Das Abendland
- Journal
- Das Abendland
- Volume
- IV (1867)
- Issue
- 4 (21.2.1867)
- Date
- 1867-02-21
- Page
- Seite 27 (sequence 3)
- Language
- German
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Die Juden im Heyogthume Oesterreich zurZeit der Minderjährigkeit des Herzogs Älkrccht >- von Leopold Wolf in Prag. Albrccht I. Herzog von Oestcrcich und deutscher König, der älteste Sohn'Kaiser Rudolf I. wurde von seinem Neffen, dem Herzoge Johann von Schwaben — Johannes Paricida— wegen Vorcuthaltung seines väterlichen Erblandes getödtet, und vcrsch'ied am 1. Mai 1308 in den Armen einer am Wegsitzenden Bettlerin!— Rach der in den Fürstenhäusern das mals bestehenden Sitte der Ländcrtheilung wurde nun auch das L»auS Oestereich in mehrere regierende Linien getheilt. Bon'zwei Söhnen Albrcchts I. wurden die beiden Hauptlinicn, die albertinische im eigentlichen Herzogthume Ocstereich, und die lcopoldinische in den übrigen Ländern genannt, von welcher letzter« später die tyrolische nebst Stammgütern in der Schweiz— unter Friedrich mit der leeren Tasche— ein untergeordneter Zweig war. Wir haben es in diesem Aufsatze mit der albertinischen Linie zu thun, und richten unser Augenmerk auf jenen Zeitpunkt, wo Albrccht IV. Herzog von Oestereich, 27 Jahre alt am 14. September 1404 starb, und Oestereich in einer sehr bedenklichen Lage seinem minderjährigen Sohne Albrecht V. dem nachmaligen deutschen Kaiser Albrccht II, hinterließ. — Albrccht V. der einzige Sohn und Erbe, war beim Tode seines Vaters ein siebenjähriger Knabe, und unterstand nun seinen Vettern, den Herzogen Wilhelm, Leopold, Ernst und Friedrich, diese sollten seine natürlichen Beschützer sein, aber getrieben von Herrschsucht und Habgier störten sie selbst den Frieden im Regentenhanse, und waren mehr aus ihr eigenes als auf das Interesse ihres verwaisten Neffen bedacht. Besser gesinnt gegen denselben war der damalige deutsche König Sigmund, der dem jüngstvcrstorbenen Herzog Albrccht IV. herzlich zugcthan war und nun auch dem verwaisten Kinde Schutz und Beistand verhieß, ihn in der Zeit immer seinen Sohn nannte da er ihn zu seinem Tochtermanne bestimmt hatte, und für das Beste desselben wie ein Vaterredlich sorgte. Doch der Vormund des jungen Albrccht, Herzog Wilhelm achtete nicht dieser Freundschaft des Königs Sigmund, und suchte vielmehr an den erklärten Feinden Sigmunds und des letzt verstorbenen Herzogs Albrccht, dem Könige Wenzel von Böhmen, und dem Markgrafen Jost von Mähren ganz neue Bundesgenossen. In Bndwcis wurde zwischen Herzog Wilhelm und König Wenzel eine Zusammenkunft gehalten, in Folge dessen Wenzel zwischen die bisher kriegführenden Häusern von Oestcrcich und Mähren einen Waffenstillstand am 19. Feber 1405 vermittelte. Im Ue kundenbuche Petzels findet sich bei der Lcbensgeschichte König Wenzcslaus folgende hierauf bezügliche Stelle: „Am Sonntag Latare in den Fasten werden sich Jostcnö und Wilhelms Räthe in der Stadt Lea versammeln, die Forderungen der östereichischen Herren, i luter, Krachte, Bürger,Lar.dleutc, und Juden, welche diesetven an die Mährer zu machen befugt sind, im Rathe vernehmen, und unter ihnen in Güte einen Vergleich stiften. Wir finden also hier die Juden als einen Factor, den man nicht übergehen zu dürfen glaubte, in den Friedeustractat miteinbezogen, und darin die Wahrung ihres Rechtes entschieden ausgesprochen. Rach dem Tode des Herzogs Wilhelm wurde sein Bruder Herzog Leopold nach langen Streitigkeiten mit dem Herzoge Ernst Vormund des minderjährigen Albrccht V. In der über den Vergleich der beiden Brüder Leopold und Ernst aufgc- J stellten Urkunde, die sich bei Rauch Cod. Diplom p. 455— 465 findet, ist auch den Juden wiederholt Erwähnung gethan. Es heißt unter Anderen darin „Der Vormünder ernennt die Amtleute, Rathe des Hofes, die ihm und dem jungen Herzog Treue schwören werden. Unter den Amtleuten w erden verstanden: der Kanzler, der Landmarschall, Hofrichter und Hubmeister, Forstmeister, Münzmeistev der Anwalt in der Stadt, der Anwalt in der Münze, l^r Kellermeister, der Stadtrichtcr, der Judenrichter, d»: Hausgraf, und ein Schreiber beim Urbarbnch. Zum Heften d e r I u d e n verpflichteten die L a n d st ä n d e d e n Vormund, daß er sie bei ihren althergebVfl chten Rechten und Freiheiten beschütz^, und ihnen b e i st c h e n s o l l, d a ß sie von i h r e n ch u 1dn c r n ordentlich gezahlt werden. D re Sitte voriger Zeiten, die Schuldner der I n d c n v o n d e r Zahlung gegen den Willen d c r G l ä u b i g e r l o s z u s p r e ch e n, darf nicht mehr wiederholt werden. Ohne Wissen u n ö Zusti m m u n g des herzoglichen Rathes dürfen die Juden mit keiner ungewöhnlichen Steuer oder Forderung belegt werden. Das Datum dieser Urkunde A. Wien« an Psintztag nach Egidü den 2. September 1406. — Doch Herzog Leopold kümmerte sich wenig um die Erfüllung seiner den Ständen gemachten Versprechungen Leopolds Herrschsucht und Verschwendung, sein hartes Benehmen gegen alle Unterthaucn, und seine Unbilligkeit in der Wahl der Mittel, um sich Geld zu verschaffen, worauf wir noch zurückkommen werden, gab auch in weitere Kreise ein böses ansteckendes Beispiel, und so war es trotz des verbrieften Rechtsschutzes in kurzer Zeit, schon nach zwei Monaten, dem gemeinen Volke in Wien, das daran von Seiten des Herzogs nicht gehindert wurde, eine erwünschte Sache, sich auf Kosten der Inden gcwaltthätig zu bereichern, und sich zu gelegener Zeit eine Beute zu verschaffen. Am 5 November 1406 brach in der Judcngasse in Wien ein Feuer aus. Sogleich strömten geschäftige Schaaren herbei, nicht um zu löschen, sondern um zu plündern. Allenthalben wurden Thüren erbrochen, und die stärksten Schlösser auch in jenen Häusern der Juden aufgesprcngt, die von den Flammen verschont geblieben waren. Gold, Silber, Betten, Hausgeräthe, alles wurde geraubt. Bei den damaligen Löschanstalten darf man sich desto weniger wundern, daß der Brand erst am dritten Tage gedämpft wurde, da sich die Juden während der ganzen Zeit in abgelegenen Winkeln verbargen, um ihr Leben keiner Gefahr auszusetzen. Viele arme Christen haben sich bei dieser Feuersbrunst bereichert, und als später eie Regierung dennoch einschritt, da drang sic vergebens auf die Zurückgabe der geraubten Sachen, die Inden bekamen nur wenige und wcrthlose Sachen zurück!— Infractis domibus, etiam salvis eorundem et cubilibus, omnia pretiosa in eisdem eomperta, in auro, argento, lectisterniis et utensilibus abstulerunt, et laxatis firmissimis clausuris omnia cliripuerunt. (Ebendorfer Chronicon austriacum 829 sig.) Biographische Sichren. der hervorragendsten Wilnaer Rabb. welche durch die in den Jahren 1648 — 49, so wie bald darauf in den Jahren 1654—55 entstandene Judenverfolgung in der Ukraine, Lithauen, Podolien etc. nach Deutschland answanderten von David Holub. (Schluß folgt). Auf dem Wege hatte er das Unglück von der auf allen Seiten streifenden fanatischen Soldateska anfgegriffen zu werden. Mit bestialischer Wuth zerrten sic das unglückliche Opfer mit sich fort, und lieferten ihn unter wildem Hurrahrufe ihrem Hctmanne aus; dieser vernrtheilte ihn blos weil er Jude war sogleich zum Tode. Leichenblaß wurde er auf dem 4*