Das Abendland
- Journal
- Das Abendland
- Volume
- II (1865)
- Issue
- 6 (9.3.1865)
- Date
- 1865-03-09
- Page
- Seite 51 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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— 51 gottgefälliges, echt religiöses Leben auf, unabhängig von Tempel, von Priester, von religiösen Requisiten irgendwelcher Art, und fürwahr, hätte der Rabbinismus lein sonstiges Verdienst als die Aufmunterung zum freien Forschen, die Emancipation von priesterlicher Bevormundung, die Unabhängigkeit des Cultus von Personen mit besonders sacramentalem Charakter, er würde um deswillen allein schon auf die Ehre, mit dem Papstthum zusammengestellt zu werden, verzichten müssen. Was der Verfasser von einem dem gesunden Menschenverstände widerstrebenden Glaubensbekenntnis; spricht, ist mir etwas durchaus Unbegreifliches, und würde er sich durch Mittheilnng des dem Menschenverstände widerstrebenden, vom Rabbinismus sormulirten Credo ein großes Verdienst erwerben. Wenn der Verfasser endlich „das lange Ausbleiben der politischen Gleichstellung der Juden" dem Rabbinismus zur Last legt, so betritt er hier ein Gebiet, das Jedermann zu bekannt ist, als daß es zur Widerlegung dieser Behauptung nur des geringsten Eingehens bedürfte. Die Emancipationsfrage der Juden ist ja öffentlich genug ans Landtagen, in Kammern und Parlamenten verhandelt worden, als daß man die Gründe für die vorenthaltene, dann theilwcise und endlich völlig bewilligte Emancipation mühsam aufzusnchen hätte. Wir erinnern nur an Eine Thatsache. Als Napoleon im Jahre 1807 das sogenannte Sanhedrin berief, um die völlige Gleichstellung der Inden im französischen Kaiserreiche von der Beantwortung einer Anzahl dem Sanhedrin vorgelegter Fragen abhängig zu machen, da traf die Emancipationsfrage auf kein Hinderniß, obgleich die von jenem Sanhedriu gegebenen Antworten von Männern ertheilt wurden, deren Anschauung im strengsten Rabbinismus wurzelten, ja von Männern, die den Rabbinismus vertraten und gerade vom rabbinischen Standpunkt aus ebenso fähig als bereit waren, in den ihnen so lange verschlossenen und nur ihnen eröffueten Kreis bürgerlichen Lebens und bürgerlicher Pflichten eiuzutreten. Ans die Ehre, die der Verfasser jenes Aussatzes dem „Predigerthum" auf Kosten des Rabbinismus erweist, werden meine Amtsgenoffen mit mir gern verzichten; wir stehen in keinem Gegensätze zu dem mit ebenso vieler Unkunde als Lieblosigkeit von dem Verfasser dargestellten Rabbinismus; wir stehen innerhalb desselben und haben vor ihm nichts voraus, als daß wir in einer Zeit zu leben das Glück haben, wo es uns vergönnt ist, an den Arbeiten der Wissenschaft und des allgemeinen Fortschritts theilzunehmen, wie das der Rabbinis- , mus zu allen Zeiten gethan, wo er von der Theilnahme am 1 geistigen und socialen Leben nicht gewaltsam zurückgedrängt war. Hätte der Verfasser nur die geringste Bekanntschaft mit den de/geschichtlichen Entwickelung des Rabbinismus gewidmeten Arbeiten der wissenschaftlichen Rabbinen der Gegenwart, er würde die Ueberzeugnng gewonnen haben, daß der Rabbinismus, hervorgegangen aus den Bedürfnissen der Zeit, auch den gerechten Ansprüchen jeder Zeit Rechnung zu tragen wußte. Zuin Schluffe noch die Bcinerknng, daß diese meine Entgegnung nicht dem an sich völlig unwissenschaftlichen Artikel, sondern der Rücksicht ans ein Blatt gewidmet ist, welches in wohlwollender Absicht seine Spalten der Besprechung eines Gegenstandes geöffnet hat, der mit den allgemeinen politischen Fragen der Gegenwart nur sehr lose znsammenhängt. Daß ich selbst aus rabbinischem Boden stehe, soll meine Unterschrift bekunden. Rabbiner l)r. A. M. Goldschmidt, Prediger der israelitischen Gemeinde in Leipzig. Wir freuen uns aufrichtig der obigen Erwiderung und sind dem hochachtbaren Verfasser bestens dafür verbunden. Seine ebenso klare als warme Verteidigung des Rabbinismus wird auch den christlichen Lesern unseres Blattes gewiß von großem Interesse sein, da sie uns mit dein wahren Wesen einer religiösen Institution des Judenthums bekannt macht, welche, wenn sie in der Wirklichkeit dem hier entworfenen lichten Bilde entspricht, beinahe den Neid der Christen erregen könnte im Hinblick ans eine grundsätzlich so ganz der Freiheit und Duldung zugcwandte, dem Zelotismus fern stehende Priestcrschaft. Ob der Rabbinismus wirklich überall und immer diesen idealen Standpunkt eingenommen habe, ob er > nicht auch, wie wir dies ja leider an unserm christlichen Priesterthum aller Confessionen mehr oder weniger erlebt haben, seiner ursprünglichen Bestimmung hier und da sreind und untren geworden, in Mißbräuche und Ausartungen verfallen sei, darüber wagen wir natürlich kein Urtheil. Einen solchen entarteten Rabbinismus, glaubten wir, möchte der Verfasser des Artikels in Nr. 29 im Auge haben, wie ja auch bei uns öfters das ideale, hohe und milde Jüngcrthum Christi in ein unduldsames, verknöchertes, zelotisches „Pfaffenthnm" ausgeartet ist. Daß es an solchen Ausartungen auch im Rabbi nismus nicht fehle, schien uns der Artikel: „Das Rabbinerseminar und die Talmudschulen in Ungarn", in Nr. 7 zu bezeugen; ans diesem Grunde und nur von diesem Gesichtspunkt aus nahmen wir auch den neuesten Artikel gegen das Rabbinerthum auf. So viel zu unserer Rechtfertigung, wenn wir i damit, was ja nicht entfernt unsere Absicht sein konnte, wür- 1 dige Männer im Judenthum, wie den Verfasser obcnstehender Berichtigung, verletzt haben sollten. Das Uaplllljum im Lndenlhum. (Beleuchtung der vorstehenden zwei Artikel.) Prag 17. Febr. Unter dieser Überschrift behauptet ein Artikel der „Lpz. allg. Ztg." v. 2. d, das Rabbinenthum im Judenthum sei dasselbe, was das Papstthum in der christlichen Kirche. Dem tritt Herr Rabbiner Dr. Goldschmidt mit einem, dieselbe Überschrift führenden Artikel entgegen, indem er es für eine heilige Pflicht erklärt, gegen eine Zusammenstellung des Papstthums mit dem Rabbinenthume zu protestiren. Vergleicht man beide Artikel mit einander, so findet man bald heraus, daß beide Kämpfer — wie dies gar häufig bei der Polemik in der Tagespresse der Fall ist — ihre Streiche in der Lust führen. Beide haben es nämlich verschmäht, den Gegenstand ihres Streites näher zu bezeichnen. Thut man dies, wie es die folgende Beleuchtung versuchen will, so stellt sich heraus, daß beide Recht und beide Unrecht haben, wie in allen den Fällen, in welchen specielle Dinge generalisirt werden. Der erste Artikel hat sicherlich nur das Papstthnm der Encyclica im Auge, der andere dagegen hat wieder nur das persönliche Rabbinenthum seines Schreibers und eines Theites seiner zeitigen Standesgenossen im Auge. Es ist aber unstatthaft, das Papstthum der Encyclica mit dem ganzen Institute seit Petrus zu identisiciren, wie es eben so ungereimt ist, im Herrn Rabbinen Dr. Goldschmidt den Repräsentanten des Rabbinenthums seit den Männern der großen Synode zu Jerusalem zu erblicken. Papstthum wie Rabbinenthum hiben beide das gemeinschaftlich, Institute zur Erhaltung der Religion zu sein, letzte Instanzen für streitige Gewisscnssachen abzugebcn. Wie dermalen die Menschheit geartet ist, erweist sich ein derartiges Institut als ganz unentbehrlich, als eine ebenso große Wohlthat für die Gemüthsrnhe der Menschen, wie die gerichtlichen Behörden für ihren materiellen Besitz. Warum also ein Institut herabsetzen, wenn man glaubt, es habe in einem einzelnen Falle eine fehlerhafte Richtung Angeschlagen? — Dieser Vorwurf trifft den Schreiber des ersten Artikels. Und noch ein größerer muß ihm gemacht werden. Man darf nicht zwei Dinge als völlig gleich hinstellen, die höch- 6*