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Das Abendland · 1866-02-01 · 3 (1.2.1866) · p. Seite 23

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Journal
Das Abendland
Volume
III (1866)
Issue
3 (1.2.1866)
Date
1866-02-01
Page
Seite 23 (sequence 7)
Language
German
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Das Wort Mission wird im doppelten Sinne ange- \ wendet. Die erste Bedeutung geht aus der Annahnie hervor, daß die göttliche Vorsehung mit Allem was sic werden läßt, einen Zweck verbinde, daß sie cs als Keim entstehen läßt dem sie die Kraft zur weiteren Entwickelung die Fähigkeit sich anszubreiten eingeschaffcn hat und — insofern wir den Menschen als letzten Zweck der Erdenschöpfung anschcn müssen — will, daß das Gute, das cS enthält Gemeingut aller Menschen werde. Diese göttliche Absicht wird Mission genannt, ist gleichbedeutend mit Bestimmung, ist naturwüchsig und man kann in diesem Sinne sagen. Jede Religion, jedes Volk, jeder Mensch, ja jedes Ding hat seine Mission. In einem andern Sinne aber versteht man unter Mission die von Menschen beabsichtigte, unter Gesinnungsgenossen verabredete, zu ihren besondcrn Zwecken unternommene und mit gemeinschaftlichen, künstlich herbeigeschafften Mitteln bestrittene Verbreitung von gewissen Grundsätzen unter Menschen, welche solche noch nicht kannten, oder doch sich noch nicht dazu bekannten. Dieses Bestreben wird, wenn zu politischen Zwecken angewendet Propaganda, wenn aber zu religiösen, Mission genannt. Da aber Politik und Religion streng genommen sich niemals ganz ausschließcn, so fällt die Mission der letztem Art meist mit der Propaganda zusammen. Die Mission der erstern Art, weil von Gott ausgehend ist n o t h w c n d i g, demnach auch die der letztem Art weil dem göttlichen Vorbilde folgend, also der Bestimmung des Menschen gemäß auch g u t und löblich. In der That ist Nichts natürlicher als daß der Mensch Wahrheiten, welche die Grundlagen seines Erdenglücks, seiner Seligkeit ausmachen, Lehren, die ihn zur Hebung des Guten anleiten und ihm den Seelenfrieden verschaffen, allen seinen Mitmenschen, die solche noch nicht besitzen, mitzutheilen sich gedrungen fühlt. Wenn er nun für diese Mittheilung nicht blos auf sein persönliches Wirken in dem begrenzten Kreise feines gewöhnlichen Aufenthaltes sich beschränkt, wenn er sich mit Gesinnungsgenossen in Verbindung setzt, Opfer an Geld und Zeit bringt, sich persönlich anstrcngt, Gefahren sich aussetzt, um in entfernten Ländern, unter rohen Völkern seine beglückenden Grundsätze zur Anerkennung zu bringen; so muß er als Wohlthäter der Menschen erscheinen. Nichts also scheint löblicher als, daß Religionen Missionen begründen, Nichts der religiösen Idee so sehr entsprechend, als daß sic über ihre ersten, einzelnen Träger hinaus, sich aller, die ihrer fähig und würdig sind, bemächtigen will. Sehen wir aber näher zu, wie die verschiedenen Religionen sich der Missionen als Mittels zn ihrer Verbreitung bedienen, so gewahren wir eine große Verschiedenheit. Die heidnischen Religionen sind ihrem Wesen nach exclusiv; denn nur die wahre religiöse Idee will den Geist gewinnen, weil sie selbst geistige Potenz ist, das Hcidenthum als dem Geiste abgcwandt kennt keine andere Gemeinschaft zwischen den Menschen als die des Herrschers über den Sklaven. Freiheit und Brüderlichkeit haben ihren letzten Grund in der leiblichen Abdämmung, und gehen nicht über das ererbte Stammgebiet hinaus. Der unsichtbare Beschützer dieses Landes ist der höchste Gott, de r keinen a n d e r n neben sich duldet. Da ist kein Raum für Mission, nur Eroberung ist möglich mit der Absicht der Unterdrückung und selbst Vernichtung des Gegners. Ganz anders gestaltet sich die Anschauung in einer Religion, welche nur einen Gott lehrt, der absolut der Einzige und nur durch die Unwissenheit oder die Schuld der Menschen nicht dafür erkannt wird. Da ist Nichts weiter nöthig als zu belehren das Bewußtsein wach zu rufen und das ist Aufgabe der Mission. Wir können daher nur bei den monotheistischen Religionen den Berns zur Mission uns denken. Sie haben ihn auch in der That, nur begegnen wir m der Art ihn zu erfüllen wieder einer großen Verschiedenheit. (Forschung folgt.) Suchschau. 17. Der dreißigste von G. Homeyer: Aus den Abhandlungen der Königl. Akademie der Wissenschaften zu Berlin. 1865. Ferd. Dümmler's Verlagsbuchhandlung (Harcwitz und Goßmann): Der Schluß des Pentateuch fügt der Erzühlmig vom Tode Moses hinzu: Und die Kinder Israels beweinten MoseS „dreißig Tage." Anknüpfcnd an diese Bilbclstelle und sie in Verbindung bringend mit dem gemeinen Sachsenrecht, welches am dreißigsten Tage nach des Erblassers Tode die Rechte und Pflichten wirksam werden läßt, hat Homeyer eine gelehrte Abhandlung über die Bedeutung des dreißigsten Tages unter obigem Titel geschrieben. Es sind die für Beerdigung, Trauerzeit und Abschl ß der Trauer ursprünglich aus rituellen Bräuchen festgesetzten Tage, welche bei den verschiedenen Völkern indogermanischen Stammes mit den Semiten ziemlich übereinstimmend, in ähnlicher Weise, wie in vielen andern Fällen juristisch wichtige Tage geworden. Fristen für erbrechtliche Befugnisse und Pflichten. Eine Vergleichenve Uebersicht über das Judcnthum, das heidnische und christliche Rom, Deutschland und Skandinavien leitet die intressantc Monographie ein. Der Verfasser entwickelt dann das Dreißigstenrccht ans den deutschen Rechtsqnellcn, und baut endlich das ganze mit jener Frist von dreißig Tagen zusammenhängende Rcchtssystcm auf. Außer dem Juristen wird auch der Sprachforscher und Antiquar aus den wenigen Blättern einen Schatz von Stellen, Eitatcn, Rechts- und Sittenbildern finden, unter denen die Exccrpte altskandinavischer Sagen etc. nicht die letzten sind. Das Büchlein ist eine rechte Quelle für die Forschungen in der jüngsten aller Wissenschaften, der Bölkcr-Psychologie, und kann mit Einem Wort allen denen empfohlen werden, denen ein gelehrter Leckerbissen mundet. Dr. M. Duschak. 18. Diese Tage kamen mir die trefflichen Gesänge aus der Verbannung, welche sang Obadja den Amos, herausgegcben von Pr. Stcinhcim zur Hand. Ans der letzten Seite findet sich eine Anmerkung, die immer und immer rcproducirt zn werden geeignet ist und cs verdient: „Die Sitte des Legncns der Kinder durch die Eltern, Großeltern, Onkel und Tanten ist noch in den ältcrn Familien üblich. Der Herausgeber erinnert sich noch des wohlthätigen Einflusses dieser Sitte aus seinen ersten Lebensjahren mit tiefer Rührung. Nach dieser heiligen patriarchalischen Sitte werden die Eltern den Kindern in jenen Momenten zum sichtbaren Abdruck einer höheren Natur zur leibhaften nahen Vorsehung. Wer noch diese Sitte beibchalten, gebe sic ja nicht ans, wer sie aufgcgcben, führe sie ja doch wieder ein. Es ist ein frommer Gebrauch, und lehrt das Kind — das Schönste und erste, was es zum Bewußtsein erwachend — lernen sollte, die Ehrfurcht. So H. Pr. Stcinhcim, der unstreitig zn den gelehrtesten, gebildetsten und freisinnigsten Israeliten gehört.— Möge Israel in dem Hingcben seiner Sitten und Gebräuche nur nicht rasch und unbesonnen sein, sich nicht von eitler Nnchahi7.ungssucht verleiten lassen, und nur das fahren lassen, was ein wirklicher Mißbrauch, abergläubisch oder schädlich ist; Gebräuche und Sitten aber, die bedcntnngsloc'scheinen, ohne schädlich zu sein, vorher prüfen, ob sie nicht entstellt wurden, oder deren Bedeutung nicht vergessen worden ist. Pr. M. Duschak.

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