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Das Abendland · 1865-05-11 · 10 (11.5.1865) · p. Seite 84

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Journal
Das Abendland
Volume
II (1865)
Issue
10 (11.5.1865)
Date
1865-05-11
Page
Seite 84 (sequence 4)
Language
German
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— 84 — cigenthümlichen Glauben. Die Lehre von der absoluten Einheit Gottes und von der Unmittelbarkeit Gottes zu dem Menschen gehört nimmerinehr zu den Lehren des Ehristenthums; als Opposition gegen die Verwerfung der religiösen Praxis stellten Rabbinen die Lehre ans ntL'yon rGrr ip^y cnon und als tut zweiten Jahrhunderte die Frage auftauchtc, was vorzuziehen sei, die Theorie oder die Praxis, verschaffte sich die Behauptung Geltung nzya ’-pb nabn und so umspann die rabbinische Lehre das ganze Leben des Juden, jeden Alhemzug, jeden Pnlsschlag, jeden Schritt und Tritt, jede Regung und Bewegung. Erweiterungen, Erläuterungen, llmzäunungen und Einrichtungen wurden pyramideuartig anfgesührt und wie ein Bollwerk aufgcthnrmt. Wahrend die Inden des 2. Tempels von Johann Hirkan nur zwei Erschwerungen ausznweisen hatten producirte die Schule Schamaes und Htllels 36. Aus dieser Darstellung sehen wir, wie die Nvrschnng Gottes über den eigentlichen Schatz des jüdischen Lebens, über die richtige Erkenntniß Gottes nnd über das ethische Element zum Heile Israels und der Menschheit väterlich gewacht, die jüdische Erkenntniß zu den Mohamedanern; zweitens, daß das pentateuchische cermonielle Gesetz, in so weit es nicht von Gott selbst von Zeit und Umständen abhängig gentacht wurde, unverletzlich und unantastbar sahen, daß drittens, die rabbinischen Satzungen und Anordnungen, als in, mit und für die Zeit entstanden, die Möglichkeit einer Vcränderung in und mit der Zeit involvircn. Ist aber diese Veränderlichkeit schrankenlos und ohne Grenzen? Meine Freunde! einen mächtigen, unwiderstehlichen nnd unbesiegbaren Resormator gibt es, dessen Borwärtsdrüngen wir alle folgen müssen, d. i. die 4. Großmacht, Stimme des Voltes -hej bips pan bip. Diese Behörde übertrifst an Extension und Intension alle legislatorischen Instanzen. Als einst ein Streit darüber entstand, ob auch nach der Zerstörung des Tempels Arm, Kinn und Magen dem Priester gegeben werden müssen, zerhieb, nach dem babylonischen Talmud pbin 136 ein Amora Namens Reb Nachman bar Jizchak den Knoten und meinte, daß es vergebliche Mühe sei zu diseuirrcu^ n. s-*-- ^*4 für me ziu+j.t j Praxis entschieden. Bei Gelegenheit muß ich bemerken, daß j sich in dein babylonischen Talmud hier ein Fehler eingeschlichen hat, da derselbe Passus in dem Jerusalemischen Talmud vorkommt und dieser von dem Amora Reb Rachman bar Jizchak nichts gewußt haben konnte. In der That kommt im Zerusaleme ein anderer Amisa vor, was dem niSDin im babtstmschen Talmud entgegen ist. — Ferner, daß jede Schuld ant 7. Jahre auch nach der Zerstörung des Tempels verfalle. Darükr waren die späteren Easuisten getheilter Meinung, woraufAschrt bemerkt, daß sich der Gebrauch beim Volke gegen das -Limttaaesetz festgestellt habe. Zweitens. Zur Wahrung der lolichcn Gesundheit ist es gestattet, eine rabbinische Satzung zmmgehen Klima und leibliche Constitution müssen in der Enistik berücksichtigt werden, sonst dürfte man sich am Sabbae an einem Ofen, in welchem Feuer von einem Nichtjuden angindct wird, nicht wärmen; sonst Hütten wir die Pflicht, beijedCalamitüt zu fasten. Sollten wir demnach, wo es sich um .geistige Gesundheit, um das Heil der Seele handelt, ntcheine, rabbinische Satzung aboliren dürfen? In der That, sagt Maimoni, sowie man oft ein Glied eines Körpers amputircn muß, um das Leben zu erhalten, so muß man eine rabbinische Sazzung zuweilen umgehen zn Gunsten der Erhaltung der Religion. Manche rabbinische Satzungen tragen die Bedingung ihrer Aushebung in sich, denn die Rabbinen waren so ehrlich, bei vielen ihrer Anordnungen den Grund anzugeben, oer sie zu dieser Einführung vcraitlaßte, damit mit dem Wegsalle des Grundes auch das Begründete wegsielc; so trinkt inan heute ohne Anstand ossengestandene Getränke, was früher, als man eine Vergiftung von Schlangen fürchtete, untersagt tvar. Zwar behauptet Maimuni, daß, wenn auch der Grund wegfüllt, die begründete Satzung doch bestehen muß, es wäre denn, daß eine Behörde, größer an ^ahl und Weisheit, für die Aushebung stimmt; allein wie gesagt, wo das Bedürsniß des Volkes, wo das Seelenheil der Nation eine Abschaffung dringend verlangt, wo die Kräftigung des moralischen und religiösen Lebens es erheischt, da kann die rigorose Behauptung Maimunis nicht Platz greisen. Selbst der Patriarch Rabi, der den Grundsatz aufstellte: ran San11 ]'k, abolirte mehrere Erschwerungen. Bewohner von Betschoon befreite er vom Zehnten, in Eäsaria und Elestropolis erlaubte er die Früchte des 7. Jahres zu genießen; auch sein Enkel erlaubte den Genuß vom Oele der Heiden. Ja Zeit und Umstände drängen oft zu andern Anordnungen und sind ein mächtiger Factor auf dem Gebiete der Reformation. Wäre dieses nicht, so wäre ich heute des Vergnügens beraubt, in ihrer mir so angenehmen Mitte zu weilen. Ich eilte auf den Flügeln des Dampfes zu Ihnen, um, wenn es dem Himmel gefällt, ihr Seelenhirt zn werden, weil sie einen glänzenden Wirkungslreis, ein lebendiges Wirken zu bieten im Sande sind, aber auch ich gestehe es, ohne dabei zu crrothen, weil sie eine gedeihliche materielle Existenz zu garantiren im Stande sind. Aber Maimuni in nDK 4 speiet tut buchstäblichen Sinne des Wortes Gift nnd Galle gegen jene Rabbinen, welche ihr Amt für einen Gehalt verwalten, und -1 "-"ut die Rabbirum..avclche für Sold lscheidebttefe geben, gradezn Räuber und Defraudateurs. Zum Oliictc tiöftct 3ofcpt) $ciro £ci(nutö £f)ord 3 bic gdjciltüoftcn Rabbinen mit dem bekannten Verse, welchen schon Rabi benützte als er die Mischna niederschrieb, ^min nsn *rb m&y1’ r\y Somit, meine Freunde, haben wir die Grenzlinie, auf welcher drc Reformen auf jüdisch religiösem Gebiete innehalten müssen, wo die Nothwendigkeit cs nicht fordert, wo kein Heil und Segen daraus erwächst; wo in der Gemeinde das Bedürsniß nicht entstanden ist, da ist es unsere Pflicht der Reform zuzurufen: Bis hieher nnd nicht weiter! Würde man nach Belieben und Gutdünken ohne Grund und Zweck rabbinische Satzungen absck)asfeu und auflösen, so wäre der ttmsturzpartci Thür und ^.hor geöffnet, das jüdische Gemcindclebeu verlöre allen Grund und Boden, die Achtung für das Judeuthum würde schwinden, und das ^rmn nsr. würde traurige Wahrheit werden. Darum, meine freundliche Zuhörer, beherzigen wir mit Bescheidenheit, Besonnenheit, Frömmigkeit und Gehorsam die 3 Worte .‘rh rm^yS ny Co rr spunden;. Geehrter Herr R e d a c t e u r Ihr Freund, Herr Kretsrabbiner Dawid Löwy zlmschclbcrg, gibt Ihnen einen wohlgemeinten Verweis dicr, daß Sie Ihr, der Verbreitung von „Aufklärung und 9üosität" gewidmetes Blatt einem inNro. 6 desselben abgektcn Artikel, überschrieben „Beleuchtung oc.", geöffnet haben, ser Artikel, meint Ihr Freund, entspreche nicht dem gelten löblichen Zwecke. Wieso nicht? Dies wird nicht ganz ljch gesagt, aber vermuthlich, weil er zwei schlimme Folgente, uäntlich: ...p wi vvl 4. umm ocs mabbinismus keine Rede von Wissenschaft und freier Forschung sein könne, hat den Herrn Kreisrabbincn unangenehm bcrührtt. 2) Diese Behauptung muß nachtheilig auf den Laien wirken, weil er nicht wagen wird, an der Richtigkeit des Urthciles eines Rabbinen gegen das Rabbinenthum zu zweifeln. Nun, Herr Redaeteur, Sie werden nicht in Verlegenheit sein, sich und Ihr Blatt gegen Ihren Freund zu vertheidigen, und fern sei von mir die Anmaßung, Ihnen hierin vvrgreifen zu wollen. Was mich veranlaßt, diese Zeilen an Sie und an

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