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Das Abendland · 1865-03-09 · 6 (9.3.1865) · p. Seite 52

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Journal
Das Abendland
Volume
II (1865)
Issue
6 (9.3.1865)
Date
1865-03-09
Page
Seite 52 (sequence 4)
Language
German
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52 stens in Einzelheiten etwas gemeinschaftlich haben, sonst aber wesentlich verschieden sind. Im Indenthum liegt ohne Zweifel das Vorbild für die Institution des Papstthums. Moses mit seinen 70 Ältesten, der Hohepriester, der vermittelst der Urim und Thnmim, gleichsam des heiligen Geistes, im Namen Gottes seinen Spruch vcrlautbart, die oberste Religiousbehörde, von welcher im Deuteronomium (17, 8—13) die Rede ist, sind, was die Unfehlbarkeit betrifft, Urtypen des Papstthums, aber mit Nichten des Rabbinismus. Dieser ist es sich deutlich bewußt und hebt cs ausdrücklich hervor (Uubn meziu LIX., b) daß er nicht mehr unmittelbarer Verkünder des göttlichen Willens, sondern nur Bewahrer und Ausleger eines von ihm übergebenen Buches sei. Es Hütte ferner der große Unterschied zwischen Papstthum und Rabbinenthum, der in den beiden von ihnen vertretenen Religionen begründet ist, hervorgehobcn werden müssen, nach welchen das erstere, was man glauben oder nicht glauben, das andere aber, was man thun oder nicht thun darf, in letzter Instanz zu entscheiden hat. Das Alles wäre vom Schreiber des ersten Artikels, der sich zudem als Jude nennt, zur Vermeidung von argen Mißverständnissen in's Licht zu setzen gewesen. Vielleicht ist es ihm ganz recht, wenn es hiemit nachträglich geschieht. Dagegen thut Herr Rabbiner Goldschmidt des Guten doch etwas zu viel in seiner Art, den Rabbinismus, den allerältesten wie den allerneuesten, zu vertheidigen. Vorerst können wir es nicht billigen, wenn er seinen Gegner durchaus nicht verstehen will, wo dieser sich so deutlich ausgesprochen hat. „Knechtung des Geistes" macht dieser nicht dem Rabbinismus zum Vorwurf, sondern sagt nur, er sei in dieser Richtung stets ein Bundesgenosse Roms gewesen. Hätte Ggegen das stets protestirt, so würden wir ihm beistimmen; aber er behauptet, die ganze Doctrin des Rabbinismus soll der Geistesknechtuug schnurstracks zuwiderlaufen. Wir wollen einmal annehmen, es soll mit der Doctrin seine Richtigkeit haben, die Praxis kann aber von der Doctrin sehr abwcichen. Es gicbt der Wege gar viel, die in einem Ziele Zusammentreffen. Man kann Bundesgenosse eines Staates sein, der einen anderen mit einem Kriegsheer unterjocht, ohne auch nur einen Mann zu seinem Heere zu stellen. So, meine ich, könne man auch Bundesgenosse einer geistesknechtenden Macht sein und dabei einer ganz anderen Doctrin wie jene ergeben sein. — Wie sieht es denn nun aber aus mit dieser Doctrin, über welche Herr G. sich außer Athem schreibt, um sie als das Princip der freien, wissenschaftlichen Forschung, darzustellen. Gesetzt, verehrter Herr G., ein freier Forscher über Bibel und Talmud, käme einmal zu dem Resultate, das Wort in der Bibel „Du sollst nicht kochen ein Böcklein in der Milch seiner Mutter" hieße weiter gar nichts und verbiete also auch weiter gar nichts, als was diese Worte besagen; es hieße aber durchaus nicht und verbiete also auch durchaus nicht: Du sollst nicht essen ein Hühnchen in Butter gebraten; was würde das Rabbinenthum zu dieser freien Forschung sagen? Wie kann nur die Rede sein von Wissenschaft und freier Forschung bei einer Doctrin, die an einem bereits vor 5o0 Jahren abgeschlossenen Gesetzbuche sich gebunden erklärt. Mag doch Herr G. den Rabbinen nennen, der behauptet hätte: Weil der Bann aus Gründen der Gewissensfreiheit nicht mehr angewendet werden dürfe, darum sei das Capitel 334 im Schulchan Aruch Ioreh Dca,. welches vom kleinen und großen Banne handelt, als abrogirt anzusehen. Es mag vielleicht eine Anzahl Rabbinen geben, welche die Furcht vor den bösen Geistern soweit überwunden haben, daß sie dieselben nicht jeden Morgen ourch dreimaliges Begießen der Hände vertreiben, die sich sogar erdreisten, vier Ellen weit baarhaupt zu gehen und ein Glas Wein zu trinken, ohne lange zu fragen, wer ihn gekeltert und verzapft hat. Aber hat wohl einer von ihnen schon zu behaupten gewagt die betreffenden Vorschriften des Schulchan Aruch hierüber hätten keine verbindende Kraft mehr? Aber, wird Herr G. sagen, lasse man doch die Paragraphen ruhig stehen, da ja Niemand demjenigen was anhaben kann noch will, der sich nicht daran achtet. Sie sind de lacto außer Kraft gesetzt, da die Mehrheit der jetzigen Israeliten sie sammt noch vielen anderen Paragraphen des genannten Codex weder kennt noch übt, ohne daß ein Rabbi seine Stimme dagegen erhebt, um sie einer Gesetzesverletzung zu zeihen. — Sollte Herr G. wirklich so denken? Sollte er so naiv sein, seinen eigenen Rabbinismus für den allgemeinen zu halten? — O! glückliche Straußen-Politik, die, wenn sie nicht sieht, sich ein, bildet, nicht gesehen zu werden! Es thut uns zwar leid, ihn aus seinem Traume zu wecken, aber der Sache wegen müssen wir ihm doch sagen, daß wir mehr als 500 tödtliche Geschosse auf sein Rabbinenthum gerichtet sehen, daß diese rabbinischen Jäger es ihm durchaus nicht Dank wissen, sich zum Ritter ihres Rabbinenthums aufgeworfen zu haben. Könnten sie, wie sie wollten, so würde ihr Bannstrahl ihn treffen, weil er gegen Cap. 270 des „Orah Chapim" den „Bameh madlikin" und gegen Cap. 284 den „Jekum purkan" in seiner Liturgie weggelassen hat. Seine Berufung auf freie Forschung und Gewissensfreiheit würde ihn wahrlich nicht schützen. — Es gehört noch Schlimmeres als Selbsttäuschung dazu, nach den jüngsten Vorgängen im Judenthum den Rabbinismus in seiner Gesammtheit als Begünstiger der freien Forschung und der Gewissensfreiheit hinzustellen. Sind die ungarischen Rabbinen, die zu Hunderten gegen die wissenschaftliche Ausbildung künftiger Rabbinen öffentlich protestiren und heimlich agitiren, etwa auch Repräsentanten der freien Forschung und der Gewissensfreiheit? Haben auch d i e Rabbinen die freie Forschung begünstigt, welche die schüchternen Versuche, die Entstehung der Mischnah und Gemarah wissenschaftlich zu begründen, wie sie in Chajuth's „Einleitung zum Talmud" und Frankel's „Darkeh hamischnah" gemacht sind, damit begrüßten, daß sie die Verfasser dieser Werke aus dem orthodoxen Judenthume hinaus demonstrirten und ihnen ihre Stelle unter die Ketzer anwiesen? Gegen so offenbare Thatsachen will die Passivität, mit welcher gar viele Rabbinen die Emancipation mit schwer verhaltenem Ach und Weh' sich gefallen lassen, will selbst die Berufung auf das Pariser Sanhedrin von 1807 nicht viel beweisen. Das Rabbinenthum kann besser als das Papstthum die Religion in ihrer Wahrheit und Reinheit vertreten, weil jedes weltliche Interesse ihm fernliegt. Es gibt noch andere Vergleichungspunkte, die unstreitig zu Gunsten des Rabbinenthums aussallen; aber wer sie in's Licht setzen will, von dem verlangen wir vor Allem Unbefangenheit und Ehrlichkeit gegen Eigenes und gegen Fremdes. Dies in einem Zeitungsartikel zu thun, konnte unsere Absicht nicht sein, wir bezweckten nur zwischen den beiden angezogeneu Artikeln zu vermitteln und den Lesern zu sagen: Es ist ebenso ungerechtfertigt, die gute Seite im Papstthum, wie die schlechte Seite im Rabbinenthum zu übersehen. Ein Rabbiner. Das üeßen Eäl'ars uni> die Juden. Man schrieb unlängst aus Paris, daß die Kritik des „Leben Eäsar's" den französischen Journalen „fr eigegeben" wurde. Wie viel Wahres an dieser Mittheilung ist, wissen wir nicht, aber ein Brief, den der berühncke Advokat Crcmicux, im Jahre 1848 Mitglied der provisorischen Regierung, in der „Dpinion nationale" veröffentlicht, gibt den Beweis, daß es in Frunkreich möglich ist, wenigstens die literarischen Thaten des Kaisers Napoleon einer sehr scharfen Beurtheilung zu unterziehen. Es ist über den üblen Zustand der französischen Preßfreiheit Vieles gesagt worden; ganz ohne Lichtseiten ist

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