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Das Abendland · 1865-05-11 · 10 (11.5.1865) · p. Seite 86

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Journal
Das Abendland
Volume
II (1865)
Issue
10 (11.5.1865)
Date
1865-05-11
Page
Seite 86 (sequence 6)
Language
German
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86 -Ein Vvgel d«rs zwar mit Käse zusammen auf den Tisch gebracht, aber nicht (damit zusammen) gegessen werden. — Dies die Mcimmg der Schule Schamai's — die Schule Hille?s aber sagt: „Er darf weder (mit Käse zusammen) aufgetragen, noch gegessen werden." — Also weder die namenlose Mischnah, als deren Vertreter wir R. Jehudah Hanasi anzuschen haben, noch die Schulen von Schamai und Hillel, die Sie doch alle für Tanaim werden gelten lassen, machen einen Unterschied zwischen Fleisch von Vierfüßlern und von Vögeln. Erst in der vierten Mischnah begegnen wir Rabbi Akiba, welcher das Fleisch von Wildpret und von Vögeln für biblisch nicht verboten erklärt und Rabbi Jose, dem Galiläer, der die biblische Gestattung des Vogclfleisches mit Milch aus der, von Ihnen nicht ganz genau citirten Schlußfolgerung von dem Worte iQrr herleitet. Also hat es doch Tanaim gegeben, welchen die, von Ihnen als ungerechtfertigt bezeichnete, von unsrem Rabbinen aber gar nicht gemachte Behauptung eingefallen ist. Mit den Emoraim steht es nicht besser. In der Gemara (01V a) heißt es: „Vogelflcisch <mit Milch zusammen) ist also biblisch verboten." — Wessen Ansicht ist dies? Nicht die des Rabbi Akiba. — Daselbst Ende: „Es sagte Rab Joseph: Verstehe hieraus, Vogelflcisch mit Milch (zusammen aufzutragen) ist biblisch verboten" usw. — Derselbe Rab Joseph ist es auch, der oben die Meinung ausspricht, daß Rabbi Jehudah Hanasi die Mischnah in Cholin im Sinne der Rabbanim genommen, welche Vogelfleisch in Milch für biblisch verboten halten. i.Er kommt allerdings von dieser seiner Ansicht zurück und sagt: „Das Essen (des Vogels mit Milch) ist nur ein Verhütungsverbot der Rabbinen," nachdem Rab Aschi gesagt, die ganze Mischnah sei im Sinne des Rabbi Akiba aufzufassen und so zu lesen: „Alles Fleisch ist in Milch zu kochen verboten," so jedoch, daß Einiges davon biblisch, Anderes rabbinisch verboten ist. — (Vgl. auch Josaphat 0XIII, a Ende.) So ist allerdings die Halachah. Für diese sind dann alle abweichenden Meinungen als nicht vorhanden anzuschen. Nicht also für die Wissenschaft, diese kann es sich nicht nehmen lassen auch eine praktisch nicht zur Geltung gekommene Ansicht in den Bereich ihrer Forschung zu ziehen. Unser Rabbiner hat ja aber keine halachischc Abhandlung geschrieben, sondern hat in seiner Beleuchtung nur das Verhältniß der rabbinischeu Auslegungsmethode zur unabhängigen Schriftforschnng angedeutct. Von diesem seinem Standpunkte aus kann er es sich weder von Ihnen, noch von allen Rabbinen in der Welt wegdisputircn lassen, daß es Tanaim und Emoraim gegeben hat, welche Vogelfleisch in Milch zu kochen und zu genießen für biblisch verboten gehalten haben. Wenn nun unserem Rabbinen mehr die Mischnah und Gemara als der Schulchan Aruch bei seiner Arbeit vorgcschwcbt hätten, so kann man ihm das doch nicht als Unwissenheit auslegcn; denn einem wissenschaftlichen Arbeiter geziemt es doch mehr auf die Quellen als auf Handbücher sich zu berufen. — Sollten Sic aber gleichwohl unsren Rabbinen nach der von Ihnen angezogencn Stelle dcö Maimonidcs vernrthcilcn, übertreten zu haben das Verbot: „Du sollst Nichts hinzufügcn," weil er auch Vogelfleisch in Milch für biblisch verboten hält, so wird er sich in der ehrbarsten Gesellschaft befinden; denn conscqnent müssen Sie dann auch Maimonidcs verurtheilen wegen desselben Vergehens; denn er erklärt an derselben Stelle auch Wildpretfleisch für biblisch verboten gegen Rabbi Akiba, gegen die Halachah, ja gegen seine eigne Meinung in Hilchoth Machaloth Asuroth IX, 4. — Gnade für Maimonidcs, Gnade auch für unseren Rabbinen, lieber Herr Kreisrabbiner! — Ob Sic unsrem Rabbinen einige Kenntniß des Schulchan Aruch Zutrauen sollen, scheint Ihnen viel Verlegenheit bereitet zu haben. Sie sind versucht zu glauben, er kenne ihn blos dem Namen nach. Was führt Sie denn in diese Versuchung? Dies zu wissen intcrcssirt mich und Viele in meiner Gemeinde gar sehr. Wir sind aus ihn angewiesen, wenn wir eine casuistischc Frage haben, zu deren Erledigung wir nicht erst nach Amschelberg schicken können. Mit Ihrer Verdächtigung haben Sie jetzt nur unser Gewissen beunruhigt, bewiesen aber haben Sie gar Nichts, nicht einmal, daß er den Ture Sahab und den von ihm citirten Reschal nicht gesehen habe. Er kann ihn gesehen haben und gerade darum, weil er ihn gründlicher gesehen hat, als Sie behaupten, noch habe kein Rabbiner das Verbot des Barhauptgehens für nicht verbindlich erklärt. Wer hat denn erklärt, die Sitte der Frömmigkeit sei nicht verbindlich? Und verbietet denn nicht Ture Sahab das Barhanptgchen aus einem ganz andern Grunde, weil es nämlich eine heidnische Sitte sei? Warnt er nicht, sich davon noch weit mehr zu hüten, wie vor jeder andern heidnischen Sitte? Und ist nicht die äußerste Concession, die er macht, die, daß es genüge im Nothsalle die Hand auf den Kopf zu legen? — Wenu nun unser Rabbiner das Alles gesehen hat, so muß cs doch mit seiner Unwissenheit nicht gar so arg sein, wie Sie uns glauben machen wollen. — Was Sie über das Händewaschen sagen, weiß ich wirklich in keine Verbindung zu bringen mit dem von Ihnen perhorrescirtcn Artikel, welcher gar keine Verordnung aufgehoben hat, nicht einmal gegen die Austreibung des bösen Geistes protestiren will. — Herrn Dr. Goldschmidt gratulire ich zu einem so würdigen Gesinnungsgenossen und freue mich im Voraus aus das in Aussicht gestellte Werk, obgleich ich so glücklich bin, schon vor dessen Erscheinen an die Göttlichkeit und Echtheit der mündlichen Uebcrlieferung zu glauben. Weder dazu, noch zur Befestigung der Ansicht, daß wir dem Rabbinismus Mäßigkeit, Sittenreinheit, Mildthätigkeit, Geduld und Ausdauer in Leiden verdanken, bedarf es noch eines neuen Werkes, dagegen soll es höchst willkommen sein als Beleg dafür, daß wir dem modernen Rabbinismus auch Wissenschaft und freie Forschung verdanken. Möge unsere Hoffnung hierin nicht getäuscht werden. Sic, lieber Herr Redacteur! bitte ich sehr um Entschuldigung, daß ich mich in einem an Sie gerichteten Briefe fast nur mit einem Dritten unterhalte, er ist ja Ihr Freund, Ihr alter 6go, auch ich bin es und hoffe cs zu bleiben, ohne darum meine Freundschaft zu unserem Rabbineu ausgeben zu müssen. Durch Ihre Vermittelung wird das gelingen, bitten Sie den Herrn Kreisrabbinen, er möge nicht gar zu empfindlich sein und sich von meinem Artikel so unangenehm berührt fühlen, wie von dem meines Freundes. Uns ist cs ja nur um Wahrheit und Recht zu thun, für die man immer schon einen Hieb hinnehmcn darf. Möge er also Ihnen seine Freundschaft nicht entziehen, weil sich auch nennt Ihren Freund Loire Awel. Prag im April 1865. (Wohl ist es nur um Wahrheit und Recht zu thun, und war dieses auch der Grund, weswegen wir den Brief unseres Freundes, Herrn Kreisrabbinen Löwh in unserem Blatte ausgcnoinmcn, wenn er auch etwas gereizt abgesaßt war und einem Manne nahe trat, der eben so charaktervoll als gelehrt, eben so religiös als achtungswerth ist. Nicht weniger war uns die Beleuchtung des Herrn Rabbiner: aus Prag willkommen, weil wir hierin die Gelegenheit fanden, daß endlich doch einmal über eine zeitgemäße Anschauung des Wesens des Rabbinenthums sich eine Discussion cntspinnc, nachdem hie und da der Eine oder der Andere dies und jenes über die Sache denkt, ohne recht zu wissen was, und wenn er es weiß, dann nicht mit der Farbe herauswill. — Rücksichten und wieder Rücksichten sind es, daß der Laie nicht ans dem Wege des Forschcns über diesen Gegenstand so wie über manch' anderes nahe Liegende geführt wird, sondern man ihn im Finstern hcrumtappen läßt, so daß er allenthalben aus Abwege geräth, wenn er nicht gar stehen bleiben will. — Wir können nur wünschen, daß unsere Rabbinen endlich ans ihrer Lethargie erwachen und manche Idee und

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