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Das Abendland · 1867-04-18 · 8 (18.4.1867) · p. Seite 59

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Journal
Das Abendland
Volume
IV (1867)
Issue
8 (18.4.1867)
Date
1867-04-18
Page
Seite 59 (sequence 3)
Language
German
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59 werden, damit die Jugend einerseits die ersten Elemente der tadilioncllen Lehre kennen lerne, und anderseits die Möglichkeit vorhanden sei, daß sich talentvolle Schüler den jüdisch theologischen Studien zuwcnden und widmen können. Ueberdieß lernt der Schüler ans der Mischna d. Neuhebräische. Es i,st auch dringend nothwendig, daß Schulbibeln verfasst werden, mit einer gleichförmigen deutschen leichtfasslichen Uebersetzung und angemessenen Auszügen aus den Comentaren. Ein specieller Religionsunterricht ist für die Knaben ganz überflüssig und zwecklos. Denn die Bibel in der Ursprache gibt die ganze Kenntniß der Religion, geordnet und kunstgerecht gefügt, m die Hand. Der Pentateuch mit seinem geordneten Geschichts- und Lehrstoff, in der kindlich reinen, und doch erhabenen, mit dramatischer Lebendigkeit gegebenen Form ist das beste Schulbuch. Die hebräische Sprache des Pentateuchs wird der Hast und Flüchtigkeit beim Religionsunterrichte, der aus dem Buch der Bücher resultirt, einen Damm entgegen setzen. Sprüche, Psalmen und Propheten geben die schönsten religiösen Ideale, erwecken heilige Gefühle; dagegen entweicht der religiöse Dust, wenn der Inhalt der religiösen Bibel in ein fremdes Gewand eingehüllt wird. Es passt hier, was Omar bei Verbrennung der alexandrischen Bibliothek geäußert, auf alle Lehrbücher der Religion : Entweder, sagte er, stehet das alles im Koran, wozu dann die Bücher? oder es steht gar nicht darin, dann kanns ja nicht wahr sein. Die isr. Religionsbücher sind ein Produkt der laxen Neuzeit, aber Religion steht höher als Zeitgeist und launisch wechselnde Mode. Wie die Naturwissenschaften auf Thatsächlichcs und Konkretes; wie die Sprachforschung auf Erkennung des Sprachgchaltcs gegenüber leerem Regelwerk; wie die Kunst auf Darstellung des Ideals durch Thatsächlichcs und Lebendiges dringt, so soll die Jugend .aus der Geschichte, dem Gesetze aus dem Stoff der Bibel erbaut werden und Material zur Religionswissenschaft im höhcrn Alter erlangen. — Nur den Mädchen soll die Bibel in deutscher Sprache vorgetragen, und damit die Lehren des Judenthums iu Verbindung gebracht werden. Die Reihenfolge, in welcher der hebräische Uuterrricht crtheilt werden soll, ergibt sich im Allgemeinen von selbst. In der Vorbcreitungsklasse: hebräisch Lesen im ersten, und nebst diesem der Anfang der h. S. im zweiten Jahre. In der ersten Klasse Bibel und die Anfangsgründe der Grammatik. In der zweiten Klasse Bibel und Grammatik, iu der 3 Klasse dasselbe und Geschichte der Inden etc etc. Das Specicllc bleibt dem Lehrkörper und dem Schulinspektorate überlassen, und müsste zu diesem Zwecke eine fassliche kurzgefasste dem kindlichen Alter angemessene Geschichte der Juden von der Rückkehr derselben unter Serubabcl, verfasst sanktionirt und gleichförmig für alle Schulen ein geführt werden. Beherzigung verdient, was Hr. Dr. D. über die Schulinspcktion und 4bic dabei zu wahrende Gcmeindeantonomie spricht. Er äußert sieb darüber wie folgt: Wer die Geschichte der jüdischen Volkscrzichung kennt, kann es nicht in Abrede stellen, daß die Israeliten auf die Bildung und Erziehung ihrer Jugend oft mehr verwenden als ihre Verhältnisse es erlauben, ohne daß ein behördlicher Schulzwang sic dazu nöthigt. Bei diesem Umstande wird die isr. Gemeinde gewiß nach wie vor bestrebt sein, für die Schulleitung die tauglichsten Kräfte zu gewinnen,und die Inspektion und Direktion nur verständigen und gewissenhaften Schulmännern anvertrauen. Es werde daher der Gemeinde ihre Autonomie gelassen, es stehe ihr die Wahl der hebräischen Lehrer und der Leiter der Schule frei, und sie wird gewiß zu Lehrern Männer von gediegener Kenntniß und pädagogischer Durchbildung wählen, und zu Leitern und Inspektoren, Männer von Wissen, Eifer und Liebe für Schulwesen und Unterricht, durch welche auch die religiöse Richtung der Schule gewährleistet sein wird. Man muß nachdrücklichst das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden in Schutz nehmen, und keinem der angestellten Lehrer eine unbeschränkte Macht einräumen, sonst gehen die Schulen ihrem Verfalle, nach kurzem Bestände entgegen. Wenn die Herren Lehrer der Confercnz verlangen, daß man ihre Wünsche, ohne Einfluß der Gemeinden, bei den k. k. Behörden entgegen nehme, so muß man umgekehrt darauf dringen, daß man die Autonomie der Gemeinde ihren anzustellenden Lehrern gegenüber, so wie im Schulfache überhaupt, stets schütze und aufrecht halte. Ist es vom Uebel, daß die angestellten Volksschullehrer mit unumschränkter Macht, der Gemeinde gegenüber unter dem Schutz der katholischen Schuldirektoren, welche die jüdischen Schulen einmal des Jahres auf 2—3 Stunden besuchen, auf eigne Faust handeln, so möge das Uebel nicht noch vergrößert werden. Es muß der Gemeinde frei stehen, Lehrer und Schuldirektor zu wählen, über die Schule zu wachen, Lehrplan und Stundeneintheilung zu machen. In letzterer Beziehung ist noch zu bemerken, daß die meisten Schulen einen 7 stündigen Unterricht des Tages, wovon jedoch eine Stunde auf Erholung abgeht, welche, mit Abzug der für die deutschen Gegenstände bestimmten Stunden, für den hebräischen Unterricht zu verwenden sind. Man glaube nicht, ein 7 ständiger Unterricht des Tages sei ein zu großer, unausführbarer und daher zu verwerfender, denn einmal, schmelzen die vorgeschriebenen 7 Stunden zu 5—6 Stunden zusammen, wie dieß die tägliche Schulcrfahrung lehrt, und dann liegt es nun einmal im Wesen und in der Gepflogenheit der hebräisch deutschen Schulen, daß sie den Zöglingen eine größere Arbeitslast auflegen, und eine so große Schulzeit in ihr Programm aufnehmen. Dagegen nimmt man es da mit der Pünktlichkeit des Anfangens und Aufhörens nicht so genau, und lässt die allenfalls für die Schüler sehr wohlthätigen Pausen bestehen. Schließlich erlaubt sich der Gefertigte die Bemerkung, daß die weisesten Gesetze verbunden mit der intelligentesten Aufsicht nichts Ersprießliches leisten werden, insolange nicht für die Heranbildung eines tüchtigen hebr. Lehrerstandes Sorge getragen wird. Sollen die jüdische Schulen ücht confessionelle Schulen sein, so müssen auch konfessionelle Lehrer- Bildungsanstalten bestehen, in welcher glaubensfeste, jüdisch herangebildete Lehrer, mit inniger Begeisterung für das Iudcnthum, mit wahrer Theilnahme für die jüdischen Gemeinden, für ihren Beruf unterrichtet werden. Eine jüdische Schule, deren Lehrer nicht vom Geiste des Judenthums durchdrungen sind, gleicht einem Baume ohne Wurzel. Es werde daher in Mähren zum Wohle sämmtlichcr isr. Gemeindcschulen Mäh- I rens eine Präparandie ins Leben gerufen. Für das Gedeihen der isr. deutsch hebräischer Schulen ist es auch nothwendig, daß dieselben von der katholischen Geistlichkeit emancipirt, und der Auflicht der Gemeindcu anheim gegeben werden, welche die geeigneten Individuen zum Jnspektorate herausfinden wird. Es ist eine Anomalie und Demüthigung des Judenthums und der Israeliten, wenn ihre confcssionellen Lehranstalten den Priestern einer andern Confcssion verantwortlich find. Die katholischen Seelsorger kommen einmal im Jahre, um dem Gesetze zu entsprechen, in die jüdische Schule, in welcher sie ganz fremd sind. Von Vortheil ist also bei dieser sremdconfessionellen Aufsicht keine Rede, der Nachtheil aber ist groß, denn unter den obwaltenden Umständen ist der Ein- | flnß der Gcmeindesaktoren auf die Schule gleich Null. Ich l kann es nicht unterlassen einer bei der jüngsten hier statt gehabten Schulvisitation an den Tag gelegten Demonstration des provisorischen Herrn Dechants in Kostete; Erwähnung zu machen. Derselbe wollte alle von der Gemeinde aufgenommcnen Lehrer ignorircn, und nebst dem bereits vom Eonsijtorium angestellten Lehrer nur den anerkennen, den er, der H. Dechant als Unterlehrer dcsigniren werde. Diesem Systeme treu durften nur zwei Lehrer sich an der Prüfung betheiligen, da aber kein Lehrer das prüfen kann was er nicht unterrichtete, so entstand eine Confussion. Der Vorstand und der Gefertigte ersuchten den H. Dechant den betreffenden Lehrer die Prüfung aus dem betreffenden Gegenstände vornehmen;u lassen, allein der H. Dechant erwiderte unwillig, daß Niemand etwas zu sagen oder anzuordnen habe. Der 8*

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