orten jämmerlich beraubt und crmördt worden, gnädigst erbarmen und zu williger Einbringung ihrer Schulden, auch Verkaufung ihrer Häuser die Prorogation wie obsteht, verwilligen wollten, — nach der Läng väterlich angehört und vernommen. Und wiewohl wir nun auf den Rathschlag sowie in Deiner Lieb Beisein mit sattlicher Erwägung, der Juden Au sschaffnng halber, hievor nicht Ein, sondern zu etlich malen beschlossen, nochmalen endlich bedacht und Vorhabens gewesen demselben Rathschlag stracks und ernstlich nachzusetzen und Uns zu einiger ferner Vergleitnng gemeldeter Juden keineswegs bewegen zu lassen: so heben wir doch Unsers freundlichen lieben Sohns König Maxmilian, auch seiner lieb Gemahl, unserer freundlichen lieben Tochter und dann Deiner Lieb und Unsers auch freundlichen lieben Sohns Erzherzog Carls fürbittlich gar fleißigs Anliegen väterlich und gnädiglich angesehen und demnach ihnen den Juden, soviel noch derselben in der Krön Böheim vorhanden und verblieben scyn ihr Geleit von Ausgang des nächstgegebcnen Termines, nühmlich von Georgi nächstkünftig an zu raiten (rechnen) auf ein ganz Jahr zu erstrecken bewilligt, auf daß sie in solcher geraumer Zeit nicht allein ihre Schulden Allenthalben von den Leuten desto stattlicher einnehmen und einbringen und ihre Häuser verkaufen, sondern auch was sie hin und wieder in Unser Krön Böheim schuldig seyn, abzahlen, und sich nach Endung des Jahres, sowie zuvor beschehen sollen, daraus ziehen und anderer Orte Unterkommen mögen. Doch wollen Wir solche Bewilligung dergestalt gethan haben, daß Dein Lieb, inhalt und vermög des ehrwürdigen Unsers lieben andächtigen Urban Bischöfen zu Gurk, Unsers Raths undHofpredikanten beiliegenden r ä t h l i ch e n G u t b c d ü n k e n, von den Juden ihre Bücher erfordern, dieselben durch gelehrte Leute, so sich darauf verstehen und ihrer Sprach kündig seyn, ersehen, und was für Lästerungen wider Unfern heilwürdigen christlichen Glauben und Religion darinnen befunden, austhnn und corrigiren lasse, damit ihre Kinder, so von Jugend auf, wie Wir bcricht't, solche Lästerung lernen müssen, davon abgezogen und entwöhnet werden. — Zum Andern wolle Dein Lieb ihnen Unsertwegen mit Ernst bei Verlust ihrer Leib und Leben einbinden und befehlen, daß sie in ihren Synagogen öffentlich verkünden, frcizugeben und gestatten: Wer aus ihnen^ cs sei Mann oder Weibsperson, jung oder alt, zu den christlichen Predigten gehen wollt', daß er solches ohne ihre und ihres Banns Verhinderung unverwehrt thun» dürfe. — Unb fürs Dritte, wer als dann aus ihnen zu unserer christlichen Tauf- und Religion zu treten Vorhabens, daß er deßhalbcn von ihnen unverfolgt, unenterbt und sicher sein möge. Und wenn sie ein solches eingehen und vollziehen werden, auch Uns von Deiner Lieben einen und dem andern Artikel Anzeigung gethan wird, so wollen Wir obbestimmter Unserer gnädigsten Bewilligung nach die Erstreckung ihres Geleits in die Kreise allenthalben ausschicken und publiciren lassen, dabei sie auch Dein Lieb alsdann von Unsertwegen handzuhaben wissen wird. — Das haben wir Deiner Lieb zur Erinnerung Unsers väterlichen Gemüths sich darnach wlsten zu richten, unangezeigt nicht wollen lassen, und sehnd derselben mit väterlicher Lieb Hulden und Gnaden allzeit wohlgewogeu und geneigt. Gegeben in unserer Stadt Wien, ®cn . Tag des Monats Martü Anno im 1560ten llii) US Neichs, des römischen im 30ten und den andern Aller im 34 gezeichnet) Ferdinand. — Dieser Brief spricht deutlich und bündig, daß eine Schuld der Juden oder eine gegen sie gerichtete Klage nicht vorlag, sondern daß das Ausweisungsdekret einzig und allein seinen Grund in Willen des Kaisers und in seiner Abneigung gegen die Juden hatte, ebenso daß der Kaiser schon wiederholt mit diesem Plane umgegangen war, ihn aber immer vertagte, bis er ihn endlich jetzt zur Ausführung brachte, und als er endlich dem Andrängen seiner toleranter gesinnten Kinder nicht ganz und gar widerstreben konnte, hob er das Ausweisungsdekret nicht ganz und gar auf, er verschob die Exeecution desselben bloß auf ein Jahr und das weniger darum, damit die Juden die ihnen ausstehenden Schulden eindringlich machen, als vielmehr darum, damit sie das, was sie schuldig seien, abzuzahlen Zeit hättn. — Wir finden auch ferner klar und offenkundig darin auf den geheimen Motor hingedeutet, dem dieses judenfeindliche Dekret seine geistige Urheberschaft zu verdanken hat, es ist dieß die katholische Geistlichkeit, hier durch den Bischof von Gurk repräsentirt, der ein Vorspiel der jüdischen Glaubensbücherverleumdung in Szene setzte und auch für den liebertritt in die herrschende Kirche gehörig den Boden vorzubereiten wußte. — Was Wunder, daß es dann Epigonen von der Sorte eines Pfefferkorn und Obskuranten in Hülle und Fülle gab. — Correspondenzen. Bin. Wien im April. Es dürfte die Leser Ihres Blattes intcressiren, daß die Ernennung des Br. Biach zum Hof- und Gerichtsadvokaten eine angenehme Enttäuschung in israelitischen Kreisen hervorgerufen hat. Es war nähmlich in Folge einer Notiz der „Presse" geglaubt worden, daß dießmal ein Israelit nicht ernannt werden wird, und man hat Grund den entgegengesetzten Vorgang mit dem veränderten System in Zusammenhang zu bringen. Die Ernennung Br. Biachs wurde Dank seinem gründlichen Wissen, seinem schlichten und würdigen Charakter in juridischen Kreisen eben so warm ausgenommen. — Bei dieser Gelegenheit will ich, da es merkwürdiger Weise selbst hier in Wien nicht genügend kündbar ist, hervorheben, daß außer dem erwähnten Hof- und Gerichtsadvokaten Br. Biach, auch die Advokaten: Br. Pisko, Freund, Kneppler, Grünberg und Libitzky Israeliten sind. Daß auf Antrag des Letztgenannten von der Advokatenkammer die Änderung resp. Vereinfachung des Jndeneidcs vorgeschlagen wurde, haben Sie bereits ans den Zeitungen erfahren. — Es steht mit Rücksicht auf die hiesige israelitische Religionsschule in nächster Zeit die Veröffentlichung eines neuen ganz veränderten Programs bevor. — Vor zwei Jahren hat nähmlich Herr Br. Jellinek ein Promemoria dem Cultusvorstand überreicht, über das seitdem von einem Comite bestehend aus den Herren Br. Wolf, Hammcrschlag, Szanto und Br. Kompert— letzterer für den Vorstand — im Vereine mit dem Verfasser des Entwurfs Berathungen gepflogen wurden. — Wie ich vernehme sind dieselben nunmehr, wenigstens so weit sie die Volksschulen betreffen, zu Ende gebracht. — Im hiesigen Stadttempcl wird cs jetzt recht licht werden, indem der Cultusvorstand die Beleuchtung durch Gas herzustellen beschloß. Sonst haben wir uuch einige Nichtlichtfreunde im besagten Vorstand. — Diese sind cs, die bei aller religiösen, eigentlicher irreligiösen Ilngenirthcit und Begnemlichkeit im Privatleben, in der Rathsitzung pietistischen Heiligcnduft um sich verbreiten, und in der Einführung der Orgel Hochverrath gegen den Sabbath erblicken.— Das Gewölbe vnlgo Comptoir halten so manche offen an diesem Tage. — aber ihr frommes Herz würde empört sein und ihr Öhr — noch gewöhnt Melodien a la polonaise zu hören —höchlich beleidigt von dem Orgelton. — Sie werden sagen, man schicke diese Herren in den Prager Tempel! — Wmn sich unser Cultusvorstand nicht bald ermannt im Sinne des Fortschrittes aufzutreten, sich nicht jetzt ermannt, wo die Gelegenheit

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