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Das Abendland · 1865-01-23 · 3 (23.1.1865) · p. Seite 29

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Journal
Das Abendland
Volume
II (1865)
Issue
3 (23.1.1865)
Date
1865-01-23
Page
Seite 29 (sequence 5)
Language
German
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— 29 — unterrichtet würden. Gibt cs aber auch Mittel,schicken Kalamitäten entgegen zu arbeiten? Unzweifelhaft ist allen jüdischen Schalen dasselbe Ziel gesteckt, nebst der Bibel und der Religion die Schüler in säinintlicken Gegenständen der vier Hailptfchnlklasfen zu unterrichten. Welcher Unterschied waltet dann ob zwischen der ReligiouS- und öffentliche Volks- oder sogenannleu Winkelschule?— (53 ist hier wo bl mu ein moralischer Unterschied beranszusinden, der zwar auf das Gedeihen und den geistigen Aufschwung der Schule und namentlich auf die Erziehung der 2iti}e»b lehr wesentlich einwirkt; aber die Quelle dieser Verschiedenbeit ist in der verfehlten Gesetzgebung zu suchen. Werfen wir einen Blick auf die politischen Schulgesetze und erwägen wir mit Unbefangenheit ihren Jub ckt, so muß uns vor allein klar hervorleuchten, daß diese sammt um soriders im Geiste der katholischerl Kirche geschrieben und auch amals, da sie erlassen worden, nur für die katholischen Schulen brauchbar und anwendbar waren. Man denke nur an den einen Paragraph, der das Bne Zion als alleiniges Religionsbnch der israelitischen Schule erklärt, und man wird es begreiflich-sinden, wie die Abneigung gegen concessiotrirte Schulen im Judenrhume immer festere Wurzel gefaßt hat. Hier eigentlich ist der Knoten, der vor allem zu lösen wäre; die verschiedenen Namen müssen aushören, alle Schulen müssen eine gleich politische Bedeutung haberr, nachdem sie doch alle ein gleiches Ziel anstreben. Jede Gemeinde ob groß oder klein hat bis jetzt ihre Schule gehabt; nun denn, inan beantrage daher bei der Regierung, daß jede israelitische Gemeinde ihre Gemeindeschule, je nach Bedürfniß mit' einem, zwei oder dei Lehrern sich errichten dürfe, ohrle dabei an diejenigen Normen und Gesetze gebunden zu sein, welche für katholische Schulen rnaßgebeud sircd. Ueberhaupt müßte vor allem der ganze 23ste Abschnitt der politischen Schulverfassung außer Kurs kommen nnd für jüdische Schulerr ein eigerier Unterrichtsplan im Geiste des Judenthums verfaßt werden. Freilich müßten Ideen, wie die des B. i. D. Correspoudenten nur als einzelne höchst verwerstiche hingestellt werden; denn es wird Niemanden, ber mit gesundein Menschenverstände ausgerüstet, auch nur im Entferntesten bcikommen, in der Volksschule den Religionslrnterricht blos als speziellen Gegenstand zit betrachten. Die Volks- oder Elementarschule muß bei jedem Unterrichte mehrere Zwecke mit einander verbinden können; in ihrem ganzen Wesen aber muß sie von der Religion durchweht, diese darf nicht blos Lehrgegenstand, vielmehr muß sic die Lehre eines jeden Gegenstandes sein, und de. consessionelle Charakter der Schule nmß sich m der That in jedem und allem Unterrichte manisestiren; denn eben Schule und Gotteshaus, diese beiden Grundpfeiler der Religion sind es, -worin, sich die verschiedenen Eonfessionen nulerschciden müssen, daher auch jede ihre eigenen Anstalten haben soll. Einen Beweis hiefür anzufübren halte ich kaum für nölhig; ein Blick auf unsere VolkSschulliteratur — aber nicht blos in Oesterreich, sondern ganz Deutschland mit eingerechnet, ist der kräftigste Beweis dafür. Iit nun einmal alles in Ordnung, haben unsere Schulen auch eine im Geiste unserer Religion für sie gegebene Verfassung, dann ist es an der Zeit auch über die Beaufsichtigting der Schule zu sprechen. Beau möge mich acht Mißverstehen, wenn ich hier auch der Gemeindeaukomie zu erwähnen mir gestatte. Die Gemeinde, welche ihre Lchnle lelbst bestellt und für die Erhaltung derselben sorgen muß, mag dieselbe auch die ihrige nennen, d. h. sie habe das nächste Anrecht auf dieselbe. Uncer Autonomie kann und darf man aber nicht jenen zügellosen Zustand begreifen, wie er gegenwärtig in den meisten jüdischen Gemeinden Ungarns sein Unwetreibt. Es möge jeder Gemeinde freigcftelll bleiben, ihre Individuen nach Belieben anfzunehmen, ein zwei- oder dreijähriges Provisorium mit denselben durchzumachen und sodann erst daS Deffnicivum zu ertheilen. Was nun die Beaufsichtigung der Sckulen betrifft, so erlaube ich mir hier Herrp B. i. D. ein Factum gegenüber zu stellen, das beredter als alle langwierigen Expektorationen den Beweis liefern dürfte, daß für eine jüdische Schule nur ein jüdischer Schulinspekcor cnstiren kann und darf. Als ich einst meinem katholischen Schuldistriktsaufseher einen Plan vorlegte, nach welchem ich in Zukunft meine Schule zu leiten gedachte, gestand er nur unverholen, daß ihm das innere Wesen einer jüdnmen Schule fremd sei und er in der That nicht kompetent sich fühle, darüber zu urrheilen. Jedem, der es wünscht, stehe ich mit der nähern Auseinandersetzung dieses Faktums, mir Bezeichnung des Ortes und der Person gerne zu Diensten. Zwar sehe ich im Geiste einen oder den andern meiner sonst sehr ehrenwerthen Collegen mich scheel anblicken wegen meiner Forderung, namentlich jene, die so freigebieg mit Ehrenzeichen, Belobungsdckrcten etc. von Seiten der Hochwürden bedacht wurden; aber die Wahrheit bleibt denn dock aufrecht, daß es so nimmer bleiben kann i nd darf. Jeder thue nach Kräften, das seine, um womöglich das Bessere hcrbeizuführen. Meines Erachtens wäre es eben jetzt an der Zeit, zu einer Conferenz zusamnlenzutreten, und einen Plan über die Art und Weise der in Zukunft zu errichtenden israelitischen Schulen auszuarbeiten, und denselben der Hoheit Regierung zur Berücksichtigung vorzulegen. Pb. Lederer Lebrer in Horasdowitz. Wien, den 3. Jänner 1801. s —) Bei der großer! Leselust aus dein Gebiete der Politik und der Tagesereignisse, ist es immerhin ein erfreuliches Zeichen der Zeit, daß die Publizistik auf spezifisch jüdischem Feldes immer größere Dimensionen - entnimmt. Und wenn sich diese für den Fortschritt des Judenthums, für seine modernen Institutionen wahrhaft interessirt, jeden Rückschritt mnchig bekämpft ohne sich um das Zetergeschrei der romantischen Orthodoxie zu kümmern, kann man nur jedem derartigen Unternehmen Glück wünschen. Hoffentlich werden diese Blätter solchen Anforderungen genügen nnd wir stehen nicht an, ihnen ein günstiges Prognostikou zit stellen. Es liegt in dem natürlichen Interesse eines jeden in unserem Kaiserstaate erscheinenden jüdischen Organes, sich für die intellectuelle Bewegung im Sck'oße der Judengemeinde der Residenz zu interessiren, und diesbezügliche zeitweilige Mittheilungen dürften für ,,das Abendland^ nicht unwillkommen sein. Zu den Errilngenschaften der Wiener Jndengemeinde im verflossenen Jahre gehört unstreitig das von Dr. Jellinck gegründete Bet-ha-midrasch. Mail muß den früherer Jndisferentlsmus Wiens für ähnliche Institute kennen, um den glücklichen Erfolg der Bemühungen Jellineks gehörig würdigen zu können. Seinem uuermüdlichen Eifer für die Beförderung jüdischer Wissenschaften, seiner ausgezeichneten Beredsamkeit ist es gelungen, einige Mäcenc für dieses Institut zu begeistern, nnd bald folgten dem edlen Beispiele viele Spender für die gute Sache. DaS Bet-ha-midrasch ift nun ein fait accompli und was nokv ^.>r ist, eS ist zum Bedürfnisse geworden^ Denn außer den Vorcriu,. * auf halachischem Gebiete von ausgezeichneten Talinudisten, hält Dr. Jellinek Vorträge über Midrasch, und jeden Donnerstag über, „Geschichte zur Auslegung der Hagada;" von dem Gaonitischen Zeitalter angcfangen, ist Dr. Jellinek jetzt bei Jehuda Halcwv angelangt. Ich werde in diesen Blätterit aus diese winuigen Vorträge,'wenn Sie es gestatten, noch einmal zurück kommen,

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