Das Abendland
- Journal
- Das Abendland
- Volume
- II (1865)
- Issue
- 4 (8.2.1865)
- Date
- 1865-02-08
- Page
- Seite 36 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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- Cicero 1× ep/1024888
- Rashi 1× ep/1002670
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— 36 - auch über Nichtjuden üben, das Connubium fand statt, sie hatten das Testirrecht, waren Herren ihrer Sklaven, soweit, das; sie dieselben beschneiden dursten. Diese Rechte behielten sie, selbst als das Christenthnm zur Herrschaft gelangt war, weil Constantin den Juden nicht alles nehmen ließ, wie dies im Interesse der christlichen Geistlichen gelegen haben mochte. Sie behielten es durch die Dauer des weströmischen Reiches, und ihre gesetzliche Stellung ist bis ins 5. Jahrhundert nicht geändert worden. Constanstin der Große verbietet nichts, als die Beschneidung christlicher Sklaven und Verfolgung der Abgcfallenen, schützt aber die Inden vordem Groll der Proselyten. Es gab sogar Verfügungen, wornach Inden gewisse Aemter nicht anzunehmen brauchten, wenn sie mit ihren religiösen Satzungen in Conflict zu kommen Ursache hatten. Wenn Constantin den Juden die eheliche Verbindung mit Christen verbietet, sind es nur christliche Vorsichtsmaßregeln. Eben aus diesem Grunde verlieren Christen ihr Vermögen, wenn sie zum Judcuthum zurückkehreu. Die Kaiser Balentiniau und Valens betrachteten die Synagogen als religiosa loca, die auch von der Hospitatura (Cinquartirnng) befreit waren Die zahlreichen Urkunden der Kaiser Arcadins und Honorius haben die jüdischen Verhältnisse den Christen gegenüber mit Mäßigung geordnet, sie erkennen die religiöse Gemeinschaft der Juden an (gesetzliche Rcligiousgenossenschaft), erlauben ihnen conventio nnd conventiculi (Zusamenkünfte. Vereinsrecht) dulden die Schmähung nicht, nee expositum mim all eontumeliam leligio qualiscunque persificat und erkennen ihre Feiertage an. Gamaliel, der Patriarch verliert nur durch leinen Ulbermuth das codicillum honorariae praefecturae und die Gesetze warnen nur vor dem Uibermuthe, den christlichen Cultus zu verunglimpfen. Schlechte Christen, die nur aus Eigennutz oder andern niederen Absichten sich taufen ließen, wurden nicht geduldet. Junge Leute, die zum Christenthum übergangen, dursten von ihren jüdischen Eltern nicht enterbt werden, aber sie wurden der ultio legitima unterworfen. Es darf den jüdischen Kaufleuten kein Preis vorgeschrieben werden, denn cs ist billig, jedem das Seine zu lassen. Den jüdischen Patriarchen ist verboten, Recht zu sprechen, wenn eine Partei christlichen Glaubens ist, und hat die Sache vor einen reetor provincise zu kommen. In civili negotio, wenn die Partheien es zufrieden waren, konnten sie apud Judseos vel patriarchas ein schiedrichterliches Urtheil annehmen. Es wird dieses von dem Gerichte so angenommen, als wenn vom Cognitor die Schiedsrichter bestellt wären. Den in liberalibus t-tudiis unterrichteten Juden ist die Ausübung der Advctio unbenommen. Honorius und Arkadius nahmen erst das Recht des Kriegsdienstes. Die angestrebte Vernichtung des Heidcuthums und alles dessen, was nicht christliä) werden wollte, hat die Verfolgung der Juden iu Byzanz zur Folge, und der Oodex Theodisianus schließt mit seiner Vollendung 438 auch die bürgerliche Freiheit der Juden. Der Untergang des weströmischen Reiches durch die Hunnen hat den jüdischen Verhältnissen im Westen eine bessere Gestaltung gegeben, als im Osten, wo die Bekenner der christlichen Conscssion unter und gegen einander kämpften. Erst nach und nach ging die Scheu für Gleichberechtigung so verloren, daß man durch den Verlust der Gewissensfreiheit Bekenner zu gewinnen trachtete. Mit der Novelle Theodosius'II. vom Jahre 439 beginnt im Leben der Juden ein neuer Abschuitt. — Auch der Krieg unter Vesvasian ging nicht ohne Spur von Rcchtsvcrlusten au den Juden vorüber. Die Zerstörung des Tempels brachte auch eine Sonderstcuer der Juden, die die andern nicht ausschloß. — Der halbe Schekel, den die Juden in und außer Palästina steuerten, hatte längst die Aufmerksamkeit der Römer auf sich gezogen. Cicero beklagt sich über die Summen, die jährlich nach Palästina wandern. Vespasian gebot daher die halben Schekel an den dupiter Eapitolimm abzulieferu. Die Juden finden sich darein und R. Josua b. lewi sagt Jer Taanitli Perck. 1 H 1: Wenn Jemand dich fragt, wo wohnt dein Gott? so antwortest du, im römischen Reich, denn R. Sim.b. doch. sagte: Ueberall, wohin die Juden verbannt sind, geht Gott mit in die Verbannung. Hiemit beginnt der sogenannte jüd. Fiscus, der die Juden durch Jahrhunderte bedrückte. Die Art der Eintreibung geschah durch Listen, in die alle Juden eingetragen wurden. Die Delatoren des Domitian zeigten viele Juden an, daß sie ihren Glauben verläugnen, um von der Steuer befreit zu sein, und Sueton erzählt, wie man einen 90jährigcn Greis untersuchte, ob er nicht beschnitten sei. Nerva verbannte solche Leute. Im Talmud kennt man diese Denuntianten unter dem Namen aoniE-1" oder niob-i. Steuern kommen unter dem Namen rvpb'nbn nrcpi niMina pDE vor. poE waren ursprünglich Geschenke. Um den Fürsten günstig zu stimmen gab man eine nruo, später aber zum Zwang unter dem Namen aurum coronarium (Kronengold), Cäsar soll 2000 solcher Kronen erhalten haben. Unter guten Kaisern wie Julian, nannte man diese Steuer mnnu8 voluntakm. — nroua war Reisegeld für den Herscher, Raschi zu Abodah sarah 71 erklärt es als Grundsteuer. war die Kopfsteuer, nro'>i war eine nicht gerechtfertigte Schekelsteuer, die dem Fiskus zukam. Die Grundsteuer hieß auch aDpia, Auflage wie Tapa, war ein Frohndienst, Schallensteucr, aojp , jiBDji* Eenfus, Diana Tribut, idiid irmj» eine Steuer, die alle 4 Jahre ein gehoben, von Anastasius aber aufgehoben wurde. Der Fiscus kömmt unter dem Namen ■’szu exactor publici vor. Als die Juden den Per- 8c.6rmju8 Xiger um Erleichterung der Grundsteuer baten, antwortet er: Euere Felder wollt Ihr vom Tribut befreien? Ich tnöchte auch eueren Athrm besteuern. Julianus erleichtert ihre Steuern, entschuldigt seinen Bruder- 'Constantinus und will ferner nicht so viel von ihnen erheben, „damit sie ruhig im Staate leben, für sich beten können zu dem besten Gott und Weltschöpfer"; die Schckelsteuer hörte auf, aber die Abgabe au den Patriarchen hörte tticht auf, und nach deren Absterben nahmen sie die Kaiser in Anspruch. (Fortsetzung folgt.) Locale und auswärtige Neuigkeiten. Rach der Intention des nunmehrigen Herausgebers dieses Blattes wollen wir von nun an von dem Spcculativen und Abstrakten in den Weltläufen absehcn und uns mehr auf dem konkreten Boden der Wissenschaft, der sozialen und gemeindlichen Interessen des Iudenthums bewegen. Ter jüdischen Familie, der jüdischen Schille, dem jüdischen Gottesdienste wollen wir unser Augenmerk zuwenden, Politik, Nationalitätenwesen im weiteren Sinne, Geschäftsberichte nnd Fcuillctonartikel den größeren Tagesblättern überlassend, die hicsür einen Markt haben. Wir wollen von nun an der jüdisch-böhmischen Statistik, dem jüdischen Gemeinde- und Bereinswesen so wie der Schule unsere ganze Aufmerksamkeit zuwcndcn, Kienes und Interessantes von Nah nnd Fern bringen, so wie die interessanten Erscheinungen auf dem Gebiete der Wissenschaften besprechen. Wir bitten daher um recht viele Berichte aus den Gemeinden, denen wir mit Vergnügen jederzeit die Spalten unseres Blattes offen halten werden.