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Das Abendland · 1866-11-15 · 22 (15.11.1866) · p. Seite 170

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Journal
Das Abendland
Volume
III (1866)
Issue
22 (15.11.1866)
Date
1866-11-15
Page
Seite 170 (sequence 2)
Language
German
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170 Zur Geschichte der Jude« in Eger. von David Oppenheim, Rabbiner in Groß-Beczkerek. IV. Der Tod des Kaisers Sigmund 1437 brachte in den österreichischen Erblanden bekanntlich große politische Wirren hervor, und war Veranlassung langwieriger Fehden und Kämpfe, deren Folgen die Inden um so herber empfinden mußten, als sie bei dem Mangel einer allgemein anerkannten festen Regierung ganz und gar der Willkür ihrer „Schutzherren" Preis gegeben waren. Die von Kaiser Sigmund den Inden in Eger wiederholt eingeräumten Privilegien und das Recht der Wiederansiedlung legte der Egerer Magistrat nsurpatorisch bloß zu seinem Nutzen und Borthcil ans, indem er sich einzig und allein das Recht beimaß, über Zahl der auszunchmenden Inden und Höhe der Schutzgelder zu entscheiden und zu bestimmen. Doch schon im Jahre 1437 sah der Magistrat sich genöthigt, da wahrscheinlich entweder die Anzahl der Familien oder deren Steucrkraft sich vermindert hatte, das hohe Schutzgeld auf 100 Gulden herabzusetzcn, bei welcher Gelegenheit ferner noch festgesetzt wurde, daß jede neu einwandernde Familie 33 Gulden jährlich an die Stadtkassa abzutragen habe, (Urkunde bei Pröckl). So war das Schicksal der Egerer Judengemeinde, deren Größe und Zustand dem Gutdünken eines Magistrates anheim gestellt war, der diese Oberherrlichkeit als fette Pfründe betrachtete, und die Rücksicht auf den Ge- Meindcsäckel zur suprema lex seiner Handlungen und Verordnungen machte. Daher auch der Zustand der Juden daselbst stets ein schwankender, und niemals ein ruhiger glücklicher war. Indessen läßt sich ans den Angaben der archivarischen Quellen über Höhe der Mitgliederzahl auf die wirkliche Größe uüd Ausdehnung der Gemeinde kaum jemals ein nur theil- weise richtiger Schluß ziehen, indem von den Behörden nur der steuerzahlende Jude als Individuum berücksichtigt, der Arme hingegen, der zumeist zum Haus stände des Reichen sich zählen ließ, amtlich gar nicht in Ansehung gebracht wurde. So ist es erklärlich, wie eine Gemeinde, die aus 3—4 Steuer- und Schutzgeld zahlenden Familien bestand eine unverhältnißmäßig hohe Seelenzahl hatte, da jede der wenigen reichen Familien mehrere ärmere unter dem Schutze ihres Hauses barg, ein Vorgehen, das oft zu sehr komischen Verhältnissen Anlaß gab. So z. B. bestand die Judengemeinde Wien im I. 1752 aus 16 Familien und zählte 452 Seelen! (S. Wolf im Wiener Jahrbuch 5627, S. 22). Ebenso spricht die Chronik der Egerer Rathskanzlei (Fase. B. Urk. 149 nach Pröckl) von nur 3 Judcnfamilien: Sanhel Gumprccht, Josef und Sara Katzmann, die den Consens erhielten gegen ein jährliches Schntzgcld von 150 Gulden in Eger wohnen zu dürfen— Den König Georg 1463 auf weitere 6 Jahre verlängerte— während damals sicherlich eine weit größere Familienzahl in Eger lebte, wie wir unten sehen werden. Wichtiger aber als diese kleinlichen Erpressungsexperimente der Stadtväter von denen diplomatische Quellen ja immerfort zu erzählen haben, ist ein in diese Zeit fallendes, die Juden in Eger betreffendes Ereignis, ein Gewaltact, über dessen nähere Veranlassung weder die Archive, noch zeitgenössische Chronisten etwas zu berichten wissen und das um an die Spitze eines wissenschaftlichen Strebens zu stellen. Die vorstehende Aufforderung unseres geschätzten Herrn Mitarbeiters hat den Vorzug, daß sie sich auf kein bestimmtes Wissensfach beschränkt, und daher das Interesse aller gebildeten jüdischen Kreise ohne Unterschied in Anspruch nimmt. Wir wünschen vom Herzen, daß der Vorschlag zur Ausführung komme, und sind gerne bereit allen darauf bezüglichen Anträgen und Besprechungen die Spalten unseres Blattes zu eröffnen. Die Redaktion. so weniger erklärlich ist, als weder die Zeit noch die Regierung unter welcher die Geschichte vorfiel, ähnliche. erwarten ließen: wir meinen die Umwandlung der Egerer Synagoge in eine christkatholische Kirche in den 60gcr Jahren des behandelten Jahrhunderts. Während einerseits der nationale König Georg Podiebrad mit der Kirche und dem päpstlichen Stuhle in stetem Kampfe lag— Zweimal hatte der Papst den Bannstrahl gegen ihn geschleudert, zwei Kreuzhecre zogen gegen ihn zu Felde— Von Seite der Regierung also ein derartiger Act der Willkür und Gewalt gewiß keine Unterstützung fand, so gab es andererseits auch gar keine auch nur formell rechtliche Begründung desselben, indem das Ausweisnngsdecret Sigmunds v. I. 1430, wo auch von der Stiftung „einer Capcll" die Rede ist, längst schon annulirt war, im Gegcntheile derzeit eine kleine Gemeinde in Eger sich wieder organisirt hatte, die unter dein wohlbezahlten „Schutze" des Magistrates lebte. Ein derartiges Vorgehen pflegte gewöhnlich die Austreibung der Inden zu besiegeln und wurde als Sühne „ihrer Schandthaten" angesehen— so in Wien unter Leopold (1670) allein hier hatten seit 30 Jahren die Vertriebenen sich wieder festgesetzt und urplötzlich taucht der alte Plan der neuen Kirchcnstiftung auf. Aber ein Blick auf die Part ei kämpfe jenes Zeitraumes in Böhmen macht den Vorgang erklärlich. Derselbe kam höchst wahrscheinlich auf geheimes Betreiben der clericalen Partei zu Stande, die in dieser mit allerlei imponirendem kirchlichen Pomp in Scene gesetzten Maßregel einen demonstrativen Act gegen die kirchenfeindlichcn Parteien des Landes erblickte, von der sie allerdings etwas Erfolg sich versprechen dürfte. Verweilen wir nun einige Augenblicke bei diesem höchst merkwürdigen Ereignisse, wobei wir unseren Gewährsmann (Pröckl II. 115) wieder zu Hilfe nehmen. — Nach den Berichten von Chronisten und den noch erhaltenen Resten der Kirche zu schließen, muß die Synagoge ein ganz bedeutender Bau gewesen sein: „ein längliches Viereck von 45 Fuß Länge und 22 Fuß Breite mit einer kunstvoll sternartig geformten, altgothischcn Gcwölbung, die auf einer in der Mitte stehenden Granitsäulc ruhte; daneben ein in Gestalt eines Dreieckes aufgeführter Anbau mit abgesondertem Eingang für das weibliche Geschlecht bestimmt; die Gewölbung war bemalt, die inneren Mauerflüchen mit hebräischen Bibelsprüchen beschrieben. Dieses Gebäude nun, das mitten auf einem rings von Häusern umschlossenen Platze gestanden, wurde zweckentsprechend nmgestaltet, zwei Altäre und ein Musikchor errichtet, ein Thnrm mit Glocken aufgesetzt— und so ward aus dem Gottcshause der alten, großen Egerer Judengemeindc eine „Maria Hcimsuchungs- Kirche" „Gott und unser lieben Francn zur Lob," wie es in der nun wieder hervorgestöberten, aber durchaus nicht mehr rechtskräftigen Verordnung Sigmmids hieß. Am 8. December 1463 nun wurde die Weihe der Kirche vorgenommen, und anläßlich dieses Actes, der natürlich eine gewaltig versöhnende Kraft besaß, von Franciscus Cardinal St Eustachi und noch anderen acht Cardinälen auf Betrieb des Proconsuls Stephan Hufnagel ein 100 tägiger Abl a ß ertheilt. (Die Ablaßbriefe finden sich abgcdruckt in dem „Archiv u. Statistik v. Böhmen" I, 198). Für uns müßten natürlich die paar hcbr. Inschriften, die auf einer Säule sich befanden, am meisten Interesse haben, da diese wichtige Daten geben könnten über Alter der Synagoge und der Gemeinde : allein die Abschriften der Chronisten, die des Hebräischen unkundig waren, sind Mangel- und fehlerhaft und was sich unter den Trümmern der (1839) eingcstürzten Kirche bis heute erhalten hat, ist gerade von untergeordnetem Wcrthc*). *) Ueber die Inschriften hat Pröckl (II. 115) Folgendes: die mittlere Säule hatte eine Inschrift HTH KW. die der Lehrer der Krakauer Schnle, Jsak Freibauer so entzifferte, daß dieser Tempel i. I. 75 erbaut worden sei. (Chronik des Karl Hnß.) Eine andere Inschrift, die Funk in seiner Chronik ausgenommen, sage: da man zählte 231 Jahre ist das Werk verfertigt worden." Weil aber die Lettern der letzten Inschrift-

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