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Das Abendland · 1866-08-09 · 15 (9.8.1866) · p. Seite 116

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Journal
Das Abendland
Volume
III (1866)
Issue
15 (9.8.1866)
Date
1866-08-09
Page
Seite 116 (sequence 4)
Language
German
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116 pla trahunt. Denn cs gibt keine aufmerksamere Beobachter, keine schnellere Nachahmer als die eigenen Kinder. (Fortsetzung folgt) Vas Gebet!, für dm Monarchen. Schon der Prophet Jeremias ermahnte die Israeliten im babylonischen Exil für das Wohl des Landes, in dem sie wohnen, zu beten (29„7) — und einer der ältesten und angesehensten Talmudlehrer schärft cs nachdrücklichst ein für das Wohl des Herrschers zu beten. Somit hat diese allgemeine Bürgerpflicht in der Religion ihre Begründung, und harmonirt mit den gesetzlichen Bestimmungen aller europäischen Staaten, welche das Gebeth für die Regierung in allen Gotteshäusern aller Confessionen an Fest- und Feiertagen vorschreiben. Dieses Gebeth bildet einen integrirenden Bestandtheil unserer Liturgie und ist in unseren Gebethsammlungen ausgenommen. Nach den Gesetzen unseres Reiches ist es an Sabbath und Festtagen beim Gottesdienste in der hebräischen und in der Landessprache abzuhalten. Als hebräische Gebethformel ist das bekannte nywn jman allgemein recipirt, hingegen varirt das deutsche Gebeth wohl nicht im Inhalte aber in der Form, und wäre eine einheitliche Formel für alle Synagogen des östr. Kaiserstaats zu empfehlen. Diese Formel müsste möglichst treu den hebr. Text wieder geben, und je kerniger und einfacher ihre Fassung, desto mehr würde sie zur Erhöhung der Andacht beitragen. Auch über die Art des Vortrags und die Betheiligung der Gemeinde bei Verrichtung dieses Gebethes sollte eine allgemeine Norm eingeführt sein, um ihm die gehörige Weihe und Bedeutung in der Liturgie zu geben. Ju diesen Bemerkungen veranlasst uns ein historisches Aktenstück, welches wir der Güte des gelehrten und um die Prager Jsraelitengemeinde vielverdienten Herrn Josef Hirsch verdanken. Es ist dieß ein Erlaß des französischen Centralkonsistoriums vom Jahre 1809, welcher die Verrichtung des mehrerwähntcn Gebethes gesetzlich regelt, und zugleich die Gebethformel mittheilt. Wir lassen dieses Aktenstück in deutscher Uebersetzung folgen, welches die' Leser dieses Blattes nicht nur wegen seines praktischen Werthes für die Regelung des fraglichen liturgischen Aktes, sondern auch wegen der historischen Daten interessiren dürfte. Der Redakteur. Oben ein Siegel mit der Umschrift „Central-Consistorium der Israeliten. In der Mitte „Vaterland u. Religion." Central.Lonsistorium der Israeliten. Auszug aus dem AcrattzungsprotokoD Sitzung am 30. August 1809. Das israel. Centralkonsistorium des Kaiserreiches hat mit Bezug auf Artikel 21 des Reglement der gesetzgebenden Versammlung vom 10. September 1806, sanktionirt durch kaiserliches Dekret vom 17. März 1808, welcher die Funktionen der Rabbiner seststellend, ihnen unter andern vorschreibt „das Gebet bei der öffentlichen Andacht in den Tempeln für S. Majestät den Kaiser u. König und die kaiserliche Familie vorzutragen" — In Rücksicht der Wichtigkeit, daß diese Gebetformel in allen Synagogen des Kaiserreichs gleichförmig sei, und daß es die religiöse Pflicht gebiete, daß sie in der besten Ordnung und mit der tiefsten Andacht vorgetragen werde. Verordnet: 1. Die untenfolgende hebräische Gebetformel ist für alle israel. Bethäuser des franz. Kaiserreichs eingeführt. 2. Dieses Gebet wird abqehalten jeden Samstag und an den andern Festtagen, unmittelbar nach Lesung des Kapitels aus den Propheten, ebenso am Vorabend des Versöhnungsfestes bei der ersten Eröffnung der Bundeslade, ferner am 7. Tage des Hüttenfcstes (Hoschana Raba) vor dem Einhcben der heiligen Tora in die Bundcsladc. 3. Es wird vorgetragen von dem Großrabbinen der Eonstistorialsynagoge in dem Tempel, den er besucht, und von den andern Rabbinen in ihren resp. Tempeln. 4. In solchen Tempeln, wo kein Rabbiner ist, wird es vorgctragen von dem Cantor (Chasan). 5. Vor Beginn des Gebets, überreicht diejenige Person welche die heil. Gesetzrolle in der Hand hat, selbe dem Vortragenden; dieser hält sie stehend empor und spricht mit lauter stimme: „Meine Brüder! sammelt euch in Andacht, man wird das Gebet für Sr. Majestät und die kaiserliche Familie verrichten" Auf diese Einladung erheben sich alle Anwesenden von ihren Sitzen und verbleiben aufrecht stehend bis zur Beendigung des Gebets — Im Augenblicke der Einladung begibt sich der Rabbiner zur rechten Seite des Canlors, und trägt das Gebet vor, bei dessen in der Formel angezeigten Absätzen alle Anwesenden „Amen" zu sprechen haben. 6. In dem im Z. 4 vorhergesehenen Falle übergibt die die Gesetzrolle haltende Person solche dem Kantor, welcher die Funktion des Rabbiners auszuüben hat. 7. Diese Gebetformel für Sr. Majestät ist in allen neuen Ausgaben hebräischer Gebetbücher mit Ausschluß jeder andern, aufzunehmen. 8. Gegenwärtiger Erlaß mit dem beifolgenden Gebet wird gedruckt und allen isr. Consistorien mit der Anordnung zugemittelt, selben in allen Tempeln ihrer respekt. Sprengel affigiren und sofort in Ausführung bringen zu lassen. Geschehen im Constistorium zu Paris. Tag Monat u. Jahr wie oben. M. Sasportas, Die Mitglieder des Central- Sekretär. Consistoriums. David Sintzeim, Präsident Abraham Cologna, Großrabbiner I. Lagand. Cers. — Berr. Gebet: mxnS 'S'BPon nacS vtqjsbh aSiy “Sei e^n emSx ■dSö' araSe “pae hpk SaS pinSi SmSi rmai na ]T3pxni jiyee ncpem , amixS SnuS mt^e ear> iy nee ieS -[Töi Napoleon Empereur des irmx nx miyi ne:i ““Ql "pnp .px Francais, et Roi d’Jtalie |ex—lnaSee Sy cm nwi ce' *px' ,inx utn Sye amt? mana px —in::en nx: mxan mey , lnmatan p na |ex >— vb’3 aptn ai8ty ,vep yman i'^nn jBx — innr Ten nexi nan ,imnr non pyi px rnxan Louise lry nene ,mana d: mm mn neyn px—naatPin innere »:a Sa ay ,naai Kiwi i:\inx airn nxe nxe “jeyS aieS ,cennSi n:\inS vxyp Sa ':bSi'v:bS in:nn px — D'em Sa Sxni?' |ex — üSxui i:mx « ,i:aS p:m ira mex pnS vm Ewiger Gott, Herr des Weltalls, von der Höhe deines Thrones, neigst du den Blick deiner Vorsehung gen Himmel und Erde — Die Macht und die Kraft gehören dir, durch dich wird Alles groß und stark, durch dich herrschen Könige, du verleihst ihnen das Szepter die Nationen zu beherrschen— Senke von deiner heiligen Wohnung einen Gnadenblick, segne, beschütze und stütze unfern erhabenen Herrscher, Napoleon den Großen, Kaiser der Franzosen und König von __ Amen.

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