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Das Abendland · 1866-11-15 · 22 (15.11.1866) · p. Seite 171

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Journal
Das Abendland
Volume
III (1866)
Issue
22 (15.11.1866)
Date
1866-11-15
Page
Seite 171 (sequence 3)
Language
German
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Kehren wir nun von diesem Ereignisse, das für die eigentliche Geschichte der Juden in E. weniger Bedcntnng hat als für die Geschickte der religiösen und nationalen Parteikämpfe Böhmens im allgemeinen, zu den Verhältnissen und Zuständen der Gemeinde zurück, so haben wir aus den Stadtarchiven eine Urkunde zu registriren, aus der ersichtlich ist, daß i. I. 1481 die Juden 200 Gulden Schutzgeld zahlten, und daß sie 1501 wegen Zahlungsweigerung eine Tretmühle im Geschirrhausc erbauen mußten.— Um diese Zeit— Ende des 15., Anfang des 16. Jahrhundertes hat die Anzahl der Juden in E. wahrscheinlich beträchtlich zugenommen, es ergibt sich sogar, daß diese nach Art größerer Gemeinden verschiedene Institute organisirten. In Rcspousen damaliger theologischer Koryphäen finden sich Briese an Gemeindcmitglieder von Eger, die eines bedeutenden Ansehens und Rufes sich erfreut haben mußten. So schreibt R. Josef Kolon aus Italien oftmals nach Eger: besonders interessant ist ein Rechtsstreit, der diesem wcitberühmten Rabbiner von einem in Regensburg wohnenden Egerer, Namens Jak. Eberlein rnr Entscheidung vorgelcgt wurde (Responsen N. 193 «12'« p"pe ’npisn pya ann iai by). Eberlein nämlich hat für rückständige Schulden an die Egerer Gemeinde- und Armenkasse (npiir) bei seiner Uebersiedelung nach Rcgensburg Bücher als Pfand zurückgelassen, die von dem Gabbai Abr. Jonah zur Tilgung der Schuld verkauft wurden, nachdem derselbe von R. Jsr. Jsserlein in Marburg schriftlich die Befugniß cingeholt hatte — gegen diese nun legt Eb. bei Kolon Protest ein (da Jsserlein schon gestorben war, also nach 1470) indem er allerlei Umstände zu seiner Vertheidigung anführt: die Juden in E. fügen sich nicht dem Rechte, und seien Gewaltmänner («ri «bl D'öbx), die aus vier Rächen bestehende Kasse-Verwaltung sei zu solchem Vorgehen nicht eompetent gewesen, da einer derselben David, der Chassid, verstorben sei, die Zedakah-Gelder stammen aus seiner Familie ber, während Kolon aus die Einrichtungen der Gemeinde sich bezieht, die von R. Nathan sich hcrschreibcn u. s. w. In den N. N. 41 und 141 der Responsen schreibt K. einem R. Samuel in E. mit besonderer Hochachtung und .Freundschaftlichkeit, in N. 30 einem gelehrten R. Jizchak daselbst. — In späteren Jahren (1540—50) hat R. M 6 i r K a z z. n e l le n b o g e n in Padua mit einem R. Nathan in E. correspondirt (Responsen, N. N. 11, 21, 22, 30); er zollt ihm die höchste Verehrung und respectirt gar sehr dessen Ansichten, (in N. 21 ist als Basis der Abhandlung R.' Nathan's Rechtsentscheidung abgedruckt). fehlerhaft abgebildet sind, so lässt sich die Uebcrsetzung nicht richtig bestätigen. Zwei Opfersteine sind an der nördlichen Hanptwand eingemauert, einer derselben hat die Inschrift: riX nsi’ »l'c. An einer andern Stelle fl, 276) sagt Pr. „Einer Jahreszahl der alten Synagoge zu Folge: l'-in ebei 2 l"7*n roep soll diese eben i. I. 75 erbaut worden sein, deren Erbauung aber Andere wieder in das I. 231 setzen."— Von all diesen Annahmen kann mit Bestimmtheit keine für richtig erklärt werden, um so weniger als keiner der Abschriften zu trauen ist. Am wahrscheinlichsten ist das Datum bei Huß: 75 - 1315, statt NIA “VH muß aber dann "TTl r:r (d. h. i. I. 5075 jüdi-ch: Zeitr.) gelesen werden, obwohl auch das Epigraph am Bet Hamidrasch (S. Art. I. Nro. 10) r“*n hat, da aber Hin aus riL!P bezogen grammatisch falsch ist und überhaupt im Zusammenhänge keinen rechten Sinn gibt, so ist kaum anznnehmen, daß gerade dieses Wort zur Datumsbestimmung gewählt wurde. Die Abschrift bei Funk ist ganz corrupt, weshalb wir diese gar nicht abdrncken; übrigens ist 231—1471 ganz falsch, weil damals die Synagoge bereits in eine Kirche umgewandelt wurde— und das Datum — -Tn unzuverlässig. Am wahrscheinlichsten ist daher nr'i-i, da durch diese Emendation die Jahreszahl des Epigraphs des Bet Hamidrafchll'P rw.YN li? HTD nZBö HTJ) auch dan Wahrscheinlichkeit gewinnt, da es doch rein unmöglich ist, daß R. Mcir der Erbauer, t"p “i? ""TH P-tCE gelebt und den Bau geführt haben soll. Während hingegen die Annahme: >"p “5? P*£"n einen richtigen Sinn gibt, daß R. Meir 32 Jahre mit dem Ban des Lehrhanscs und der Synagoge, bx rr2, sich beschäftigt haben mag. Wahrscheinlich stand auch dieser Mann in weitem Ruse— darf aber durchaus nicht mit dem alten R. Nathan, dem Zeitgenossen des Maharil confundirt werden, wie dieß M. Ghirondi (Toldotl, ged. Jissr. ^igm). zugcstoßen ist. So sehen wir, daß noch um die Mitte des 16. Jahrhunderts Männer von Namen in Eger gelebt, weiter ab aber werden, solche Namen immer seltener, da die Gemeinde überhaupt wieder abnahm, einerseits der Vexationen des Magistrates wegen, andererseits in Folge der durch die Reformation herbeigeführten Bewegungen (Bauernkriege und dgl.) und der späteren Kriegsleiden, die auch Eger hart betrafen. Eine Urkunde vom I. 1630 meldet, daß Ferdinand II. die Egerer Juden Isaak Moses und Salomon Aaron in seinen besondern Schutz genommen und sie von allen Kriegsbeiträgcn befreit habe, in einer Instruction des Stadtschreibers vom I. 1631 dagegen wird ausdrücklich festgesetzt, daß er keinem Juden eine Schuldurkunde über Forderungen bei den Bürgern ausstellen dürfe. Im I. 1648, schreibt Prvc^ ""f Grund von Urkunden, bewilligte der Senat, daß die Judenschaft einen Judenrichter einsetzen dürfte; da aber neue Unruhen zwischen dieser und den bürgerlichen Handelsleuten entstanden, so wurde die vom Mc^.strate eingeleitete Ausschaffung der Juden dahin gemildert, daß sie jährlich 260 Gulden erlegen, zu einem monatlichen Stencrbeitrag von 10 Reichsthalern sich verbinden und einen Revers ausstellen mußten, nur mit gewissen Maaren Handel zu treiben. 1652 zahlten sie bloß 45 Reichsthaler Schutzgeld und die gewöynlichen Steuereinlogen. Bis zum Jahre 1740 schwand die Judenzahl in E. auf einen Einzigen, den Abr ah. Mayer, der in demselben Jahre starb. Emannel Oppenheim— ist dieß der berühmte Em., Sohn des Samuel O,. k. k. Hoffactor in Wien, der aber 1771 starb (S. Wiener Inschriften)?— hat hierauf (?) das ganz verschuldete Judenhaus in der Langengasse gegen Tilgung aller Mayerischen Schulden übernommen. Dessen SohnAbrahamOppenhcimer warb sich das Bürgerrecht von E., das die hohe Landesregierung 1767 bestätigte (Gubernial- Verordn, v. 8. Nov. 1767), ferner erhielt diese von der höchsten Hofstelle am 20. Septemb. 1794 die- Befreiung von der Judensteuer. Hiedurch trat die Familie Oppenheim in die vollen Rechte eines Egerer Bürgers, welches Recht an die Tochter Oppenheims und ihren Gatten Seligsberg übergieng, dessen Sohn Markus S. „der letzte Jude von Eger" war, da dessen beide Töchter nach seinem Tode (1838) zur christkatholischen Kirche übertraten. — Die Stürme des Jahres 1848 haben die Zwingmauern der alten Reichsstadt S. auch wieder den Juden eröffnet, die daselbst eine kleine Gemeinde von etwa 20—30 Familien bilden, die hoffentlich mit der Zeit zunehmen und einer ihres einstigen Namens würdige Ausdehnung und Gestaltung erlangen wird. Ehe wir noch von den Juden in Eger scheiden, müssen wir noch auf den Ruhestätten der Todten einen Blick werfen und von den Friedhöfen sprechen, deren in den Urkunden so oft Erwähnung geschieht. Die Chronik des Jeremias Kriegelstein erzählt, daß „der Judenseelhof—" es ist dieß der ältere der fast mitten in der Stadt gelegen— nach dem Judenmord v. 1350 zu einem Christgottesacker cingeweiht worden, eine Angabe, die Pröckl (I, 112) mit Recht bestreitet, da dieser wie urkundlich nachgcwiesen ist, noch 1430 im Besitze der Juden war. Dagegen ist cs mehr als wahrscheinlich, daß der alte Friedhof gleichzeitig mit der Synagoge 1468 den Juden entrissen worden sei. Ein zweiter Gottesacker soll unfern des Schiffthorcs im alten Stadtgraben 1570 angelegt worden sein, der aber bei Anlegung der neuen Stadtgraben 1632 caffirt wurde. (Pröckl, das.) Die Chronik des C. Huß hat, das eine Epitaph der zwei hier befindlichen Grabsteine übersetzt. Von einem im Stadtgraben vorhandenen Steine gibt Pröckl die Aufschrift: nv^rr» Y-nnva 8a-v "i nr« naieö na .d"x d"« d"« lYajnn anaS (?) Y:n ntrn tmna maaitp 22*

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