Das Abendland
- Journal
- Das Abendland
- Volume
- IV (1867)
- Issue
- 4 (21.2.1867)
- Date
- 1867-02-21
- Page
- Seite 26 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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26 kröne" <§uloma b. Gabirol erkannt, sein forschenderGeist hat mancher verborgenen Schatz der Vergangenheit ans Tageslicht a fördert— llnd dieser große Geist wohnte in einer schwächlichen Körperhülle, in einem Hause ohne Fenster — Salomon Mnk war seit einigen Jahren des Augenlichts beraubt, er mir ein blinder für die äußere Sinnenwelt halb abgestorbener Mann; um den Preis seiner ganzen Sehkraft hat er aus alten Büchern und vergilbten Pergamenten die Wahrheit erkauft — Doch dieses schreckliche Unglück hat den Mann nicht der Wissenschaft entzogen, im Gegentheil cs hat seinen Geist zu ihrem Dienste noch gekräftiyt und geschärft. Sein Seelenauge, sein geistiger Tastsinn both ihm Ersatz für den Verlust des edelsten der äußern Sinne— Milton sang ohne Augenlicht unsterbliche Lieder, Homer und Ossian waren der Sage nach ebenfalls blinde Dichter, doch sie wirkten in dem Reiche der Phantasie, in der Gedankenwelt, die der sinnlichen Vermittlung entbehren kann, wie aber der blinde Munk kritische und linguistische Forschungen auf einem Wissensgebiethe, wo der Punkt über oder unter dem Buchstaben, das Strichlein gerade oder schief gezogen über den Sinn einer Textstelle entscheidet, in die Feder diktiren konnte, das übersteigt beinahe unser Fassungsvermögen— Um so größer ist unsere Bewunderung für ihn, und rmser Schmerz, daß ein jo seltener Geist, den wir mit gerechtem Stolze den unfern nannten, dem Erdenlebcn entrissen wurde— Munks Arbeiten stehen auf der äußersten Höhe der Wissenschaftlichkeit, und es ist natürlich, daß sie nicht in die Massen des Volkes dringen konnten— Seine Morehübersetzung, ein kolossales Denkmal der Literatur hätte ohne die Munificenz des hochherzigen Herrn Baron von Rothschild in Paris, niemals das Licht der Welt erblickt— Die Kostspieligkeit der Herausgabe erschwert auch die Verbreitung des Werkes — Dessen ungeachtet fühlt das ganze Judenthum, was es an dem Manne verloren; denn Munk war ebenso als Jude und als Arensch wie als Gelehrter ausgezeichnet. Ein hervorragender Zug in dem Charakter Munk'ö war sein religiöser Sinn und in Folge dessen seine heiße Liebe zum Judenthumc, dem er durch sein ganzes Leben Ehre und Anerkennung zu verschaffen suchte. 1840 begleitete er die beiden berühmten Anwälte ihrer Glaubensbrüder, Cremieux und Montesiore nach Damaskus in der allbekannten Mission— In seiner Wirksamkeit als Sekretär und als Mitglied des Consiftoriums und des Gemeindevorstandes zu Paris suchte er stets die politische und geistige Hebung seiner jüdischen Mitbrüder zu fördern. Dieser religiöse Sinn begleitete ihn von frühester Jugend an durch das ganze Leben— In einem Briefe an den sel. Manhcimer schrieb er vor 10 Jahren : Ich war in Berlin noch als junger Studirender einer der eifrigsten Zuhörer Ihrer dort so allgemein bewunderten Predigten, und ich darf sagen daß Sie damals, ohne mich zu kennen einen großen Antheil an meiner religiösen Erziehung hatten"— Munk war wohlthätig, dienstfertig, leutselig und höchst bescheiden die vielen Auszeichnungen, deren er sich zu erfreuen hatte, schrieb er mit unberechncter Demuth, dem Glücke, nicht seinem Verdienste zu— Bei dem Tode eines solchen Mannes wird jedes fühlende Herz von tiefem Schmerze ergriffen, und wir fassen den Ausdruck unserer Wehmnth in den Worten zusammen, die der obengenannte intime Freund des Dahingeschiedenen der vortreffliche Albert Cohn dieser Tage an uns schrieb: „Ein unersetzlicher Verlust für Judenthum und Wissenschaft, ich kenne Niemanden, der in seiner Totalität ihn zu ersetzen im Stande wäre"— Das großartige Leichenbegängniß, das am 9. d. M. statt fand, zeigte von der großen Theilnahme und der allgemeinen Verehrung, deren der Verblichene theilhaftig war. An seinem Grabe wurden 4 Trauerreden gehalten— Pros. Frank sprach im Namen des Consistoriums, der Großrabbiner von Frankreich für die Gemeinde, Herr Albert Cohn im Namen der vielen Freunde des Verstorbenen, und auch die Akademie war durch einen Redner vertreten— Wie in der Literaturgeschichte wird auch im Herzen Israels der Name Munk's fortleben — Friede seiner Asche! Ehrmann. Die rablmnsche Ordination und die Macht;u binden und ju lösen. Vom Kreisrabbiner I. Wicsucr. Bekanntlich hatte in der talm udischen Zeit jeder anerkannte Lehrer oder jedes Schuloberhaupt das Recht den dazu befähigten Jünger zu ordiniren, das heißt ihm die Befugniß zu crtheilcn selbstständig in der eignen Schule zu lehren und m rituellen und juridischen Angelegenheiten in seinem Kreise rechtsgültig zu urthcilen und zu entscheiden. Die Ordination geschah durch das Schuloberhaupt mit Zuziehung von noch zwei oder vier andern Gelehrten, nach Analogie der h. Schrift (Rum. 27, 23) mittelst Händeanflegen (Semicha) und indem dem Ordinirtcn der Titel Rabbi, Lehrer, Meister, bcigelegt wurde (Synhedrin 13, b). Der Ordinirte wurde mithin ermächtigt in kasuistischen Fällen, das Ceremonialgesetz betreffend, für die Praxis eine Entscheidung zu trcffem bei jedem sich ergebenden Zweifel, nach seinem Wissen und Ermessen ein endgültiges Urtheil zu fällen über Erlaubtes und Unerlaubtes, über Verbotenes und nicht Verbotenes, d. h. mit andern Worten, er erhielt die Befugniß zu verbieten und zu erlauben (nwibi noxS), nach der wörtlichen Uebersetzung, zu binden und zu lösen.*) In diesem Sinne sagt der Begründer des Christenthums zu seinem Lieblingsjünger Petrus: „Und ich will dir die Schlüssel des Himmelreichs geben, Alles was du auf Erden binden wirst soll anch im Himmel gebunden sein, und alles was du ans Erden lösen wirst soll auch im Himmel los sein." (Matth. 16, 19). Und bei einer andern Gelegenheit spricht er zu allen seinen Jüngern: „Wahrlich ich sage euch: Was ihr auf Erden binden werdet, soll auch im Himmel gebunden sein; und was ihr auf Erden lösen werdet soll auch im Himmel los sein" (Daselbst 18, 18.)— — Daß die Entscheidung des frommen, rechtschaffenen und gewissenhaften Richters oder Lehrers durch das Urtheil Gottes bestätigt werde, haben auch die Rabbincn angenommen. So läßt das Targum (Schir ha Schirim Ende) Gott zu dem Richterkollegium sprechen: „Wenn du niedersitzest und Gericht hältst, verdammest oder frcisprichst, so bestätige ich alle deine Verfügungen." Eben so die Braitha (Rosch ha Schana 8, b): „Das Kollegium der hirumlischen Mächte beginnt am Neujahrstage nicht früher sein Richtcramt, bis das irdische Kollegium den Neumond ausgerufcn (vergl. Jalkut Schim. zu Psalm 81)."— Wenn aber ein anderer Evangelist. (Joh. 20, 23) noch weiter geht und den Meister sagen läßt : „Welchen ihr die Sünden erlasset, denen sind sie erlassen, und welchen ihr sie behaltet, denen sind sie behalten;" s o finden wir für diesen Ansspruch in der rabbinischcn Literatur durchaus keine Analogie. *) Das Verb. "'CS wird in diesem Sinne gebraucht Nnm. 30, 3. '££2 b'J “CS “CsS sich eine Fessel anlcgen, d. h. ein EnlhaÜungsgelübde auf sich nehmen, später "CS aramäisch königliches Verbot, Untersagungsbefehl, Dan. 6, 8, 9. u. s. w. eben so das Verb. “ICO, Ten losmachen, lösen, Psalm 105, 20, 146, 7. u. s. w. In der Mischnah ist WCS und "CC der gewöhnliche Ausdruck für verboten und erlaubt. Vielleicht bildeten die Fragen über Gelöbnisse die ersten kasuistischen Fälle, welche den Gelehrten zur Entscheidung vorgclegt wurden, und es war eben bei diesen Gelöbnissen, wo der Scharfsinn der Gelehrten, mit dem sie auf den Seelenzustand des Gelobenden eingingcn, und 'hre Spitzfindigkeit den weitesten Spielraum hatte.