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Das Abendland · 1866-03-29 · 7 (29.3.1866) · p. Seite 50

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Journal
Das Abendland
Volume
III (1866)
Issue
7 (29.3.1866)
Date
1866-03-29
Page
Seite 50 (sequence 4)
Language
German
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50 jüdische Religion Amd die jüdische Nationalität, sic sollten mit Stumpfund Stiel ausgeroltct werden, und dahin zielende strenge Verordnungen wurden mit eben so unmenschlicher Blutgier ansgeführt, als sie mit harter Grausamkeit erlassen worden. Die Beschäftigung uüt der GottcSlchre so wie die Ausübung ihrer Gebote wurden in gleicher Weise unter harten Gcldodcr Leibcsstrafcn verboten. Ans den Unterricht in der Rcligionölehre und ans die Beobachtung der wichtiger» Ceremonialgesctze, wie der Bcschncidnng, der Feier des SabbathS und der Feste u. s. w. wurde sogar die Todesstrafe gesetzt. Ein Lehrer der damaligen Zeit, welcher ans Babylon nach Palästina gekommen war, R. Nathan, schildert die traurige und gefahrvolle Situation, indem er sagt: nur der palästinensische Jude wisse, was cs heißt, seinem Gotte mit Selbstverleugnung, mit Aufopferung des eignen Lebens zu dienen. Da könne man jederzeit hören : „Warum gehst du zum Tode? weil ich meinen Sohn beschnitten, warum wirst du zum Scheiterhaufen geführt? weil ich in der Thora gelesen, warum wirst du gekreuzigt? weil ich ungesäuertes Brod am Passah | gegessen, warum sollst du gegeißelt werden? weil ich den Fcst- / ftrauß (Lulab) zur Hand genommen.') Nun waren cS die Gelehrten, die Hüter und Wahrer des proskribirtcn Gesetzes, die inS Bordcrtrcssen zu stehen kamen, und die vom Schwerte der römischen Blntrichtcr am meisten dczimirt wurden. Zwar kamen die Gelehrten in einer geheimen Berathung zu Lydda, an welcher R. Akiba, R. Tarphon, R. Ioße der Galiläer und Andere thcilnahmcn überein, daß nur drei rcligionsgcsetzliche Verbote die des Götzendienstes, des Mordes und der Unkcuschheit (Ehebruch oder Blutschande) unter allen Umständen aufrecht zu erhalten seien, alle andere religiösen Gebote oder Verbote aber bei drohender Lebensgefahr übertreten werden dürfen;") aber die Frommen konnten doch dem Drange nicht widerstehen im Verborgenen, in geheimen Schlupf- - winkeln von den Geboten Gottes doch immer so viel als . nur immer möglich zur Ausführung zu bringen, insbesondere waren i s Lehrer und Jünger, die cs nicht über sich gewinnen konnten, dem Gesetzstudium völlig zu entsagen, und jo" war den Angebereien, den Verräthercien mit dem schändlichen Gebühren der römischen Gerichtsbehörden der weiteste Spielraum geöffnet. Einige Zeit hindurch wendete man wirklich alle Vorsicht an, um das Nothwcndigste, das man von den religiösen Institutionen auszuführen sich gedrungen fühlte, den römischen Aufpassern sorgfältig zu verbergen, oder wo cs anging sich. ihrem Bereiche zu entziehen. So reiste R. Akiba geflissentlich nach Nahardaa in Babylonien im Reiche der Varthcr, um daselbst, im Vereine mit den dortigen'Gelehrtcn in gewohnter feierlicher Weise ein Schaltjahr einzusctzcn. —3) Praktische Fälle, das Ehegcsctz betreffend, forderten dringend, eine Ent . schcidnng und konnten von den Gelehrten nicht zurückgcwicscn werden. Diese Fülle waren um so häufiger als eine große! Menge vcrehlichter Männer,. während des letzten blutigen Krieges spurlos verschwunden war, ohne daß cs möglich gewesen wäre ihren Tod durch die Aussage vorschriftsmäßiger Zeugen sicher zu stellen. Bei dieser Gelegenheit wurde eine Halacha zur Sprache gebracht, nach welcher, die Aussage eines einzigen Zeugen, ja sogar die eines Weibes, eines Sklaven oder einer Sklavin, über den Tod des Ehegatten, hinreichend ist, um die Gattin zur Eingehung einer andern ehelichen Verbindung zu berechtigen. Die Vertreter der alten Halacha widersprachen freilich diesem Lehrsätze als einer unberechtigten Neuerung, selbst R. Akiba wollte ihn nur thcilwcise anerkennen, aber dessen ungeachtet, verschaffte sich diese Halacha als eine von Zeit und Umständen gebotene, Geltung, und hat sich bis auf den heutigen Tag als gesetzliche Norme behauptet.') ') Mechilta Jifhro cap..C.— ’) Synhedrin 74) a. — y Jebanioth 122, a. Diese Anordnung muß jedoch in Palästina keinen Anklang gesunden haben, weswegen man sich später genöthigt sah das Versäumte iiachncholen und mehrere Schalijahrc hintereinander anznl'etzcn, s. weiter. 4) Jebamoth a. a. O. Wenn in der Mischnab, bei diesem Anläße Die Lchrhänser standen natürlich ganz verödet, und selbst in häuslichen Kreisen trugen die Lehrer, ans Furcht vor den römischen Schergen, Bedenken, irgend einem wißbegierigen Jünger Unterricht zu crthcilcn. So wcigeitc sich R. Akiba entschieden dem Wunsche des in späterer Zeit so berühmten R. Simon b. Iochai zu willfahren, der den Meister darum angegangen, ihn im Rcligionsgesetzc zu unterweisen. „Mein Sohn!" sagte der greise schmerzcrsüllte Rabbi, „mehr noch als das Kalb nach der Muttermilch verlangt, fühlt die Kuh das Bcdürfniß, die in ihrer Brust erzeugte Mahrnng ihrem Jungen einzustößen, aber — wir müssen uns der Nothwmdigkcit dem unerbittlichen Schicksale fügen.') Zuletzt gibt der Rabbi dem zudringlichen Jünger einige verblümte, den bcsondcrn Verhältnissen angepaßtc Klughcitsregcln mit.-„Willst du", sagt er, „erdrosselt werden, so hänge dich an einen hohen Baum," d. h. hast du Math genug dein Leben in die Schanze zu schlagen, so geschehe es, wenn es die Erreichung eines großen Zweckes gilt, cS ist eines Weisen unwürdig Blut und Leben an Kleinlichkeiten zu setzen, die der Beit- und Nachwelt wenig zu Gute kommen. Ferner: „Wenn du deinen Sohn unterrichtest, so bediene dich eines korrekten Buches." Je schwieriger es war mündlichen Unterricht zu erhalten, um so mehr mußte man seine Zuflucht zu Büchern nehmen, die in Umlauf gesetzt werden konnten, und ans denen die etwas Vorgeschrittenen sich selbst zu unterrichten im Stande waren. Nur mußte natürlich auf die Korrektheit solcher Bücher sorgfältig gesehen werden, damit nicht falsche Lehren anstatt der richtigen, Jrrthum statt Wahrheit verbreitet werde. Wahrscheinlich ist cs daher auch, daß die sogenannten, „heimlichen Büchcrrollcn", (rrnc n'b'iv) von denen im Talmud hie und da die Rede ist,«) und welche halachische, agadische oder auch historische Notizen enthielten, in diesem Zeiträume ihren Ursprung haben.- Die letzte Anweisung endlich lautet: „Koche nicht in einem Topfe in dem ein Anderer bereits gekocht." Es ist natürlich, daß die Frommen, wenn sie sich gedrungen fühlten dem Ceremonialgesctze dennoch Rechnung zu tragen, zu verschiedenen Hilfsmitteln ihre Zuflucht nahmen, um die römischen Beamten mit ihren Spionen und Aufpassern zu täuschen, der Geist der Gequälten wurde crfinderi'ch in der Aussinnung von schlauen Ausflüchten, mit welchen das drakonische Gesetz umgangen und die gottesdienstlichen Uebungen, dem immer wachsamen Auge der Behörden entzogen werden konnten?) Nun war aber in dieser Beziehung, wenn man nicht leichtfertig mit dem eignen Leben und mit der Existenz seiner Familie spielen wollte, die größte Vorsicht geboten, es war vorzüglich gerathcn sich immer nur d.r eignen -Klugheit zu bedienen, gleichsam den eignen Weg zu gehen, nicht aber solche Mittel in Anwendung zu bringen, die bereits von Andern vielfach abgenutzt wurden, und daher auch möglicher! Weise schon vcrrathcn sein konnten. Das ist es, was R. Akiba mit den Worten ausdrückt: Koche nicht in dem Topfe in dem bereits ein Anderer gekocht hat;" dieses Gefäß hat vielleicht durch öftcrn Gebrauch seine Haltbarkeit verloren, und könnte dir darum schlechtere Dienste leisten, als du von ihm erwartest. Nach einiger Zeit faßten jedoch die Gelehrten wieder Muth und nahmen ihre Vortrüge ohne viel Rücksicht auf den tückischen stets lauernden Feind wieder auf. Sei es, daß diese Männer der Wissenschaft den auf ihnen lastenden Druck auf R. Gamaliel genannt wirs, so ist das ein Jrrtlnim, denn dieser war lange vor dem Beginne deS Aufstandes um dem Tode abgegangen, auch R. Elicser und R. Joiua starben vor der Katastropbe s. Synlieflriu 101 a.-5) Pesachim 112, a. Laß die Uiuerredung 9k.. Simon d. Jocbai's mit R- Akiba, wie die Gemara mein., stattgcsnnden, als N. Akiba bereits im Gefängnisse gewesen?' 12 ui" r,\Ti ist durchaus nicht anzunchmen. Es ist nicht denkbar, daß R. Simon zu dem Meisten ins Gcsängniß bättc dringen können und noch weniger, daß eS dem Jünger in^den Sinn gekommen, den eben deS verpönten Lchrenö wegen auf den Tod angeklagten Rabbi die Znmnihnng;n stellen, selbst im Gefängnisse von den römischen Regicrnngsbeamten bewacht und umgeben, dem strengen lästerlichen Berboic zu tropen. fi) Sabbath 6, b. 00: b. Synhoilrin 07, b. —-7) S. Sabbath 21, b. 40, a. l‘>0; a. u. i. w. wo diei VerfolgnngSzeit, „dieZeit der Gesabr" ("t--'"- genannt wird.

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