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Das Abendland · 1865-01-23 · 3 (23.1.1865) · p. Seite 26

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Journal
Das Abendland
Volume
II (1865)
Issue
3 (23.1.1865)
Date
1865-01-23
Page
Seite 26 (sequence 2)
Language
German
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Tns Eiaenthum und der Bcrlag dieses Blattes übergehen vollständig in die Hände des Herrn Zsak Bloch, vormals Redakteur der Zcitstimme. — Tic Redaktion desselben wird der Gefertigte noch einige Zeit fortführen. Ucbcr die einzutrctcnde bedeutende' Preisermäßigung wie übcbdcn, unseren gegenwärtigen Herren Rborucnten zu leistenden Ersatz, der jedenfalls vollständig befriedigend für sie ausfallen soll, wird die in de7 neuen Gestalt auszngcbende 9lumrner de 7. ,,'Ubcn dato die näheren Einzelnhcitcn bringen. 'Rückständige Äbonucmcntsbcträge bittet man dringend wie bisher an die „Redaktion des Abendland," Fleischmarkt 702—I. einznscndcn. Prag den 20. Jänner 1865. I)r. I. liOfcmiUCr. Zur projodiilcii Leljrerversammümg, von M. Goldmann, Religionölchrcr in Nachod. Zwei hochwichtige Fragen sind es, die vor einiger Zeit die! jüdische Journalistik öfter beschäftigten: " j 1. Ob der Rabbiner oder der Lehrer den Religionsunterricht z crtheilcn soll? i 2. Ob der systematische Religionsunterricht respective ein? Leitfaden desselben in der jüd. Volksschule zweckmäßig sei? Vorzüglich gewandte Federn sind sich in mannigfachen Erör- > terungen hierüber ergangen, ohne jedoch zu einem Erdresulrat i gelangt zu sein. ' . ' j Was die erste Frage betrifft, so ist es wahrlich unbegreiflich,! wie man darüber Zweifel begcn kann, ist doch schon die Frage j an und für sich selbst paradox. Wer sich faktisch) mit dem Re-! ligionsuntcrrichte beschäftigt, der ist Religiouslehrer, mag er den; Namen Rabbiner oder nicht haben; aber den Religionsunter-; richt im weitesten Sinne muß er crtheilen. Dieser umfaßt aber bekanntlich folgende Gegenstände: j а. Bibel im Urterte sammt Kommentar (wenigstens zum Penrareuch). d. Hebräische Grammatik.! б. Biblische Geschichte mit ihrer Anwendung für die relij givse Moral. | d. Religionslehre int engeren Sinne. j 6. Uebersetzung der Gebete. l k. Einiges aus der Liturgie. j 'Diese Gegenstände können von einander nicht getrennt werden, | denn sie bilden ein in einandergreifcndes und innig verbundenes Ganzes. 9!un erfordert ein solcher Religionsunterricht in einer; jeden Schulklasse wenigstens täglich 2 Stunden (äußerst karg zu-! gemessen), wobei aber der Lehrer den Unterricht forcireu und noch mancherlei Schularbeiten in seinen Freistunden gewissenhaft durch. j gehen muß. Die allerkleinste Schulanstalt stellt das Bedürfniß ’ von mindestens 3 Klassen heraus, denen noch eine Vorbereitungs-! klaffe für den Unterricht im hebr. Lesen als Gebctsprache voran- 1 gehen muß. Welcher Rabbiner wird sich ernstlich und aufrichtig auch nur in Einer, vielweniger in 2 oder 3 Klaffen mir dem I Zugendunterrichte beschäftigen wollen? Und nelche Gemeinde kann ihm eure solche Anstrengung ausbürden? Der Iugendunterricht erfordert eine sorgsame Pflege, und Schulmann ist nur derjenige, der sich ganz dem Unterrichte widmet und eS verstellt, sich zur Zugcnd herabzustimmcu. Der Sinn eines rechtschaffenen Lehrers mnß ganz von dem Bestreben durchdrungen und eingenommen fein, die religiöse, moralische und intellectnelle Bildung der ibm anverrrautcn Zugend eifrigst zu fördern, das muß sein Lebensnerv (ein, sonst ist er itnredlich, wenn er seinen Schauplatz nicht verläßt. Die Gemeinden werden daher nüchtern genug sein, auf keinerlei Wciw illr thcucrstes Gut zum Spielballe ehrgeiziger Bestrebungen hinzugeberr, was sie in späterer Zukunft schwer bedauern würden. Schüler müssen im eigentlichen Sinne des Wortes unterrichtet werden, predigen nützt in der Schule nichts, der „Lehrer deS l?). Jahrhunderts" sagt: „Predigt eueren Kindern nicht, sonst schlafen sie ein, oder sie laufen davon." Also praktische Schulmänner, die sich mit voller Aufrichtigkeit und mit Ernst für ihren Beruf vorbereitet, und sich denselben zrl ihrer Lebensaufgabe gemacht haben, müssen der Schule vorstehcn, und illnen muß die Gesamnrtheit der Ilnterrichtsgegenstände übertragen werden, ja es ist sogar erforderlich, daß ein und derselbe Lehrer irr einer und derselben Klasse die religiösen und die profanen Gegenstände unterrichte: denn,daS Fachsystem taugt.nicht für die Volksschulen. „Bur Eilten Hirten soll die Heerde haben." Wcnil jedoch eine Gemeinde die Nachahmungssucht bat, ihre Schule gleich den christlichen zu organisiren, wo der Priester der Katechet ist, so hat sie nur wohl zu erwägen, daß die oben genannten Unrerrichtsgegenstände ohne Störung, und Nachtheil für die Zugend nickt von einander getrennt werden können. Zst doch die Klage allenthalben laut erhoben worden, daß malt durch den systematischen Religionsunterricht den biblischen Ouellenunterricht vernachlässigt, wie sollte man da erst ex <Meic> lctz'ercn Sipn ..iticrcnt trennen? Einen Herrn Kaplan als Katecheten braucht die jüeisa.e Schule wahrlich nicht; denn jeder ächte isr. Lehrer ist hiesür vorgebildet, und kein Vorstand einer u^^^^anisirten jüd. Schule wird einen Lehrer entstellen, der nicht seinem Ausweis über Didaktik und Methodik eine ausreichende Bibelkennrniß liird eilte Bekanntschaft ntit den Eommeittarcn besitzt. Höhere theologische und philosophische Wissenschaften sind hier nicht iit Betracht zu ziehen, und — mit Ausnahme einiger wenig r Raobiner — ist cs denjenigen Herren, welche so nachdrückiich den Religionsunterricht für sich beanspruchen, wahrlich nicht um den wirk.tchen Umerrickt, soudere um das Darthuri einer Prävalenz gegen den Lehrkörper zu thuu. Der Lehrer soll lehren tmd seines Amtes wahren, tmb der Rabbiner, als Träger und Repräsentant der Wissenschaft, und als oberster der Religionsvorsteher der Gemeinde, die Schule inspicirclt, uitb den Prüfnngcn activ beiwohnen, dabei ist cs seine Pflicht, den Lehrerit mit Rath und Thal bcizustehcn und ihnen die Erfüllung ihres schwierigen. Berufes zu erleichtern. An solchen wohlgesinnten Rabbinern haben wir auch kOnen Mangel, und mit wahrer Anerkennung muß man die dieSfälligeit Leistungen mancher Rabbiner hervorheben. ES kaitit demnach als offen nachgewiesen betrachtet werden, daß der Religionsunterricht von dcnt eigentlichen Lehrer ertheilt werden müsse. Dazu kommt lioch der Nmstand, daß der Lehrer bedeutend von seinem Ansehen der,Gemcindc und den Schülcrit gegenüber verliert, wenn er nicht für geeignet angesehen wird, die Religion selbst zu lehren, wie auch andererseits nicht außer Acht zu lassen ist, daß der Rabbiner beim besten Willeit oft nicht immer int Stande ist, den Unterrichts-

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