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Das Abendland · 1865-05-11 · 10 (11.5.1865) · p. Seite 89

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Journal
Das Abendland
Volume
II (1865)
Issue
10 (11.5.1865)
Date
1865-05-11
Page
Seite 89 (sequence 9)
Language
German
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Beilage zu Nr. 10 des „Abendland." den schrecklichen und Ungeheuern Meuchel- und Vatermord in den Vereinigten Staaten auch seitens Israels Ausdruck gegeben werde, nachdem Fürsten, Negierungen und Parlamente ihre Entrüstung über diese unerhörte That ausgesprochen haben. — Abraham Lincoln, der für Menschenrecht und Menschcngleichheit gelebt und gestorben, hat den wahrhaft jüdischen Grundsatz: „Liebe den Nächsten, wie Dich selbst," mit seinem Blute besiegelt, nachdem er für denselben einen vierjährigen blutigen Krieg geführt. Nachdem die frommen Nichtisracliten nach talmudischer Behauptung auch der ewigen Seligkeit sich zu erfreuen haben, so ist kein Zweifel, daß die Seele dieses Märtyrers für Brenschen - und Bruderrecht gewiß der höchsten Stufe ewiger Seligkeit thcilhaft werden wird, spricht ferner die Hoffnung aus, daß über dem Grabe dieses großen Menschenfreundes alle Parthcien der verschiedenen Racen und Glaubcnsbekenner sich einst brüderlich die Hand reichen werden; wie er es schon für unnöthig hält in Erinnerung zu bringen, daß der große Westen es ist, wo Menschenrecht zuerst als Grundsatz ist anerkannt worden, und daß wir die Stellung, die wir jetzt cinnchmen und die einzunehmen uns noch bestimmt ist, nur den Vereinigten Staaten und den da herrschenden Ideen verdanken. — Zum Schlüsse forderte er die Gemeinde auf, mit ihm in ein herzliches Gebet für das Seelenheil des unsterblichen Abraham Lincoln einzustimmen. * Wie bekannt sind aus der prager israel. Cultusrepräsentanz 6 Mitglieder ausgeschieden, die aber wieder wählbar sind, und zwar: Herr Ernst Wehli, der zugleich seine Demission als Vorsitzender genommen, Herr Dr. Jitschin, Herr Koppelmann Lieben, Herr Veit Osers, Herr Leopold Pollack, der schon seinen Rücktritt erklärt hat, Herr Leopold von Portheim, Herr Adolf Swab, Herr M. A. Wahle und Herr Dr. Wien. Bis 28. Mai liegen die Wahllisten auf. Die Wahlcomnlission wird bestehen aus den 9 zurückgebliebenen Vorstandsmitgliedern und 9 Herren aus der Umlagscommission. * Die Vertreter der israel. Cultusgemeinde in Wien haben an Herrn Dr. Hübsch, Rabbinen und Prediger in Prag, sol» gende Dankadresse gerichtet. Geehrter Herr! Sie haben uns durch Zusendung der Gedächtnißrede „Bezalel der Gottberufene," welche Sie in der Neusynagoge in Prag aus den verewigten Prediger unserer Cultusgemeinde Herrn I. N. Mannheimer hielten, eine freundliche Aufmerksamkeit erwiesen. — Es gewährte uns eine zugleich wehmüthige und erhebende Befriedigung, die geistige Erscheinung des unvergesslichen Mannes, den Sie als erleuchteten Glaubenslehrer , edlen Menschenfreund und treuen Verfechter seiner Glaubensbrüdcr schildern, plastisch schön uns aus Ihrer trefflichen Gedächtnißrede hervortreten zu sehen und den Wiederhall zu vernehmen, den sein Wirken wie sein Scheiden aus unserer Mitte und aus dem weiten Kreise des Jndcnthums auch in der Ferne wachgerufen hat. — Wir fühlen uns, Geehrter Herr! Ihnen hiefür zu wärmstem Danke verpflichtet und ergreifen den Anlaß zum Ausdrucke unserer vorzüglichen Hochachtung. Wien 14. April 1865. Die Vertreter der israel. Cultusgemeinde Joses W e r t h e i m e r, ..... : Mo riz v. Goldschmied, I. v. K ö n i g s w a r t e r, Brandeis, M. Pollak. Seiner Ehrwürdcn, Herrn Dr. Adolf Hübsch, Rabbiner und Prediger in Prag. Kassel, 1. März. Schon am 8. Juni v. I. stellte der Abg. Falkenheimer in unserer Ständeversammlung den Antrag: „Die h. Ständeversammlung zu ersuchen, die im §. 14 der Verordnung vom 14. Mai 1816, bezw im §. 31 der Verordnung vom 29. 5ioö. 1823 enthaltenen Bestimmungen, sowie das Ansschreiben des Staatsministeriums vom 30. Dcc. 1828, die Annahme ausländischer Juden zu isr. geistlichen Acmtern, gewerblichen und häuslichen Diensten betreffend, zu beseitigen." In den erwähnten Verordnungen ist es nämlich verboten, ausländische Inden als Rabbinen, Lehrer oder Kirchendiener, Handlungsdiencr oder Lehrburschen, so wie zu Gewerbs- oder Hausdiensten /mit Ausnahme des Arbeitens wandernder Handwerksgesellen in inländischen Werkstätten) anzunchmcn. Den Christen ist jene Contravcntion unter polizeilicher Ahndung, den Juden unter einer Strafe von 100 bis 300 Thlr. neben Ausweisung des betreffenden Ausländers untersagt. Mag immerhin die Praxis dahin gekommen sein, daß diese Verbote nur noch die unangenehme Nöthigung zum Cinholcu obrigkeitlicher Erlaubniß (die natürlich im Stempel auch noch bezahlt werden muß) enthalten mögen, so leuchtet doch ein, daß sic mindestens in unsere Zeit nicht mehr passen. Der Rechtspflegeausschuß, der über den Falkenheiner'schen Antrag nunmehr durch den Abg. Henkel Bericht erstattet hat, hat sich darum auf dies eine Motiv beschränkt, um damit die Annahme des Antrags zu empfehlen: „Hohe Staatsregiernng zu ersuchen, zur Beseitigung der noch bestehenden Beschränkungen der Privatrechtsfähigkeit ausländischer Juden eine Gesetzvorlage an die Ständeversammlung gelangen zu lassen." Die Kammer hat den Antrag einstimmig angenommen. (F. I.) Stuttgart, den 4. März. (115. Sitzung der Kammer der Abgeordneten.) Die Staatskasse hat bisher zu der isr. Centralkirchenkasse immer nur 7000 fl. gegeben, es wurden aber pr. 1864/67 jährlich 8500 fl. von der Regierung exigirt. Der Mehrbetrag rührt davon her, daß arme isr. Kirchengemeinden, welche freiwillig Confessionsschulen unterhalten, bei den Leistungen für die Erhöhung der Lehrerbesoldungcn zu unterstützen sind. Der Abgeordnete Sch w ander bringt die der Unterstützung bedürftige Lage der israelitischen Vorsänger zur Sprache, für die alle Schullehrer und Vorsänger des Laudes eine Petition an die Ständekammer übergeben und gebeten haben, es möchten deren Gehalte, und zwar mit Berücksichtigung der Ortsverhältnisse, namhaft erhöht und ihnen daneben der Genuß der freien Amtswohnung für ihre Familie, sowie auch Pensionsrechte und -Witwengehalte eingeräumt werden. (Diese Petition ist am 25. Febr. auch von der Kammer der Standesherren in Ucbereinstimmung mit dem Hause der Abgeordneten der K. Regierung zur Kenntnißnahme mitgetheilt worden.) Minister v. Golther erwidert aber, daß die israel. Oberkirchenbehörde es unterlassen habe, einen besonderen Antrag beim Ministerium wegen der Vorsänger einzubringen. Er sei übrigens gerne bereit, diese Frage nochmals zu erwägen. Der Wunsch von Becher und Scholl, die isr. Vorsänger wenigstens von Seiten der isr. Centralkirchenkasse zu berücksichtigen, verspricht der Minister zu berücksichtigen. Mittnacht will die Rabbinate aufbessern durch Erhöhung der Minimalgehalte von 650 auf 700 fl. und macht mit Mack geltend, daß die Alterszulagen für Rabbinen und Vorsänger unter einem allzugeringen Staatsbeitrag Noth leiden. P r o b st brachte dann auch vor: die Israeliten seien nicht damit zufrieden, wie der Staat ihre Cultusangelegcnheiten in die Hand genommen habe, besonders orthodoxe Juden klagen, daß die Oberkirchenbehörde zu tief in das Gebiet eingreife, welches dem persönlichen Ermessen überlassen bleiben sollte. Der Cul tusminister gab, wie in der Audienz, die höchst erfreuliche Antwort, daß di.' Frage von der Reform der kirchlichen Verhältnisse der Israeliten im Sinne einer größeren Selbstständigkeit der isr. Kirche dermalen bei der Regierung in Angriff genommen sei. Sodann wird der Commissionsantrag, die Erigenz zu verwilligen, zum Beschluß erhoben. (^ingesendet). Aus Königinhof. Am 10. d. Bi. erlitt unsere Stadt durch das Hinscheidcn

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