Mannheim
Compact Memory

Das Abendland · 1867-03-21 · 6 (21.3.1867) · p. Seite 42

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Das Abendland
Volume
IV (1867)
Issue
6 (21.3.1867)
Date
1867-03-21
Page
Seite 42 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
84% known words query
IRI
…/9050333-9088986-9050935--0613-9050937
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

3 entity mentions

42 bensgenossen ermitteln sollten, wie viel ein jeder einzelncJude beizutragen habe! Auffallend ist es, daß bei dieser Berathschlagnng nicht die mehreren Stimmen, sondern die wenigeren entschieden, wenn diese auf einen höhcrn Beitrag eines Juden ausfielen. Die Inden mussten dann doch noch schwören, daß sie nicht im Stande seien eine noch größere Summe zu geben. Nur ein beschworenes und richtig befundenes Unvermögen konnte vou .einer übergroßen Forderung befreien. Die jüdischen ComissSre waren auch zugleich die Einsammler dieser Iudensteuer und Albrecht hat ihnen versprochen Niemanden der sie dieses Geschäftes halber bei ihm anschwärzen wollte, Glauben beizumesscn, ohne zuvor sie gnädig darüber vernommen zu haben.*) Biografische SKiyen. der hervorragendsten Wilnaer Rabb. welche durch die in den Jahren 1648 — 49, so wie bald darauf in den Jahren 1654—55 entstandene Judenverfolgung in Lithanen, Podolien etc. nach Deutschland auswanderten von David Holub. (Fortsetzung). V. R. Moses Ribkes b. Naftali Hirsch. Dieser ebenfalls ein Wilnaer wurde etwa um 1602 *) daselbst geboren. Er war der Sohn des Naftali Hirsch, *) Folgendes ist der Wortlaut dieses interessanten Judensteuerpatentes vom 9. Jäner 1415. — Wir Albrecht von gotes gnaden, Herzog zu Oesterreich, zu Steur, zu Kernden und zu Krain, Graue, zn Tirol etc. — Bekennen. Wann vas vnser Juden gemainkleich, in vnsern Land zu Oesterreich, niderhalb vnd Oberhalb der Emis gesezzen, yecundt von vnser vnd desselhen vnsers Lands merklichen notdurst't wegen, eine genannte Summ Guldein zu Stewr, vnd Hilff, ansrichten vnd geben werdent, zusamt, der gewonleichen Judenstewr, die vns von den nacht stuergangen, sant Merten tag von In gepürt vnd darczn mit der Losung des Silbergeschirrs, das vns von In noch aussteet. Haben wir den nachgeschriben unfern Inden Höschlein, Rachem, von Drcßkirchcn vnd Hoczen, die derselb Höschl seines teils, zu Im genomen hat. Item Joua Sleussen Jacoben von Weytre vnd Muscheln von Lyncz, die derselb Sleuß. seines teils zu Im hat benannt, vnd von der Gemain, vnsser Juden, Jeklein Hetschleins Sun von Herczogenburg Sverczlein von Krems vttd Josephen von Cisterstorff vollen vnd ganczen gemalt geben und geben auch wissentlich mit dem Brief die cgenant Summ auf die Gemain der Juden vnd auf sich selber getreulich anzeslahen, yedcm mqnn nach seinen Statten. In soclcher Mazz wer de mynnest tail oder die rinnest Stymm, vnder demselben Anslahen, auf die macht Summ, in dem Anflag llingeuellet dabey sol es bleiben, doch also daz die Juden und Judinn, auf die Si die maist Summ also slahent mit iren ayden vnd kundschefften, als recht ist, bestetten, daz Sie nicht wer denndieselb maist Summ verklungen- Erfund sich aber, daz Simer vermöchten dauan füllen Si Stewr geben und das auch mit irem ayden bestetten. Wer aber daß Si meyuer denn die Summ vermöchten wenn Si denn daß mit iren ayden uud kuntschefften alsvnder In recht vnd gewohnhait ist, beweisent, so sol man Si dabei lasten beleihen vnd nicht verrer nötten, zu gleicher weiß stillen die vorgenannten Stewrer, den Anslag vnder Ju selber auch tun und die Ordnung als vor berürt ist halten ungeurleich. Deuon gepieten wir vestikleich den obgenannten vnsern Jud gemamkleich niderhalb und oberhalb der Ems vnd Ir yegleichem befunder, vnd wellen emstleich bei unfern Hulden, daz Si den egenanten vnsern Juden in den Anslag genczleich vnd an widerreo gehorsam sein damit uns die vorgeuant Stewr förderlich vnd an »erziehen inbrakt werd. Wan welcher dawider tete, den wollten wir swerleich darumb schaffen zu pesseru an leib vnd an gut, an alle gnad. Ob auch die Anflacher vnd Absammer von der Sachen wegen gen vns versagt würden, von wem das wer, das füllen wir nicht glauben sunder Si vor darum genedikleich verhören». Mit verkunt diez briefs. Geben zu wienn an Mittichennach dem Brehem tag. Nach Kristi gepurt Merczehnhundert vnd darnach in dem fünfzehnden Jar. D. Dux in conßilio. *) Wir deducirten obiges Geburtsjahr aus einer Stelle im Beer welcher Sofer in Prag war, und Randglossen nebst Berichtigungen zu den 4 Theilen des Schulchan Aruch geschrieben, von denen sein Sohn an fünf Stellen in seinem Leer Hagela, nämlich zu ö"n E. 11, 87, 125 und zn n\s‘ C. 154 ibid 169 anführt, und Enkel des über 35 Jahre zn Prag gewesenen Notars, Vorbeters, Jugendlchrers und Gesetzrollenschrcibers Petachja Sofer, der wiederum ein Sohn'des Josef, einer der Wiener Exulanten") war und am 25. Tcbet 1599 daselbst starb. (S. Einl. zu Leer Hag. vgl. auch Si ip). Naftali H. übersiedelte sich wahrscheinlich gleich nach dem Tode seines Vaters nach Wilna, wo dann in der Folge unser Ribkes geboren wurde. Hier verlebte er glücklich über zwei Drittheile seines Lebens sich ausschließlich mit dem Talmud und den rabbinischen Schriften befassend. Als aber der bereits oben gemeldete Aufstand in Lithauen 1654 auch die Russen hereinlockte, welche mit den rebellischen Kosaken gegen die Edellente und Bauern, vorzüglich aber gegen die Juden mit der entsetzlichsten Grausamkeit wütheten, und am 23. Tamus 1655 schon sogar gegen Wilna vordrangen, und natürlich alles wer nur konnte theits zu Wagen thcils zu Fuß mit Hab und Kindern belastet nach verschiedenen Richtungen davon floh, und nach den Gemeinden der benachbarten Länder so wie die entfcrntern; ja sogar, um Rnhepunkte zu finden bis nach Holland und England auswanderten: Da ließ auch unser Ribkes seine Frau und Familie, welche auf»Ms Ansuchen ein fliehender Edelmann ans seinen Wagen aufnahm, voraus die Flucht ergreifen, während er noch zurückblieb um untcrdeß, bevor die Feinde die Stadt überrumpeln, seine Habscligkeiten in Sicherheit zu bringen. Aber wie erschrack er, als er gleich früh des andern Tages den nach Rache schnaubenden Feind schon durch die Stadtthore eindringen sah, und daselbst alles was ihnen unter Händen kam niedermachten! R. vor Schreck ganz außer sich mußte seine nicht unbedeutende Habe, vorzüglich aber seine herrliche und große Büchersammlung im Stiche lassen, und ergriff in hastiger Eile, wie er sich selbst in seiner Einleitung zu Orach Chajim ansdrückt, in die Rechte den Wanderstab und in die Linke die Tephilin und floh den Seinigen nach, wo er sich bicrauf sammt mehrern seiner Leidensgefährten nach eiex* Samogitien Szamatien auch Samoyten (ein in Lithauen gewesenes zwischen Kurland, Preußen und der Ostsee gelegenes Herzogthum mit der Hauptstadt Wiedniki und gegenwärtig zum Gouvernement Wilna gehörig) begab, um einstweilen hier in Sicherheit geborgen zu sein. Aber kaum einige Tage hier weilend wurden sie von einem neuen Schreck überfallen. Es kamen nämlich die Schweden unter Anführung ihres Königs Karl Gustav, welcher wegen des von Johann Kasimir ihm angethanen Unbills zu rächen Polen mit Krieg überzog, und allenthalben wo sie eindrangen große Verheerungen anrichteten. Unsere Geängstigten kaum vom ersten Schreck sich erholend mußten sie zum zweitenmal die Flucht ergreifen- Viele flohen in die benachbarten Gemeinden, und viele und darunter auch R. begaben sich zur See nach Am- Hag. zu tTK C. 125, wo der Vers, bei dem Lehrsätze wie u. mit welchen Schreibinstrumenten ein W geschrieben werden müsse gelegeuheitlich bemerkt p"p2 i Tenn mr mTiD (1616) vrr nrrDtf midt mivb;rvs-i sbj nnbs xbi n:p b» cisbipD 3in:b ms «rp S® O'öblpD DTClE Wir nahmen annährungsweise an, daß zur Auffassung und Beurtheilung solcher schwierigen Institutionen wie die oben angeführte enthält, wenigstens ein Alter von 14 oder 15 Jahren vorausgesetzt werden müsse. ') Herr Hock bemerkt in seinen Adnotatiouen zu Gal-Ed, daß gedachter Josef ermordet worden wäre, ohne uns die Quelle, woraus er geschöpft, anzugeben. Wir glauben aber, da dessen Urenkel Ribkes bei Anführung seines Stammbaumes (vide Sinleit.) bloß die Worte: l—nE .«m rrpMö bsio spv "i "ann p ssis "ßic nr.nB ohne Hinzu fügung des üblichen Epithets vnpn oder der Abreviatur oder der Worte t^np Sj? JTUfi angibt, daß Hrn. Hocks Angabe nicht stichhaltig sein dürfte.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.