Das Abendland
- Journal
- Das Abendland
- Volume
- I (1864)
- Issue
- 4 (28.11.1864)
- Date
- 1864-11-28
- Page
- Seite 28 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 90% known words query
- IRI
…/9050333-9088672-9050361--0033-9050365- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Homer 1× ep/1025156
OCR text
rsühcrcn Doctorcn waren: Eidlitz, Hock und Egcr.) Die Promotion war äußern feierlich. Sechs Monate spater, im Oktober 1833, wurde er an der dortigen Hochschule zum Doctor der Philosophie, der freien Künste und Wissenschaften promovirt. Er war in der Reihe der dort promovirtcn jüdischen Doetores philosopliiae der erste. Ebenso war er der erste Jude, dem die Bcfugniß zur Erthcilung des Privatunterrichts in den obligaten Lehrfächern der juridischen Facultät crtheilt wurde. Nur durch die Güte und Bereitwilligkeit einiger treuer und bewährter Freunde, unter denen er dankend des verstorbenen ^leäieinue Dr. Hermann Löwh und des durch sein wohltbätigcs Wirken und gemeinnütziges Streben rühmlichst bekannten und allgemein geachteten Herrn Joseph Hirsch gedenkt, die ihm die nicht unbedeutenden Promotionskostcn darlehensweise vorstrcckten, wurde cs ihm möglich gemacht, die genannten acadcmischen Würden nach kurzem Intervalle zu acquiriren. Einem bestimmten Berufe zugcwiesen, widmete er von nun an den größeren Theil seiner Zeit theologischen Studien, ohne seine juridischen und die ihm gleich lieb gewordenen philosophischen Studien zu verabsäumen. Die Bibel, Homer und Sophocleö blieben fortan seine tägliche Nahrung. Seine literarische Thätigkcit wurde durch die Schriften eines Zunz, Jost, Geiger und Anderer gewaltig angeregt. Als im Jahre 1835 in Folge eines von dem vielfach verdienten, leider zu früh Hingeschiedenen Ludwig Pollak sich dort ein Comitü zur Einführung eines geregelten Gottesdienstes mit Predigt und Ehor bildete, wurde er mit in dasselbe gewählt. Die von ihm am 26. März 1835 bei der für den verstorbenen Kaiser Franz I. stattgehabten Trauerandacht gehaltene und auch im Druck erschienene Gedächtuißrede hat die Sache der Eultusrcsorm bedeutend gefördert. Der für den Verkauf dieser Rede gelöste Betrag von 322 fl. 56 kr. CM. wurde zum Besten der damals in's Leben getretenen isr. Klcinkinderbewahranstalt bestimmt. Zu dem, zur Eutwcrsung einer Liturgie für den cinzusührcndcn, zeitgemäßen Gottesdienst unter h^n Vorsitz des dorthin zum Prediger berufenen Dr. Zun; eingesetzten Komite wurde auch er gezogen. Im Zabre 1837 übernahm er auch in Gemäßheit einer an ihn ergangenen Aufforderung der Schuldirckuon und mit Genehmigung des Konsistoriums den Religionsunterricht in den 2 ersten Klassen der israelitisch-deutschen Hauptschule. Zu demselben Jahre wurde er von der hoh. Landesstelle als Translator in hebraicis ernannt und beeidet, welche Stelle bis dahin keinem Juden anvcrtraut war. — Zm Zabre 1837 wurde Herz Homberg seiner übrigen Functionen als Lehrer der Religion und Moral seines hohen Alters wegen enthoben, und dieselben provisorisch ihm übertragen. Zm Zähre 1839 wurde er in Gemäßheit eines hoben Studienhoscommissionsdekretes an der Stelle des verstorbenen Peter Beer auch zum Rcligionölehrer an der dortigen israelitischdeutschen Hauptschule für sämmtlicbe Klassen definitiv ernannt, und so die Religionslehrerstclle für die israelitische Gymnasial- und Rcalschuljugend mit jener an der Hauptschule in seiner Person vereinigt. Zm Zahre 1842 nach dem Absterbeu des Schulraths Herz Homberg wurde die Vereinigung dieser beiden Stellen von der Studicnboseommission wiederholt ausgesprochen, und die definitive Entscheidung über die Besetzung jener Stelle aus jene Zeit versäwbcn, wo die Fragen, ob in Böhmen eine ähnliche Bildungsanstalt für Rabbiner, wie in Padua, zu errichten sei, zur Entscheidung gebracht sein wird. 3 folgt.) Korrespondenzen und Mittheilungen aus der Zeit. Tas Steuerkonsortium nnd sein Vermögen.! Die erste Nr. Ihres geschätzten Blattes brachte einen kurzen Bericht über die Sitzung der Prager israelitisch eis Cultusrepräsenranz! in Angelegenheiten des Waisenhauses, wo eine Theilung des hiezu j bestimmten Kapitals beliebt ward. Die zweite Nummer bringt eine j „Ausklärung" über dawahre Sachvcrhältniß der Steuerrcsten-! angelegenheit nnd zwar von „sehr competenter Seite", wornach j das diesbezügliche Kaoüal non etwa 300.000 fl. weder der Prager! noch der Landesjudenschaft gehören, sondern Eigcnthum des Steuer-! konsoniums sein soll, welcher Körper aber darauf zu Gunsten! eines wohlthäligen Aktes verzichtet hat, mit dem Vorbehalte jedoch,! über die Modalitäten der Ausführung desselben die nöthigcn! Bestimmungen zu treuen. j Für die War r.fligkeit dieser Behauptung sollen nicht nur! Akten als Zeugen ''treten, auch die Genesis des fraglichen! Nermögens soll dien sicht bewahrheiten, und wenn das Cousorj tium zur Berathung .r Staturen des Waisenhauses die Mitj glieder der damals beuandenen Repräsentanz Prags und des Landes; hngezogen, so war dieses eine billige, keineswegs aber eine Pflicht- > schuldige Handlungsweise der Sleucrpachtgesellschast, und könne j daher weder der Prager noch LandeSjudcnschaft ein Recht auf das; ^'icuerreitei,kapital erwachsen. Soviel mir von der Genesis der! Sleucrüberjchüsse bekannt ist, machen die Slcuerabschnirrs- ' gelber einen nicht geringen Bestandrheil derselben aus, und über den Eigenthumsanspruch dieses Theiles liegt nur eine Note des Prager Magistrats vom 1. April 1841 Nro. 13,832 pol. vor, welcher ich folgenden Passus entnehme: „Mir hohem k. k. Guberuialdekrete vom 24. Juli 1833 Z. 16,666 wurde der beim hiesigen Magistrate zwischen der jüd. Landesdeputaiion und den Prager israelitischen Gemeindevorstehern beiderseits als Vertreter der Land- und Prager Judenicbast über die Theilung des Vermögens der Sicuerrestenabschnillskassa abgeschlossene Vergleich, in Folge dessen das gesammte Vermögen mit zwei T ritt h e i le n de r L an des- und mit einem Drittheile der Prager Judeusllasl gegen dem zugcwiesen wurde, daß die erstere keinen Rückersatz des zur Tilgung der altern Gemeindeschuldcn verwendeten Betrages von pr. 70,314 sl. 3'/, kr. W. W. ansprechcn könne, da für die Landesjndenschafl allein zu gleichem Bchufc ein Betrag von 3000 fl. erfolgt wurde, genehmigend mit dein Beisätze zur Nachricht genommen, daß von dieser Versügung die Devulirlcn der LandeSindcnschasl in Kcnuiniß gesetzt worden seien". So viel über das Eigenihums» recht. Hinsichtlich der Bestimmung zu einem wohlthäligen oder gemeinnützigen Zwecke entnehmen wir diesem Schrislstücke folgendes: „Mn weiierm hohen k. k. Guberuialdekrete vom 28. Jänner 1836 Z. .58819 wurde im Verfolge deö abguiuirten hohen Erlasses dem Magistrale bedeutet, daß, da mit Ablauf der bis zum 30. Nov