Das Abendland
- Journal
- Das Abendland
- Volume
- II (1865)
- Issue
- 19 (28.9.1865)
- Date
- 1865-09-28
- Page
- Seite 159 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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gcridjtete, sitzende ltitb;it|ammcngcfaitertc £agc (p^rp) bcr Vcidjc mibciftrobtc bcr allgemeinen Lilie Die Sioyfljaarc fdjeintman gewöhnlich abgeschoren zu haben ^LRockd .K. 8b), von den im ^ranmanbe verstorbenen 2)cädchen wirb dies; ausdrücklich bemerkt (Semach. e. VIII > Frauen pflegten ihre Haartonreu testameularisch bestimmten Personen;it verma dien (Arad) in 7). Rußer der Kleidung wurden den Tobten nad< dem 3?or gange bcr 2!ad)batvölker verschiedene Gegenstände, die sie während des Lebens gebrauchten: das Dintenzeug, die Schreibseder. die Schreibtasel und der Schlüssel mitgegeben oder an den Lara gebangt. Gewöhnlich wurde diese Litte bei den im Brautstände und kinderlos Verstorbenen beobad)tet. Kostbare Schmucksad)en und bedeutende Geldsummen mit in's Grab;n legen, fdjeint ein Prärogativ der königlichen Familie gewOu;u sein. Lo gab .VScrobc^? dem ermordeten Aristobul feine vezereien und sonstige Kostbarkeiten mit in's Grab (Jos ut. XV, 3, 4). Hyrean entnahm dem lswabe David'ö, d er geöffnet hatte, drei Tausend Lilbercalente fib. XIII. 4). Herodes, der denselben Versuch mad)te. fand zwar t :i baareS Geld, aber bedeutenden Goldschmuck ib.fXVI, 7, 1). Die Särge, in welchen der Todte der Erde anvertraul wurde, waren entweder von Hol; und zwar meistens Eedernhol; oder von Stein. Die brelternen Särge scheinen ssich vorzüglich im Gebrauche erhalten zu haben. Der eherne Sarg, in welchem der Lage nach die Egypter Ioseph's Leiche in den Nil versenkten oder nad) einer andern B.rsio i im Ladyriuth beisetzten (Sota 13a), refleetirr wohl eher ägyptisckte als jüdisdie Zustände. Die Beerdigung in einer einfachen Binsematte (cep bv "ViTis) wurde als nn-- ei renhast angesehen und hatte nach der Ansicht des Volks glauben-? zur Fol ^e, das; der Geist des so Bestatteten an's Grab gebannt war und fid) dem Reigen der die Welt unsichtbar dnrchsd)wärmenden Geister nicht entschließen konnte (Berach. 1 Sb). Daß der Sarg mit verschiedenen Zierrathen, Emblemen. Kronen (Sota 1. 1.) geschmückt war, ist bereits bemerkt worden. Auf den Sarg ausgezeichneter Gelehrten wie R. Huna und frommer, um das Gemeinwohl verdienter Könige wie Ehiskija wurde eine Gesetzesrolle gelegt, um den Ecker der Verstorbenen in Erforschung und Belhätigung der Lehre anzndenten. Diese Litte wurde später dahin modisicirt, daß die Gesetzesrolle der Bahre vorgetragen wurde. Aus den Sarg der im Banne ('in;) Verstorbenen lies; der oberste Gerichtshof durch einen Delegirten einen Stein zur Luhne legen (Ber 10b; Motzd K. 150). Die Rabbi neu des Mittelalters betrachteten den einmal verhängten Banit durch den Tod erledigt und sck)asften die talmudische Litte der Steinigung des Sarges vollständig ab. Über d u Sarg der im Brautstande Verstorbenen wurden mit allerlei Zierrachen versehene Baldack)ine gespannt, und überhaupt ihnen zu Ehren ein bedeutender Luxus entfaltet (Semach. c. VIII >. Man pflegte den Sarg aucki mit Myrteureisern zu bekränzen (Beza *>a) und die Anwendun von Näucherwerk, ursprünglich ans einzelne Fälle beschränkt, wurde später zur stehenden, bei vornehmen Per fonen mit verschwenderischem Lurus durchgesührcen Litte iMockd K. 27b: Ber. 5>3a: Zo'. Aut. XV, 3, 1). Eine Art Libanon (-P.7Ü auf der Bahre den Todcen zu Ehren, mag auck) hie und da üblich gewesen sein (jer. Ldiekal. II, hal. 7). — Die f r a n; ö si s ch e n Juden des Mittelalters pflegten aus dem Tische, der während ihres Lebens Zeuge ihrer Freigebigkeit.und <SJaftfreitubfdjaft gewesen war, ihre Särge zimmern zu lassen. Zn Spanien lspeeiell in Gerona) nahm man nackt dem Zeugnisse des N. Lcissint b. 9t e üben (XIV. saee.) von dem Gebrauche der Särge sibstand und bettete den tobten Körper ohne jede weitere Hülle nnmittel- Oar in der Erde. Diese ans mystischer Ansd)anung beruhende Sille hat sich theilweise bis ans den heutigen Tag erhalten. Der Leichen z ug, der sich vom Hanse des Verstorbenen nach dem Gottesacker bewegte, war Gegenstand eingehender Sorgfalt. Blau war bemüht, eine wo möglich recht zahlreiche Betheiligung an demselben zu erzielen. Jeder, dev dem Zuge begegnete, war verpflichtet, sich demselben anzuschließcn (Berach. 18a.) Das hochgehaltene Gesetzesstudium durste unterbrochen iverden, um dem Verstorbenen die letzte Ehre zu geben. Ileberall, wo der Leickienzitg vorüberkam, erhoben sich die Zuschauer von ihren Sitzen, um den Tobten oder, wie Andere wollen, die leidtragende Begleitung zu ehren. Eine ausreichende Betheiligung fand nach der An-! sicht der Alten nur in dem Falle statt, wenn sich der Leichencondnet in Form eines Spaliere? vom Trauerhause bis zum Begräbnißorre erstreckte. Tie nurnet n'ckie Schätzung der von Rechtswegen dein Zuge sich Anschließenden aus viele Tausend ist fid;crlid) nur eine hyperbolische Spielerei. Der Transport der Leiche war von dein Alter derselben bedingt. Kinder, die vor Ablauf des ersten Monates starben und noch als Embryonen (u‘9c:j betrachtet wurden, wurden ohne besondere Trauereeremoitien mtb ohne Sarg nach einem, wie es sck)eint, eigens für sie bestimmten Begräbnißort gebracht. Kinder über einen Monat wurden in einem unter dem Arme getragenen Sarge szpz'.bi) (C'ü:x;, mtb die bereits ein volles Jahr überschritten hatten, auf einer Tragbahre (.ttt? strprSf:) zur Ruhestätte geleitet (Moüd K. 24b: Semach. III, 2.) B.i den Erwachsenen wurde ursprüitglick) ein Unterschied zwischen den minder und mehr Bemittelten gemacht, indem diese in einem Wagen und jene in einer Bahre chald. .tte? ,xz~v) fortgesck)asst wurden; in späterer Znt wurde allenthalben, ohne Ausnahme, der Wagen (r,z'bz oder angemaitbt (TKoöd K. 27b.) Die Todceubahre, die wohl in den meisten Fällen ans Hol; gezimmert war, war bei fiirftlirficn Personen aus dem edelsten Metall getrieben und rcidjlid) verziert. Der König Ehiskija ließ der Legende nach feinen Va ter, zur Sühne für dessen sündenreiches Leben, auf einem sckintncklosen Feldbette Beracki. 10b) zu Grabe tragen. Die Träger der Bahre, die ohne Fußbekleidung einhergingen OMaimnui bzx IV, 3,) wechselten, mit Vielen die Betheiligung au diesem Liebesdienste zu ermöglichen, öfter ab tzBerach. 170.) Die Bahre wurde zu diesem Behuse inmitten der Strasse niedergestellt, und Klagelieder füllten die Pansen aus. Die Unterbrechung des Leicheuznges war jedoch bei inännlidien Leichen an besliinniten Tagen, bei weiblidien überhaupt nick)t zulässig (Moöd K. 27a.) Die Todtenbahre bildete die Greuzscheide zwischen den beiden Gesck)led)tern. In einigen Gegenden gingen, wie bei den Griechen, die Männer der Bahre voran und die Frauen folgten derselben, in anderen wurde das entgegengesetzte Verfahren beobachtet; in den meisten Fällen gestaltete man den Frauen den Vortritt, und zwar aus einem Grunde, der, wenn er ihnen bekannt war, sie nick)t sonderlich erbaut haben mag. Aus einem ähnlichen, für die Frauen ebenfalls nick)t sehr schmeichelhaften Grunde gingen dieselben in gesonderten Schaareit vom Leickienzuge nach Hause, und es war mehr als eine bloße Forderung des Anstandes, duß ihnen bei dieser Gelegenheit Männer nicht in den Weg kommen dursten. Bei den Leichenbegängnissen gekrönter Häupter und überhaupt vornehmer Personen kam noch manche besondere Sitte zur Anwendung. Man verbrannte — wie ausdrücklich be merkt wird, nad) dem Vorbilde der Nachbarvölker — die Geräthschasten, deren' sie fid) vorzugsweise im Leben bedien ten, man lähmte ilire 'Reitpferde n s. w. — Zu Euren des verstorbenen R. Gamaliel des Aeltern errichtete der Proi'elyte Dnkelos einen Scheiterhaufen, dessen Kosten fid) auf sieben zig lyrische Mimen beliefen (Synh. 02b; Ab. Sara 8a, 11a.) And) in anderen Beziehungen wurde bei köuigli d)cit Beerdigungen ein außerordentlicher Pomp entfaltet. Bei der Bestattung des Königs Ehiskija sollen viele Tarnende (36,000?) Krieger in vollständiger Wasseurüstung ansgerückt sein, und die ganze Strecke vom Trauerhause bis zum Erbbegräbnis; der davidischen Familie wurde milTapeten {r.Y'zzz) belegt (Echa Rabba, Einl. 20.) (Fortsetzung folgt.)