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Das Abendland · 1865-10-12 · 20 (12.10.1865) · p. Seite 166

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Journal
Das Abendland
Volume
II (1865)
Issue
20 (12.10.1865)
Date
1865-10-12
Page
Seite 166 (sequence 4)
Language
German
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Der allgcmcinc Begräbnißvlatz lag gewöhnlich min bestens fünfzig Ellen von der 2taM entfernt (B. Bath. 2ö a; vgl. Luc. 7, 12.) Auf ttc Tcuc nnd felsige Plätze wurde dabei vorzüglich Rücksicht genommen. Grabstätten ans offener Strasse oder ans Kreuzwegen anzulcgcn, wie es in Griechenland Brauch war, verbot die Volkssiltc (Sabb. Istl a nnd Raschi z. St.) Desto verbreiteter scheint die Beerdigung in Gärten oder in der Rähe derselben gewesen zn sein (vgl. Iebam. 86b; Jos. Ant. X, 4; Job. 19, 41,) nnd cS ist mehr als wahrscheinlich, daß die Begrabnißplätzc mit iCofcit nnd allerlei Gewächsen bepflanzt waren. Man suchte wo möglich jede Störung von den Friedhöfen fcrnznhalt.n und eö wurden besondere Vorkehrungen getroffen, um wilde Thicrc von den Gräbern zn verscheuchen und sic an de»' Aufw.chlen derselben zn verhindern (Ernbin 43b.) Sic Rasi'n dcr Gräber zu betreten, betrachtete man als einen Mangel an Pietät. „Weißt du" — sagte R. Ehija Rabba zn R. Jonathan, dcr sich dieses Vergehens schuldig gemacht hatte — „weißt du, was die Todtcn bei deiner Thal dcn!cn: Sie uns beute kränken, werden morgen schon hier unten ruhen!" (jcr. Bcrach. p. II.) Sie Friedhöfe wurden, wie noch heute im Qricnt, fleißig besucht, entweder, um durch den Anblick der Gräber zur Scmuth gestimmt, mit desto größerer Innigkeit beten zn können (Taan. 16a,) oder um die Erinnerung an das frühere Zusammenleben mit den Hingeschiedenen in sich wachznrnscn und stille Zwiegespräche mit denselben anznknüpscn. So be suchte Juda b. Tabbai, der als Ab-beth din einen Justizmord begangen hatte, das Grab des unschuldig Gerichteten (Maccoth 5 b; Ehag. 16 b) und R. Iosua, der sich in Betreff einer religiösen Streitfrage in Qpposition zu den Schülern Schammai's befand und nachträglich von der Haltlosigkeit seiner eigenen Ansicht überzeugt wurde, schwor aus den Gräbern derselben seinen Irrthum feierlich ab (Ehag. 22b.) Aus dem Grabe ausgezeichnet Frommer vfleqtc man auch religiöse Vorträge zu halten {r.yv" mn, B. Marita 16b,) die bei hervorragenden Gelehrten an dem jedesmal wicderkehrcndcn Todestage erneut wurden. Andererseits knüpften sich manche abergläubische Vorstellungen an den Besuch der Friedhöfe. Trotzdem das llcbcrnachtcn auf dem Gottesacker allgemein für gefahrbringend gehalten wnrdc «Nidda 17a) und den dieser Sitte Huldigenden in der öffentlichen Meinung zum „Narren" stempelte (Ehag. 3b,) pflegten nichtsdestoweniger Eharlatanc und Schwärmer, die sich um jeden Preis in gehcimnißvollcn Rapport mit den Todtcn setzen und die Zauberlehrlinge spielen wollten rxsiün nr.,) derartige Mondscheinbcsnche den Geistern abzuslatteu. Auch Quacksalber mögen das Halbdunkel, womit die' Phantasie gewöhnlich Friedhöfe umgibt, zu ihren Zwecken ausgcbcutct haben, und cs ist bekannt, daß der Staus vom Grabe frommer Männer dem Volksglauben als bewährtes Heilmittel gegen das Fieber galt. Mit dcr Verbreitung deS Islam mehrte sich auch unter den Juden dcr Aberglaube in dieser Beziehung. Dcr im zehnten Jahrhundert lebende Karäcr A b u l s a r i S a h a l b. Mazli ach legt eine ganze Mnslcrkartc der götzendienerischen Gebräuche seiner rabbanilischcu Zeitgenossen vor: sic sitzen auf den Gräbern, weilen auf den Friedhöfen, beten zn den Todtcn, legen ihnen Gelübde ab und sprechen: Q Jose dcr Galiläer, heile mich, gib mir Rachkommcn! Sic zünden dichter an, räuchern und tanzen auf den Gräbern dcr Frommen, und hängen zur Abwendung von Krankheiten Wcihcgcschcnkc ans die Fricdhosspalmen. — Isaac b. S chcschct «XIV. Iahrh.) berichtet ausdrücklich, daß die spanischen Juden seiner Zeit nach dem Vorgänge der Mohammedaner die sieben ersten Traucrtagc auf den Bcgräbnißort wallsahricten. In Saragossa wurden die Leidtragenden in den sieben ersten Lrauerlagcn von der ganzen Volksmenge ans dcr Syuagogc nach Hause geleitet. Ilntcrwcgcs stimmte ein Klageweib den Traucrgcsang an und begleitete sich selbst mit dcr Tambourine, während die übrigen Frauen mit < .isiimmtett und in die Hände klatschten. Ungeachtet man dem Tode die Aufhebung und Rivcllirung aller im Leben bestandenen Unterschiede zngcstand — j das große wie das kleine Maß, sagten die Talmudisict>. , wälzt sich in die Gruft, — ungeachtet man sogar die von der Religion gezogene Scheidewand fallen ließ und urichtjüdischcn Leichen neben jüdischen einen Platz gönnte (Gittin 61 «,) wurde dennoch das Verbrechen wcniicr zur eigenen Sühne, als zur Warnung für die Ucbcrlebcudcn selbst in! der letzten Ruhestätte gekennzeichnet. Sem Selbstmörder! wnrdc nur ein Theist der jedem anderen Todtcn zugesiandenen! Ehren gegönnt (Scinach. II, 1—3.) Sen Apostaten, der sich; feindlich gegen seine Mnttcrrcligion kehrte, traf eine noch größere Strenge (ib. II, IO.) Ser anerkannte Bvscwicht wurde nicht neben dem bewährten Frommen gebettet (Svnh. 47a) — eilte Sitte, die später, als mau dem Grundsätze: sie mortuis nil nisi bene zu huldigen nsing, ganz außer Gebrauch kam (Mcnasse b. Israel, cv; nsr:, Absckn. II, § 26.) Für die gerichtlich znin Tode Vcrurthciltcn veranstaltete der Gerichtshof eine vorlüusigc Beerdigung in bcson-! deren, für diese Fälle bestimmten Ruhestätten, aus denen die Angehörigen dcr Vcrurthciltcn das Knochengerüste nachträglich nt’o Familienbcgräbniß übertragen konnten (Synh. 46 a.) Ebenso durften die Leichen dcr in den Zufluchtsstätten verstorbenen unvorsützlichcn Mörder nach dem Tode des Hohenpriesters wieder in die Heimath geschafft ivcrdcn, während umgekehrt das funns dcr vor dem Beziehen des Asyls Verstorbenen die Wanderung dahin antrelcn mußte «Maccoth 11b.) Die in den Zufluchtsstätten zuständigen Leviten wurden außerhalb derselben beerdigt, wahrscheinlich um nicht in Gesellschaft von Verbrechern zu ruhen (ib. 12a.) Sic im Kriege Gefallenen wurden auf dem Schlachts.ldc bestattet (Erubin 17 a) An den Tod auf offener Sec, wo von jeder Beerdigung abgesehen werden mußte, wurde mit Schrecken gedacht (Kohcl. R. 3, 2.) Sie Verächtlichkeit der Todtengräbcr ivar sprichwörtlich. „Aerger als ein Todtengräbcr" galt als stehende Redensart. Nichtsdestoweniger bekennt sich ein angesehener Thannaite, Abba Saul zu diesem Handwerke (Nidda 24b; Moed K. 20a.) Daß die Juden auf die würdige Ausstattung dcr Gräber eine besondere Sorgfalt verwandten, geht aus einer Legende hervor, nach welcher die sJiad)bjruölfcr Palästina's, um Rcbukadnczar zum Ucbcrfall des jüdische» /Reiches zu bewegen, demselben eine verlockende Schildei uug des Landes entwarfen und unter Anderem die Bemerkung machten: Die Grabeshöhlcn der Juden sind prächtiger als deine Pal iste! Die Bereitung des Grabes während dcr Lebcnozeit, durch vielfache Zeugnisse ans dcr talmudischen Zeit belegt, hat sich bis auf die späteste Zeit erhalten. — Ursprünglich setzte man die Leichen in Grabkammcrn bei, ans denen das Skelett nachträglich in einen Sarg übertragen (jcr. Moes K. I, hal. st) und in den Knochcnhäuscrn anfbewahrt wurde.! Bei dieser zweiten Beerdigung oder dcr Knochcnsammlnng > ü*,pS) wurde wieder eine Todtenfcicr in kleinerem Maßstabc mit Trauerreden u. s. w. veranstaltet. Die Pietät erforderte eine vorsichtige Behandlung des (Gerippes, das sorgfältig in Leintücher (s'i?, Moed K. 8a) gehüllt oder in festen Gcrälhcn, Schläuchen (N'pn, Bcrach. l8a) und dgl. verwahrt, mit Wein nnd Qcl gesalbt und den ägyptischen Mumien gleich durch Binden znsainmcngchaltcn fortgeschafst wurde. Die Gebeine zweier Todtcn dursten nicht znsammcngcwürfclt werden; auch sollten Kinder das Geschäft dcr Knochcnsammlung an den Eltern nicht selbst verrichten, weil, wie Zadok seinem Sohne Elcasar b. Zadok hintcrlicß, die den Eltern schuldige Ehrfurcht dadurch Einbuße erleiden könnte (Scmach. c. XII.) Die Gräber treten uns bald als gemcinschastlichc Grabeshöhlen, (Trufte, Hypogücn (x.vy?:, ib Mczia >>stb; Nidda 21b; Bk. K. 17a,) bald als ausgemanerte (Gräber (?a-.2p)

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