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Das Abendland · 1865-02-24 · 5 (24.2.1865) · p. Seite 45

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Journal
Das Abendland
Volume
II (1865)
Issue
5 (24.2.1865)
Date
1865-02-24
Page
Seite 45 (sequence 5)
Language
German
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durch Heranziehung verschiedener gelehrten Kräfte, und wahrlich, sein Streben wurde vom rci.gci: Erfolge begleitet. Noch in jüngster Zeit, als er merkte, daß ein Umschwung etugctreten, und über die Pflege der profanen Wissenschatten die specifisch jüdischen religiösen Studien vernachläßlgt werden, suchte er durch Gründung einer mchrelassigcn Talinndtoraschnlc, wie durch Anlegung einer hcbr. Gemeinde-Bibliothek zum öfscnr lichcn Gebrauche dem Verfalle der jüdischen Wissenschaft vor zubeugen. l Umsoweniger ziemr cs uns aber egoistisch zu sein und blos an nno zn denken, dem so verdienstvollen Greise nicht den Nnhepnnkt zn gönnen, der ihm so erwünscht ist, um über sein in bürgerlicher wie in literarischer Beziehung so tfjat kräftiges Vebcit einmal Umschau zu halten, und mögen cs Andere versuche!,, in seiner Weise den Parteien und den Priucipien so gerecht zu werden, er wird sie gewiß auch ferner stets bereitwillig mit Raih und Thal unterstützen, ihre Wirksamkeit austncrksant verfolgen und ihnen als Muster und Beispiel voranlcuchteu Eine in der besten Absicht ausgegangene, auch von hervorragenden Persönlichkeiten unterfertigte Eingabe an die hohe Sratthaltcrei, die nach reiflichster Erwägung vollzogene Resignation des allrerehrten Mannes rückgängig zu machen, war verspüret und vielleicht ungerechtfertigt, da die Ursache des Rücktrittes in dein Bedürfnisse nach Ruhe seinen alleinigen Grund hat, und ist es um so lächerlicher, wenn zuthunlichc Correspondenten in jüdischen Zcitblüttcrn, die Ursache der Abdankung auf Mißhelligkciren m der Revrüfentan; oder gar mit dem ihr unterstehenden Beamtcnpersonal zurückzuführen bemüht sind. Ser verdienstvolle Präses genießt und genoß sowohl außerhalb seines Amws als innerhalb desselben die seinen Verdiensten angemessene Verehrung, während der ganzen Zeit seiner Amlswirksamkeit kieß er der seiner Leitung anverrrauten Gemeinde den Schirm seiner Intelligenz, seiner reichen Erfahrungen zu Theil werden, wie insbesondere sein feiner Tacr im Verkehre mit den Behörden, bei Deputationen an hochgestellte Persönlichkeiten haben oft den Wünschen seiner Glaubensgenossen reiche Erfolge gebracht. Das Vertrauen, welches die Gemeinde in diesen biedern, ehrenreichen und ehrwürdigen Greis gesetzt har, ist von ihm glänzend gerechtfertigt worden und sichert ihm sein eifriges Streben für das Wohl Aller nicht blos bei seinen Zeitgenossen, sondern auch bei der ^Nachwelt, welche einen großen Theil der Früchte seines Strebcns genießen wird, ein dankbares Andenken; wie wir auch vernehmen, soll unsere hohe Regierung, das wahre Verdienst stets würdigend, dein bescheidenen Greise auch eine äußere Auszeichnung zugcdacht haben, zu welcher wir ihn: herzlichst graculiren. Wien. Die lebensgroßen Porträts des ö sterreich i scheu K ai serp a a res, welche Franz Winlcrh alter vc Kurzem in Schönbrnnu ausgeführr bat, befinden sich gegenwärtig in Paris, um dort im Atelier des Künstlers für die mexikanisch n Majestäten eopirr zu werden. Da die Gemälde während ihrer Entstehung gar Niemanden aus dem Publicum zu Gesicht gekommen sind — schreiben die „Recensionen" — so dürste folgende, vielleicht etwas enthusiastisch gehaltene Würdigung dieser neuesten Leistungen des Hofmalers par excellence, welche uns ein sachkundiger Freund aus Paris zukommen läßt, unfern Lesern willkommen sein. Die Kaiserin, so lautet der Bericht, ist jm Freien oder auf einer offenen Tcrassc stehend, dargesrcllt. - Sie trügt ein weißes, duftiges Gewand; das Haar hängt weit auf den Nacken hinunter, . jedoch nicht aufgelöst, — dies soll auf einem andern der drei Porträts der Kaiserin, welche Wimerhalter malte, der Fall sein, — sondern künstlich geflochten und gewunden, und ist mit großen Brillantsterucn besäet, welche sich von der kastanienbraunen Haarsülle prächtig glänzend abhebeu. Als das Schönste und Gediegenste aber, was Wiutcrhalter vielleicht jemals gelungen ist, darf der Kaiser, besonders der Kopf des Kaisers betrachtet werden. Es ist nicht möglich, das Vorbild edler, lebendiger und geistreicher anfzufasseu, schärfer und bestimmter wicdcrzugebcn und dasselbe zugleich mit allem Reiz der vollendeten Meisterschaft in Behandlung der Iarbe auszustatten. Wie bereits bekannt, wurde Professor Louis Ja cobh der Auftrag zn Theil, die beiden Porträts in Kupfer zu stechen. Der Künstler bezieht hiezu, sobald die Bilder wieder in Wien augclangt sein werden, ein besonderes Atelier in der Hofburg. * I. Februar. In der heute abgehalteuen Sitzung des Abgeordnetenhauses berichtete Abg. S ch u l e r- L i b l o y im Namen des Petitionsausschusses über die vom „Ben Ehananja" seiner Zeit mirgetheiltc Petition des verabschiedeten Soldaten Philipp Kraus aus Sissek in Syrmicn, welche dahin geht, der hohe Rcichsrath geruhe dahin zu wirken, daß das N i cd e r la ssun g sv c rb o t in der k. k. Mi l i l ä r g r e u ze i n A n s e h u n g aller Juden oder doch wenig st c n s der verabschiedeten Soldaten gänzlich und für immer aufgehoben werde. Aus der von dem Referenten gegebenen ausführlichen Darstellung der Sachlage geht hervor, daß für die Milttärgrenze ein Verbot der 'Niederlassung der Juden nicht bestehe, indem dieselben entweder so unbeschränkt wie andere Provineialtslcu ausgenommen werden können, was in der fyrmifchbanatischen Milttärgrcnzc, wo bereits 500 Juden seßhasr seien, der Fall sei, oder dieselben in städtischen Gemeinden das Bürgerrecht erlangen können oder, wo bisher noch keine Juden ausgenommen waren, auf den Gnadenweg gewiesen sind. Nach keiner dieser Richtungen hin habe der Gesuchssteller den Weg eingeschlagcn und es dürfte keinem Zweifel unterliegen, daß Sc. Majestät der Kaiser gegenüber einem verabschiedeten Soldaten das Allerhöchste Bewilligungsrecht zur Niederlassung desselben in der Militürgreuze ausgeübt haben würde. Wiewohl der Petent jedoch nicht blos eine persönliche Gnade für sich in Anspruch nehme, sondern sein Ansuchen noch weiter gehe, so konnte der Petitionsausschuß aus diesem Anlasse keineswegs über das Institut der Militärgrenze und die eigeuthümlichen Grundbesitzverhältnifse derselben sich ausznfprechcn Veranlassung nehmen, und glaubte sich ans den privarrcchilichen und staatsrechtlichen Gesichtspunkt in seinen Eonclusionen beschränken zu sollen. Der Berichterstatter weist auf die drei verschiedenen in den österreichischen Kronländern bestehenden Gesetzgebungsgruppen, das Niedcrlassnngsrecht der Juden betreffend, hin: in der einen, Galizien und der Bukowina, fei die Besitzfähigkeit an die Vorbedingung des Schulbesuches geknüpft, in den südwestlichen Kronländern, Steiermark und Tirol, beständen Präventivmaßrcgclu, welche mehr dem patentinen Hasse, als der christlichen Liebe und Duldsamkeit entsprechend sind, In der dritten Gruppe, Böhmen, Mähren n. s. w. sei die Besitzfabigkeit unbeschränkt anerkannt. Vom staatsrechtlichen Gesichtspunkte aus müsse jedoch hcrvorgehoben werden, daß in der Milttärgrenzc, die zn den conftitntionell regierten österreichischen Provinzen nicht gehört, speciell das Gcsetzgebungsrecht Sr. Majestät dem Kaiser als obersten Kriegsherrn znstehe und von ihm allein ausgeübt werde. So sehr dem Petiliousansschusse die Bitte des Gcstichstellcrs gerechtfertigt erscheinen mag und in den allgemeinen Grundsätzen des Privat .und Slaatsrechtcs die vollstündmste Unterstützung findet, so liege doch ein zu sehr auf Ausnahmszuständen gegründeter Fall vor, und der Petitionsausschnß müsse sich mit dem Anträge: „das hohe Hans wolle beschließen, die Pellt io u der Hoheit R eg i e r u n g a n; n e m pfchle tt," begnügen. Der Antrag wurde ohne Debatte angenommen.*» * Im Finanzausschüße des Reichstages äußerte der Abgeordnete Winterslcin, daß der jüdische Eultus der Gleichberechtigung zuwider in keiner Weise vom Staate snbuentionirt *) Aus 'l'ortcfooa sind vor ituviem bic gudeu mldsiewiei'eu worden. Red.

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