Das Abendland
- Journal
- Das Abendland
- Volume
- III (1866)
- Issue
- 8 (12.4.1866)
- Date
- 1866-04-12
- Page
- Seite 58 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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4- WQS&m* - 58 — Verbots, öffentlich in großer Versammlung Lchrvortrüge zu halten? R. Chananja sah wohl ein, daß er den sterbenden Freund nicht zu widerlegen vermochte, und doch konnte er sich nicht entschließen seinen sehr wohl gemeinten Rath anzunehmcn; „Gott der Herr wird sich unser erbarmen," das war Alles, was er zu entgegnen hatte. „Nun denn," nahm R. Ioße wieder das Wort, „ich habe dir genug eiuleuchtende Gründe entgegen gehalten und du bestehst noch immer auf deinen Sinn? es sollte mich wundern, wenn sie nicht endlich dich mit deinen Büchern ins Fe er werfen. Bald darauf starb R Ioße b. Kisma und wurde in höchst ehrenvoller Weise zu Grabe bestattet, große Trauerreden wurden ihm gehalten und die vornehmsten römischen Würdenträger betheiligten sich bei seinem Leichenbegängniße. R. Chananja aber wurde seiner Lehrvorträge wegen, vor Gericht geladen und zum Feuertode verurtheilt.*) Auch R. Akiba lehrte wieder in einem großen Kreise von Jüngern, ohne sich um die Regierung und um ihre Verordnungen viel zu kümmern. Einst traf ihn sein Freund Paphos b. Jehuda bei dieser eben so gefährlichen als verdienstlichen Beschäftigung; ganz erstaunt fragte dieser: „Akiba fürchtest du dich nicht vor der Regierung? Nun, „antwortete R. Akiba," ich will dir eine Fabel erzählen. Der Fuchs spazierte einmal ganz gemächlich am Ufer eines Flußcs; hier sah er die Fische in größter Unruhe und Verwirrung bald hier bald dort Verstecke suchen. „Was beunruhigt euch," fragte der Fuchs und warum wollet ihr euch verbergen? Ja Freund, „entgegneten die Fische," es sind die verwünschten Netze, von den Menschen allenthalben gegen uns aufgestellt, die uns ängstigen und unser Leben gefährden." „So lasset denn, den Fluß," „meinte der Fuchs," mit seinen abscheulichen Netzen und kommet zu uns aufs Trockene und wir wollen hier in Frieden und Freundschaft zusammen leben. Die Fische waren nicht so dumm, um das Unsinnige dieses kaum gut gemeinten Rathes nicht einzusehen. „O, du Fuchs, riesen sie," mit Unrecht nennt.man dich den Schlauesten unter den Thicren, denn es ist in der That kein anderes Thier thörichter als du. Wenn wir im Wasser in unserem Lebenselemente uns ängstigen und um unsere Existenz besorgt seiu müssen, wie würde es erst um uns stehen in einem Elemente, das uns stets nur verderblich und todbringend war. Wir befinden uns in einem ganz ähnlichem Falle. Man räth uns die Gotteslehre fahren zu lassen um unsere Existenz nicht zu gefährden: aber wenn wir schon in unserem Lebenselemente, während wir uns mit dem Worte Gottes befassen von Todesschlingen umgeben sind, was wird erst aus uns werden, wenn wir aus unserem Elemente heraustreten, und das Gottesgesetz, welches das innerste Leben unseres Stammes ist, aufgeben? ist es unter solchen Umständen auch nur möglich unsere Religion und unsere Nationalität vom Untergange zu retten? Das ist allerdings eine Logik gegen die sich nichts einwenden läßt. Aber man hätte doch, wie billig bedenken sollen, daß Hadrian nur ein Mensch, und seine judenfeindlichen Gesetze von keiner ewigen Dauer sein werden, und es daher für die Träger der jüdischen Wissenschaft gerathener sei, Kraft und Leben für eine günstigere Zeit aufzusparen. Aber wer kann auch sagen, daß R. Akiba und seine Gefährten durch ihr edles Beispiel, durch die hochherzige Aufopferung ihres Lebens, für die Festigung des jüdischen Glaubens und für die Wahrung der israelitischen Gotteslehre nicht mehr geleistet haben, als wenn sie noch zehn oder zwanzig Jahre auf Erden, unter den günstigsten Verhältnissen gelebt und gewirkt hätten? Man darf eben mit großen Geistern nicht kleinlich rechnen.-Es währte nicht lange und R. Akiba wurde, wie es allerdings voraus zu sehen war, angeklagt und ins Gefängniß geworfen. Zufällig wurde aber auch der kluge Warner Paphos b. Jehuda eingezogen, der nicht des Lehrens und nicht des Glaubens wegen, sondern über eine Anschuldigung, die mit der Religion in keinem Zusammenhänge gestanden, in den Anklagestand gesetzt worden war und der sonst so vorsichtige , Paphos hatte noch Ursache das Schicksal R. Akibas beueideu^- werth zu finden. „Wohl dir R. Akiba," sagte er, du leidest des heiligen Gotteswortes wegen, wehe aber dem Paphos, den vergängliche und eitle Dinge ins Unglück gebracht."?)' Es war am fünften Tage des Monats Tischri als R. Akiba nach dem Gesängniße zu Cäsarca, dem Sitze des römischen Landpflegers, gebracht wurde.-') Die Gefaugenschaft R. Akibas währte ziemlich lange; denn cs kömmt einigemal vor, daß die Gelehrten während dieser Zeit mit schwerem Gelde Agenten bezahlten, die mit einem -großen Aufwande von List und Schlauheit, bei dem streng bewachten Rabbi, Auskunft in religiösen Angelegenheiten zu holen hatten?) Auf ähnliche Weise wurde der Gefangene auch wegen Ansetzung mehrerer Schaltjahre zu Rathe gezogen?) Durch die Wirren des Krieges und die nachfolgenden hadrianischen Verordnungen, die jeden mit der Religion in irgend einer Beziehung stehenden Akt verboten, war der jüdische Kalender derart in Unordnung gerathen, daß man später um das Versäumte wieder nachzuholcn, und das jüdische Mondcnjahr mit dem Sonncnjahre wieder in Uebercinftimmung zu bringen, drei Jahre hinter einander zu Schaltjahren machen mußte: doch kam diese Maßregel selbstverständlich, erst einige Zeit nach dem im I. 138 erfolgten Tode des Hadrian zur Ausführung.-So streng auch der Gefangene gehalten wurde, so erwies man doch seinem Alter und seinem Stande so viel Achtung, daß man ihm seinen Jünger Josua aus Gerasa zu seiner Bedienung ließ, dieser durfte ungehindert bei ihm ein und ausgehen, obschon auch er scharf beaufsichtigt wurde. Der Jünger durfte sogar nicht mehr Wasser ins Gefängniß bringen, als der Gefangene den Tag über zum Trinken bedurfte. Da aber R. Akiba nach der strengen Sitte der Pharisäer, vor dem Essen die Hände zu waschen gewohnt war, ihm aber das Wasser dafür mangelte; so wollte er lieber Hunger leiden als das rabbinische Gesetz übertreten. Nur mit großer Noth gelang es dem treuen Schüler auch diesem Bedürfnisse zu genügen und Wasser zum Waschen der Hände herbcizuschasfen?)—— Die Verurteilung R. Akibas durch den Landpfleger Tinins A. Rufus, und seine Hinrichtung unter den schauerlichsten Martern, erfolgte nach einer Ueberlieferung/) am zehnten Tage des Monats Tischri, also am jüdischen Versöhnnngstage, wahrscheinlich erst des anderen Jahres nach seiner Einkerkerung, so, daß man ihn ein Jahr und einige Tage vor der Verurtheilung im Gesängniße schmachten ließ. Die so lange Verzögerung des Urtheils, das doch vom ersten Augenblicke an nicht zweifelhaft sein konnte, dann die Wahl des für die Juden heiligsten Tages für Fällung und Ausführung des Bluturtheils und endlich die kanibalische Hinrichtung selbst, es war alles das Werk der rassinirtesten römischen Grausamkeit. — Warum R. Akiba von den Blutrichtern noch mit größerem Rachedurste als seine Gefährten behandelt wurde, deren Todesqual man wenigstens nicht so sehr verlängerte und deren Blut man nicht für den jüdischen Vcrsöhnuugstag aufsparte? es mag wohl theilweise darin seinen Grund haben, weil R. Akiba gleichsam als das Haupt des Judenthumes betrachtet wurde und man in diesem gefeiertesten Gelehrten gewissermaßen das ganze Judenthum zu Tode martern wollte. Uns will es jedoch bedünken, daß Tinius Rufus an R. Akiba, außer seiner Thätigkcit für die Ausbildung und Verbreitung des jüdischen Religionsgesetzes, noch etwas Anderes zu rächen hatte. Die Gemara^) hat die einfache Notiz, R. Akiba „habe einen Theil seines nicht unbeträchtlichen Vermögens der Gemahlin des Tinius Rufus 'U verdanken gehabt. Raschi und andere Komeutatoren knüpfen an diese Talmudstelle die Sage: es seiR. Akiba, seiner dialektischen Ueberlegenheit wegen, dem Rufus im Wege gewesen, die Gemahlin des Römers habe es daher, mit Einwilligung *) Berachoth 61, d — ') Halachoth gedoloth edit. Wien f. 32. Orach chajim $ap. 580.— *) Jebamoth 108, b. Jeruschalmi daselbst 12, 6,-*) Synhedrin 12, a.— „ , . °) Erubin 21, b.— 7) Midrasch Mischli cap. 9.— 8) Nedanm 09, d.— *) Aboda sara 17, b. 18, a.