Das Abendland
- Journal
- Das Abendland
- Volume
- III (1866)
- Issue
- 1 (4.1.1866)
- Date
- 1866-01-04
- Page
- Seite 3 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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3 gelitten, hat sie angeweht; sie haben sich deshalb ans dem Schlummer ihrer Knechtschaft nicht aufraffen können, weil man ihnen kein Leitseil reichen wollte, an dem sie ihren Geist retten sollten. Und grade sind cs in Galizien und Polen die Juden die ein großes Contingent ins Feld der Wissenschaft gestellt haben. Jüdische Literatur und Talmud wurden von ihnen gepflegt, was doch deutlich beweist, daß die morsche Schaale einen edlen Kern birgt; es spricht eklatant für das höhere Streben, das der galizische (polnische) Jude hatte. Dieses Streben wurde statt gehoben nach unterdrückt, man wollte ihnen den Boden, auf dem ihre Wiege gestanden, versagen, man hat den Kauf eines Stück Ackers oder eines Hänschens von Schulzeugnissen abhängig gemacht. Die Civilisation wurde nach der Länge des Bartes und den herabhängenden Kräusellocken bemessen, nach jener Partei die in Verkürzung ihrer leiblichen Zierden eine Sünde, eine Verkürzung heiliger Rechte suchte, wurde geurthcilt und abgegenrtheilt. Goluchowski derselbe Mann, der heute im Landtag ihre Realbesitzfähigkeit beantragte, hat eben damals den Fortschritt der galiz. Inden im Allgemeinen von dem Stehenbleiben Einzelner nicht zu trennen gewußt; nun ist er zur Einsicht gelangt, daß gute Zeugnisse wohl den Beweis des Vorhandenseins geistiger Fähigkeiten liefern, nicht aber die Basis sind, auf der man Häuser baut oder den Acker pflügt. I. Br. Die Juden in Italien. Das Dezemberheft des „Eäueators Israelila* enthält einen statistischen Aufsatz des Rabbiner Scrvi aus Monticelli über die Juden in Italien, dem wir die nachfolgenden Daten entnehmen. Italien, das österreichische See Litorale und Venezien inbegriffen, hat eine jüdische Bevölkerung von 43546 Seelen, die, mit Ausnahme von 1000, welche gruppenweise, in verschiedenen Ortschaften wohnen ohne einen Gemeiudeverband zu bilden, in 66 Gemeinden leben. Von diesen haben 46 eine Bevölkerung unter 500, 9 unter 1000, 4 unter 2000, 4 unter 3000, 2 unter 5000 und 1 (Triest) mit 5000 Seelen. Durch die im ganzen übrigen Italien mit Ausnahme der unter päpstlicher Herrschaft stehenden Gebiethstheile gesetzlich eingeführte Gleichberechtigung der Coufessionen einerseits, so wie durch die in Folge der politischen Umgestaltung des Landes erleichterte Freizügigkeit anderseits, hat sich daS Populationsverhültniß der Gemeinden gegen frühere Zeiten bedeutend geändert. Viele ehemals große Gemeinden haben bedeu end an Seelenzahl abgenommcn, während andere, namentlich in größern Städten, einen starken Zuwachs erhalten. Die in der Neuzeit vorherrschende Centripetalkrast nach den größern Städten hat wesentlich zu dieser Umgestaltung beigetragen, und es ist natürlich, daß die Juden mit Vorliebe jene Stätten anfsuchtcn, welche unter der Sonne der bürg rlichen Freiheit jedermann die ungehemmte gesetzliche Entwicklung seiner Kräfte gönnt, wozu der Boden Italiens jetzt einen weiten Spielraum biethet, da die Juden allenthalben cmancipirt sind, und nur das einzige Rom noch an seine veralteten Gesetze bezüglich der Juden festhält. In manchen großen Städten, wo früher gar keine oder sehr wenige Juden wohnten, sind jetzt ansehnliche jüdische Gemeinden. Wir geben hier die jüdische Bevölkerung der größern italienischen Städte: Genua hat 250, Parma 280^ Neapel, wo früher keine Juden wohnten, hat 350, Mailand 600, Bologna 600, Padua 800, Pisa 800, Verona 1400, Ferrara 1500, Ankona 1550, Mantua 1900, Floren; 2000, Modena 2000, Turin 2000, Venedig 2500, Livorno 4340, Rom 4500, Triest, wie bereits erwähnt 5000 Juden. Nur die Insel Sicilien ist wahrscheinlich wegen ihrer geographischen Absonderung von dem übrigen Italien, noch jetzt ohne jüdische Bevölkerung. Nach dem liturgischen Ritus eingetyeilt, gehören von den 66 Gemeinden 40 dem italienischen, 22 dem deutschen und 4 dem spauiolischen Ritus an; jedoch haben manche Gemeinden auch Tempel mit verschiedenen Riten, bei welchen jedoch bloß ans den Ritus der Majorität beider Aufzählung Rücksicht genommen wurde. Von den 44 Rabbinen, Italiens, die vom Rabbiner Servi nahmhaft gemacht werden, sind alle geborne Italiener bis auf den einzigen Rabbiner von Casale, Herrn Ehrenreich, der aus Brodi, in Galizien gebürtig ist. In der Literatur zeigen die italienischen Rabbiner wenig Rührigkeit, nur von einzelnen, wie Rabb. Lewi in Vercelli und Rabb. Mortara in Mantua sind die literarischen Leistungen bis nach Deutschland gedrungen, und doch sind so viele dieser Rabbiner aus dem paduanischen Collegium hervorgegangen, dessen Professoren so treue Pfleger der jüdischen Literatur waren, in der der eine, unlängst verstorbene, eine so bedeutende Stellung einnahm, daß sein Ruhm alle Länder der gebildeten Welt erfüllte. E. Priorilats-Anspruch. Herr Kreisrabbiner Haller hat in N. 24 d. Bl. eine Erklärung der Ehanukah-Sage gegeben, für welche ich mein Prioritätsrecht hiermit in Anspruch nehme, da die ganze Idee schon vor 6 Jahren in meinem preis gekrönten Ehanukahliede abgedruckt in B. CH. Jahrgang III. und in Pascheles Kalender ausgesprochen ist. Ich will damit durchaus nicht Herrn Kreisrabbiner Haller eines Plagiats beschuldigen, denn er braucht ja weder B. Chan: noch PasckeleS Kalender gelesen zu haben; ich wollte mir mein Prioritätsrecht auf die Idee gewahrt haben, um so mehr, als Hr. vr. Grätz in seiner Geschichte des Judenthumes III. Band Note 1 den geschichtlicher Kern der Sage noch nicht herausfühltc und daher die Sage von dem wunderbaren Oehlkrüglein als im Widerspruche mit der Geschichte erklärt. Indessen freuet es mich anderseits, die Idee auch von einer rabbiuischen Autorität, wie Herr Kreisrabbiner Haller, ausgesprochen zu sehen und ich werde mich bei Veröffentlichung meiner Ceremonienlehre, die ich seit 12 Jahren hier vortrage und worin die Chanuka- Sage ebenfalls als bloße Hülle der Geschichte dargestellt wird, auf dessen gewichtiges Zeuguiß berufen können. Professor M. Stößel. Erklärung. Geehrter Herr R e d a c t e u r! In der Anzeige des Jahrbuches „Achava" wird Abendland Nr. 24 auf die Biographie meines Vorgängers, des sel. S. W. Rosenfeld aufmerksam gemacht. In dieser LebeuSskizze aber ist ein Jrrthum zu berichtigen. Es ist nähmlich nicht wahr, was der Biograph (S. 29) behauptet, daß Rosenfeld in Bamberg eine Synagogenordnung eingeführt, deren Erhaltung die Gemeinde mir, seinem Nachfolger, zur Bedingung meiner Wahl ausgestellt. Rosenfeld hat bloßNm Jahre 1832 Grundbestimmungcn für die Reform des Gottesdienstes entworfen, die sich aber als unpraktisch (ich will nicht sagen als ^unrichtig) erwiesen. Erst im Jahre 1864 ist von mir eine Synagogcnordnung eingeführt worden (worauf ich bei Gelegenheit zurückkommen werde), und zwar sowohl für Bamberg, als auch für die Landgemeinden meines Distrikts, für Letztere mit den nothwendigen Modifikationen. Zur Bedingung meiner Wahl galten bloß folgende 5 Punkte: 1) die Verordnung, daß beim Gottesdienst am Neujahrs¬ und Versöhnungstage nur die mit einer Funktion Betrauten >(z. B. Oantor, ypin bvx jna, Rabb. u. dgl. — nicht wie der Biogr. S. 28 sagt „nur der Vorbeter" —) Sterbe- 1*