Das Abendland
- Journal
- Das Abendland
- Volume
- IV (1867)
- Issue
- 6 (21.3.1867)
- Date
- 1867-03-21
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Ar. 6 Arag den21^/März^1867 IV. Zahrga |<# Juteresf^» des Iudeuthums. Präuumerationsbctrag ganzl. 3 fl., v halbjahny 1 fl. oO kr. vierteljährig 80 kr. «it Postzuscndung und Zustellung ins Haus, sür's Ausland ganzj. 2 Thlr. A-yjjTr. 15 Gr. Verleger, Eigenthümer und verantwortlicher Redakteur: A. LhrMaNN. Erscheint am 2. und 4. Donnerstag eines jeden Monats. Administration Geistgafle Nr. 908—1. Inserate werden billigst berechnet. Inhalt. Die Juden im Herzogthume Oesterreich zur Zeit der Minderjährigkeit des Herzogs Albrecht V. — Die Juden im Herzogthume Oesterreich zur Zeit der Großjährigkeit des Herzogs Albrecht V. — Politische Skizzen. — Analoge Sagen der Vorzeit. — Noch einmal Hajek. — Corresp on denzen: Dub, Breslau. Meklenburg. — Notizen: Prag, Ungarn, Triest Leipzig, Heidelberg, Venedig, Padua, Mailand, Turin. Corfn, Paris, St. Michael, London, Algier, Neu-York,. — Feuilleton: Die Tante. Die Juden im Heyogthume Oesterreich zur Jett der Minderjährigkeit des Herzogs Älbrecht V. Von Leopold Wolf in Prag. (Schluß) Das that der Pöbel, doch die Machthaber machten es nicht besser. In einer Vergleichsurkunde zwischen Herzog Leopold und Ernst die durch Vermittlung des Grafen Herrmann von Cilly zur Schlichtung eines über die Vormundschaft entstandenen Zwistes, am 23. Feber 1407 (geben in der Neustadt an Mittichen (Mittwoch) nach dem Snntag so man fingt Reminiscere in der Vasten) zu Stande kam, finden sich wohl viele strittige Punkte, die erst beigelegt werden mussten, über einen Punkt waren sie jedoch unbedingt einig „die Verlassen schaft des Juden zuNeukirchenmuß unter den Herzogen getheilt werden" Unter welchem Rechtstitcl, das ist in der Urkunde nicht erklärt. Dieses Einverstäudniß in Betreff der Theilung von jüdischem Vermögen hinderte jedoch keineswegs, daß zwischen Leopold und Ernst neue Zwistigkeiten ausbrachen, die sogar in einen Bruderkrieg ausarteten, wo im Herzogthume mit Feuer und Schwert gewüthet wurde. Herzog Leopold rief den berüchtigten Räuberhauptmann Sokol zu Hilfe, endlich ernannten die Landstände den König Sigmund zum Schiedsrichter. Am l3. März 1409 wurde eine Urkunde ausgestellt (Am Mittichen vor dem Suntag als man singet Letare in den Vasten. Nach Kristi gepnrd vierzehnhundert Iar vnd darnach in dem Neweten Jare) Darin heißt es: In dem lannd Österreich auf Prelet, phaffen Stet land lewt vnd Juden angeslagen vnd abgenommen hat. Damit man nemlich die genangen von Merheren solt geledigt haben. Um die Kriegsgefangenen zu lösen ist von dem Clerus (den Prälaten nnd Pfaffen), den Städten, den Bewohnern des flachen Landes und den Juden eine Steuer erhoben. Wir sehen die Juden wohl zu den Lasten herangezogen gleich den andern Ständen, nichts desto weniger war ihnen Herzog Leopold dennoch nicht hold, er erließ eine Münzkaufverordnung worin den Juden der Unterkauf untersagt wurde ausgenommen mit ihren Pfändern (Rauch III. 142). II. > Die Juden im Herzogthume Oesterreich zur Zeit der Großjährigkeit Albrecht V. Am 3. Juni 1411 endlich starb Herzog Leopold in Wien und sein Tod kam der bei weitem größeren Anzahl des Volkes erwünscht, und er sank unbetrauert und unbeweint in das Grab. Groß waren die Schulden, die das arme Land belasteten, viele Staatsgüter und sogar das herzogliche Silbergeräthe war versetzt, kein Geld war vorräthig in den Cassen und der größte Theil des Landes durch die immerwährenden Kriege Leopold's und Ernst's erschöpft und in tiefe Armuth versunken. Unter diesen Umständen war an eine Erhöhung der gewöhnlichen Steuern nicht zu denken; man musste um der drückenden Noch abzuhelfen zu einem andern Auskunftsmittel seine Znflucht nehmen, und dieses — wer möchte es nicht sofort errathen? — sollten wieder die Juden verschaffen. Diese Kammerknechte sagt Franz Kurz regul. Chorherr und Pfarrer zu St. Florian, dieser trotz seines geistlichen Standes in religiösen Dingen besonders unpartheiische Biograph der östreichischen Herzoge — waren beinahe immer die Reichsten im Lande und wurden ungeachtet mancher erkauften Privilegien doch gewöhnlich und ohne Schonung und willkührlich von allen Landesfürsten behandelt. Von dieser alten guten Gewohnheit machte auch im Anfänge des Jahres 1415 Herzog Albrecht Gebrauch, und schrieb eine Judensteuer aus, deren Summe im nachstehenden Patente nicht angegeben wird. Nach einem frühern Beispiele (Levkevderg: Leleeta zur!« IV. 195) ernannte er Juden in Ober- und Unterösterreich, welche unter ihren Glau-