Das Abendland
- Journal
- Das Abendland
- Volume
- II (1865)
- Issue
- 6 (9.3.1865)
- Date
- 1865-03-09
- Page
- Seite 55 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Urtheil über die türkischen Niilitärmusikcapellen abzugeben, welche eben nicht besonders glänzend sind. Der Grund davon liegt theilweise in der Verschiedenheit der Instrumente, welche von denselben benützt, und die aus den verschiedensten Fabriken Frankreichs und Italiens bezogen werden. Herr Professor Sulzer hob diesen Umstand hervor und empfahl zugleich zum Bezüge der Instrumente die österreichischen Fabriken, besonders die Wiener Etablissements. Sein Gutachten wurde vollständig acceptirt. Wien. H. Prediger Mannheimer ist an einer Lungenentzündung nicht unbedenklich erkrankt. * Zu den, in ihrem Blatte angczcigten „Hebräischdeutschen Vorlegblättern" von Rudolph Fuchs, Wien, erlaube ich mir zu bemerken, daß der Herausgeber sich der zwar mühevollen, aber höchst dankenswerthen Arbeit unterzogen hat, systematisch geordnete Vorschriften für die jüdische Courrentschrist durch den Steindruck zu vervielfältigen. Dieselben haben nicht blos die Schönheit und Leichtigkeit der Formen, sondern ebenso die sogenannte jüdisch-deutsche Orthographie zum Zwecke, welche letztere namentlich an die Stelle der üblichen Schwankungen feste Regeln aufstellt und nach dem Grundsätze „vom Leichten zum Schweren" eine methodische Anordnung einhält. Die Beilagen des Heftes mäßen jedem Lehrer, so wie überhaupt jedem jüdisch Fühlenden höchst willkommen sein; die Ausstattung lst über alle Erwartung fein und geschmackvoll, der Preis aber so niedrig, daß Schuldirectorcn und Jnstitutsinhaher gewiß nicht anstehen werden, die Blätter ihren Zöglingen in die Hand zn geben. Das h. Ministerium hat auch diese Vorzüge anerkennend die Vorlegblätter den jüdischen Schulen zum Gebrauche empfohlen. . . . . n * 17. Februar. Wie lch soeben aus sonst gutunterrichtcter Quelle vernehme, haben die ungarischen Obergespäne auch darüber ihr Gutachten abzugcben, ob bei den bevorstehenden Wahlen für den ungarischen Reichstag nicht auch den Juden das Wahlrecht einzuräumen sei. * Dr. Herbst hat bei Gelegenheit der Bcrathung des Budgets für den Unterrichtsrath folgende Bemerkung gemacht: Welche Stellung nimmt eine Körperschaft ein, in welcher vierkatholische Geistliche und nur diese über eine italienische Fibel für jüdische Volksschulen beschließen? Graz. Die in Graz sich aufhaltendcn und Erwerb suchenden Israeliten haben sich corporativ vereinigt, einen Friedhof zn errichten. — Die Erlangung scheiterte an dem von Maxmilian I. im Jahre 1496 erthcilten Privilegium, nach welchem Juden nicht ein 24stündiger Aufenthalt in der Steiermark gestattet wurde. Nahe an vier Jahrhunderte hat ein Gesetz aufrecht bestandeu, welches allen menschlichen Gefühlen Hohn sprechend, in der Leidensgeschichte des Judenthums mit einem eisernen Griffel tief und blutend eingegraben ist. — Was historisch zu Recht bestanden hat, — dieses alte Privilegium ist gefallen und mußte dem jetzt anerkannten Menschenrechte unter Aegide unseres glorreichen erhabenen Monarchen Platz machen. Herr Leopold Ritter, ein alter, streng religiöser, rechtlicher Kaufmann, ergriff zuerst die Initiative, beim hohen Staatsministcrium unter ausführlicher Begründung der Dringlichkeit und Nothwendigkeit, in Graz einen Friedhof zu errichten, und der Un'.stand, daß Sanitätsrücksichten, ebenso wie die entehrende Behandlung, nach Polizei-Vorschriften jüdische Leichname über die Grenze nach Ungarn und dort einer fremden Gemeinde der Willkür zur Bestattung zu überantworten, siegte, und das Princip der Humanität und Philanthropie wurde beim hohen Staatsministenum zur Wahrheit. Seit Jänner 1864 ist Herr Ritter im Besitze des hohen Erlasses, wornach der hiesigen'Judencorporation gestattet ist einen jüdischen Friedhof zu errichten. Frankenthal, 16. Februar. Dem „Pf. Kur." meldet man folgenden Mortara-Fall von hier: „In der Kreisarmenanstalt dahier befindet sich ein von israelitischen Eltern gezeugtes weibliches Wesen, für welches der ihm durch Jntcrdicitionsnrthcil bestellte Vormund die Aufnahme dorthin nachsnchtc und erhielt, da dasselbe weder gehen noch stehen, weder sprechen noch essen kann, vollkommen blödsinnig, verkrüppelt, und dessen Vermögenslosigkeit nachgewiesen ist. Dieses Mäd- Ü chen, 22 Jahre alt, welches in seinem geistigen und köpcrlichen > Unvermögen allerdings einem Säugling vollständig gleich zu achten ist, wurde am 17. Januar 1865 durch den Act der Taufe, welchen der hiesige Kaplan eingestandcner und erwiesener Maßen an demselben vollzogen hat, der römisch-katholischen Kirche einvcrleibt. Nachdem nun die allerh. sanctionirten Statuten genannter Anstalt den Geistlichen aller Eonfessionen, außer der Abhaltung des allgemeinen Gottesdienstes, des Religionsunterrichtes, der Aussegnung der Leichen (§. 224), lediglich die Befugniß zugestehen, auf Verlangen dem Kranken, dem Altersschwachen und Sterbenden geistlichen Beistand zu leisten und das Abendmahl zu reiche», so trägt diese Taufhandlung, welche nicht nur ohue Einvernehmen mit dem Vormund des blödsinnigen Täuflings, sondern sogar ohne vorgängigc Anzeige bei dem Verwalter der Anstalt in dieser vollzogen wurde, nebenbei vollständig den Charakter eines Bruches der Hausordnung in sich." Paris, 5. Februar. Am 1. d. M. hielt Munk, „der blinde Professor", seinen ersten Vortrag im Kollege de France. Der Erfolg seines ersten Auftretens war nngemein glänzend. Unter den Anwesenden bemerkte man den Gcneral-Secretär der Akademie, Herrn Guiguot; ferner die Hcrreii Stanislav Julien, Garcin de Tassy, v. Hecqnn, Sedillot und eine ganze Schaar wissenschaftlicher Eelebritätcn. Der katholische und jüdische Clerus war ebenfalls stark vertreten. Die Damen des Faubourg Saint-Germain, welche die öffentlichen Vorlesungen mit großem Fleiße verfolgen, verließen am 1. d. M. die Vorlesungen des Herrn Lomenie über die moderne Literatur, um der Vorlesung des Herrn Munk beizuwohnen. „Alles", sagt ein hiesiges Journal, welches dem „blinden Professor" einen Leitartikel widmet, „war entzückt von der reinen Sprache, dem klaren und eleganten Vortrage dieses Improvisators, der sich bei seinen Vorträgen nicht des Hilfsmittels aufgezeichneter Notizen bedienen kann." Munk ist im Jahre 1803 geboren, und er erfreut sich trotz seiner ungeheueren Anstrengung, die ihn das Augenlicht kostete, der Frische und Lebendigkeit eines Mannes in den besten Jahren. Der dritte Theil des More befindet sich unter der Presse, und dürste, wenn nicht besondere Hindernisse eintreten, noch in diesem Jahre erscheinen. Es ist der innigste Wunsch der Freunde der Wissenschaft, daß der Himmel den unermüdlichen Munk noch lange seinem ruhmvollen Wirkungskreise erhalte. B. Eh. x * 15. Februar. Die heutige Nummer der „Archives" bringt einen Auszug aus dem ersten Vortrage Munk's. Der neu ernannte Professor sprach über semitische Sprachen im Allgemeinen, bei dieser Gelegenheit bemerkend, daß diese Sprachen passender dreibuchstäbige oder zweisilbige Sprachen genannt werden sollten, indem dieselben dreibuchstäbige und zweisilbige Wurzeln haben, während die Wurzeln der indo-europäischen Sprachen einsilbig sind. Als Beispiel wird das Zeitwort „thun" angeführt. Dasselbe lautet Sanskrit: kri; griechisch: poi; lateinisch; fac; deutsch: mach. Dagegen im Assyrischen; abbas; fönicisch: paal; hebräisch: aßa; aramäisch: ab ad; äthiopisch: g ab ar. Auf den Glauben der Hebräer übergehend, zeigt Herr Munk in ausführlicher Auseinandersetzung, daß die Hebräer die alleinigen Monotheisten des Alterthums waren, und daß der monotheistische Jnstinct der semitischen Völker, — von welchem Renan sprach — eine reine Chimäre ist. Hierauf geht er aus den Unterschied über, nach welchem die indoeuropäische Poesie das goldene Zeitalter in die Vergangenheit, die biblische hingegen in die Zukunft verlegt. Ferner findet er jene Poesie im Wesentlichen nationell: um Homer, Pindar, Sofokles zu verstehen, muß man sich mit dem hellenischen Geiste identificiren. Um die biblische Poesie zu verstehen, braucht man nur Mensch zu sein. Die-