Das Abendland
- Journal
- Das Abendland
- Volume
- IV (1867)
- Issue
- 3 (7.2.1867)
- Date
- 1867-02-07
- Page
- Seite 20 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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- Simlai 2× ep/1007159
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Nachman b. Jizchak kaum seinem wahren Inhalte nach aufgefasst, wenn er dagegen den Einwurf macht, cs könne sich ja dieses Forschen auf die ganze Thora und auf jedes einzelne Gebot derselben beziehen. ES wäre also damit eine Reduktion der biblischen Verordnungen nicht erzielt. Um aber die beabsichtigte Reduktion wirklich durchzuführen, setzt R. Nachman den Glauben als Grundprinzip der Gotteslehre, mit Hinweisung auf das Wort des Propheten: „Der Geretf tc lebt durch seinen Glauben" (Habakuk 2, 4.)— Dieses Auskunstsmittel wäre wohl auch R. Simlai nicht entgangen, aber dieser wackere Verfechter des Judenthumes den Christen gegenüber (s. Jeruschalmi Berachoth 9, 1. Bereschith rabba Cap. 8) hatte es wahrscheinlich geflissentlich vermieden ein Prinzip zu wählen, das zu sehr an die Lehre des Christcnthumcs anklingt, welches die Gerechtigkeit aus dem Glauben im Gegensätze zur Gerechtigkeit aus dem Gesetze, auf seine Fahne geschrieben (s. Römer 1, 17. u. s. w.)-Es darf jedoch auch nicht außer Acht gelassen werden, daß nyittx kaum mit morig oder fides; am wenigsten aber mit Glauben völlig übereinstimmt, der hebräische Ausdruck bezeichnet vielmehr neben Redlichkeit und Festigkeit auch Wahrhaftigkeit, was mit dem strikten Glauben nicht kongruirt. Sollte es aber noch heute darauf ankommen für das Judenthum ein Grundprinzip zu wählen, so wären wir noch immer geneigt unseren R. Simlai bcizupflichten, wir wollen um jede Zweideutigkeit zu vermeiden, jederzeit der Forschung, dem Streben nach Wahrheit den ersten Platz einräumen. — Was mich aber gerade jetzt an den weisen R. Simlai erinnert? es ist— die Ansicht Mendelssohns welche, durch die geistreiche Abhandlung des Hrn. Prof. Kämpf, in mir wachgerufen wurde. Allgemeine Wehrpflicht. von I. F. Jeder billigdenkende, seinem Vaterlande treu ergebene Israelit würde gewiß die neue Einführung der allgemeinen Wehrpflicht mit größerer Freude begrüßen, wenn er darin mehr den Geist der Gleichheit, als den Grund der numerischen Stärke gegen den äußern Feind sucken und finden könnte; doch berechtigt sie zur Annahme, daß dadurch ein engeres und sesteres Band geknüpft werden und die eherne Scheidewand, an welche der scharfe Zahn der Zeit nur sehr langsam nagt, in sich leichter zusammenbrechen wird. — Gegen das Gesetz des Judenthumes verstößt dieses neue Gesetz gewiß nicht, sie sind vielmehr homogen; denn nach dem mosaischen Gesetz war Jeder, der das zwanzigste Lebensjahr überschritten, verpflichtet, sich in das Heer einzureihen, wovon auch der Verheiratete nicht verschont blieb, und nur dem Ehemann im ersten Jahre nach seiner Verehelichung war es gestattet, sich dem Heereszuge nicht anzuschließcn. — Der Liniendienst war allerdings zu dieser und in noch viel späterer Zeit noch nicht Gang und Gebe, diese von den jetzigen Völkern „ein unbedingt nothwendiges Nebel" benannte Einrichtung hat der erste römische Kaiser Cäsar Augustus geschaffen; doch stand Jeder wegen der häufigen Kriegsführung fast das ganze Leben hindurch im Liniendienst, es differirt nur darin, daß es eine allgemeine Wehrpflicht ohne Zwang war, indem die Muthlosigkeit genügte, um aus den Heeresreihen zu treten und nach Hause zurückzukchren. Wäre gegenwärtig der Vorwand der Muthlosigkeit hinreichend für die Nichteinreihung, würden nicht so viele in den wenigen Tagen die Befreiungstaxen erlegt, sondern lieber ein offenes Geständnis der Muthlosigkeit allen Ernstes bctheuert haben. — Doch die allgemeine Wehrpflicht ist zum Gesetze erhoben worden, Jedem wird die Waffe in die Hand gedrückt, um das Vaterland gegen den Feind zu vertheidigen. Drückt uns aber denn auch nicht der herrschende Zeitgeist die Waffe der Aufklärung in die Hand, um gegen einen mächtigen bittern Feind, den deleterischeu Obskuratis mus mutig und entschlossen zu kämpfen? Und dennoch stößt man bei einer Wanderung in großen Kreisen auf, zahlreiche kleinere und größere Gemeinden, die gegen den Feind des Fortschrittes und der Verbesserung deshalb nicht ankämpfen, weil es ihnen an mnthigen, dem Zeitgeiste huldigenden Anführern, geistig begabten Seelsorgern ganz mangelt, ” nix* nn 1*33 und sie mangeln wegen der Befreiungstaxcn, d. h. weil die Gcmeindeglieder von den Taxen zur Erhaltung eines tüchtigen, seinem Fache gewachsenen Seelsorgers befreit sein wollen, und sehen ganz gemülhlich zu, wie feindliche Elemente mit schnaubender Wuth alles Schöne und Edle im Keime zerdrücken und zerstören, und alles dieses geschieht aus Mangel an thatkräftigen Männern V!!? wie auch, weil die Wenigsten nur von der Wehrpflicht d. h. von der Pflicht gegen solche Fortschrittsfeinde, gegen Dunkelmänner sich zu wehren, beseelt und durchdrungen sind. — Viele Gemeinden glauben ihre Blößen mit dem Kreisrabbinat zu bedecken, der Kreisrabbiner soll, sagen sie, seine schützenden Fittige über alle Gemeinden seines Kreises ausbre'tcn, wodurch der Bedarf eines andern Schutzes entfällt. Abgesehen davon, daß dieß ein nichtiger Vorwand ist, PTOl kann man nicht die Frage übergehen: Ist ihm. dem Kreisrabbiner, ein Gehalt dafür stipulirt, daß er diesem Berufe nach jeder Richtung hin obliegen könne? fragt Jemand r.ps tis ’pru Noch größer, schädlicher, um sich mehr greifend ist das Uebcl in solchen Gemeinden, die einen so genannten Religionsweiser haben, der sich in seinem Eigendünkel oder aus Demuth Rabbiner schimpfen läßt, der aber alles geistigen Wissens bar ist und einem Blocke auf dem Scheidewege mit zwei ausgebreiteten Händen als Wegweiser ohne Inschrift gleicht. Was nützt bic tobte Hand, wenn die Inschrift fehlt? wozu frommen solche Religionswciser, wenn n?. sie einen Mund haben, aber nicht reden können, in manchen Gemeinden nicht reden dürfen, weil es ihnen, was Thatsache ist, verboten wird? Muß nicht die natürliche Folge sein rrv daß in Gemeinden, die solche Rcligionsweiser einsctzen, um Sparsamkeit im Gemeindehaushalte zu erzielen, der ungebildete Theil diesem Weiser ähnlich wird und jedem Fortschritte abgeneigt bleibt? Wohlan! Gürte das Schwert um deine Hüfte, allgemeine Wehrpflicht ist das jetzige Losungswort, möge dieses auch auf die Kultusangelegenheitcn übertragen werden. Mit Energie und thatkräftiger Entschlossenheit eifern besonders die Vorstehung, die normativen Männer der Gemeinde dafür, daß Schule und Synagoge, die theuern Unterpfänder, in tüchtigen geistig begabten Männern ihre Vertreter finden, die jedes feindliche Element aus demselben verdrängen sollen; in einer Gemeinde aber, wo entweder gar kein Seelenoberhaupt, oder ein Seelsorger ohne Haupt ist, kann nichts aufblühen, nichts gedeihen, und bricht auch eines Morgens eine Knospe des Schönen und Edlen auf, ist es nicht von Dauer, im Verlauf des Tages welkt alles dahin, — diese Rückfälle sind nicht selten— und dieß geschieht, weil der Nexus abgeht, es fehlt der Lebensnerv, das Gesetz, der Aufruf und das Mahnwort zur allgemeinen Wehrpflicht — pin — Lorrespon-eiiM. Pardubitz am 3. Feber 18Ü7. Ein bedeutender Theil der Heranwachsenden israel. Jugend tritt nach absolvirter vierter Volks- oder Hauptschulklasse ins Gimnasium oder in die Realschule über. In einer Provinzialstadt kommen hin und wieder etwa 30 bis 40 oder gar noch weniger derartiger Schüler israel. Konfession zusammen, für welche von Seiten der Kommune oder der Regierung kein eigener Religionslehrer angestellt werden kann. An Orten, wo demnach ein Rabbiner existiert, wird diesem der Religionsunterricht der israel. Schüler übertragen, welch