Mannheim
Compact Memory

Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1923-01-01 · XIII (1923) · p. Seite 44

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XIII (1923)
Date
1923-01-01
Page
Seite 44 (sequence 53)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
95% known words query
IRI
…/9038125-9047323--0668-9046881
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

e. Geschäftsordnung des A.C. Das Organisations-Departement arbeitete auch für das A.C. den Entwurf einer Geschäftsordnung aus, der, mehrfach umgeändert, zur Grundlage der vom A.C. in den Sitzungen vom August und September 1922 beschlossenen Geschäftsordnung diente. Die Publikation der Geschäftsordnung erfolgte in Nr. 8 des Zionistischen Bulletins. 11. Schekel. a) Reform der Schekelverwaltung und -Kontrolle. Der Schekel ist die Keimzelle der Zionistischen Organisation, die Grundlage ihrer demokratischen Verfassung und zugleich die Hauptquelle ihrer Einnahmen. Wir haben zu Beginn unserer Tätigkeit gefunden, daß, damit der Schekel dieser Bestimmung gerecht wird, eine gründliche Beform seiner Verwaltung nottut, und wir haben uns in den letzten zwei Jahren viel Mühe gegeben, diese Beform, allen Widerständen zum Trotz, durchzuführen. Unsere Bemühungen waren darauf gerichtet, durch geeignete Mittel zu erreichen, daß unter Vermeidung gelegentlicher Augenblickserfolge eine konstante organische Vergrößerung der Ziffer regelmäßiger Schekelzahler angestrebt wird, daß der Verkauf des Schekels, mit dem das Wahlrecht zum Kongreß verbunden ist, unter Einhaltung aller Bestimmungen unserer Verfassung vor sich geht, daß die Schekeleingänge ungeschmälert ihrem Zwecke zufließen, daß die Schekelverwaltung auf eine ordnungsmäßige Weise geregelt wird, daß der Exekutive und den Kongreßbehörden durch Vermittlung geeigneter Organe die Möglichkeit einer wirksamen Kontrolle der Schekelgebahrung gegeben wird und endich, daß Vorkehrungen getroffen werden, welche eine geregelte Einziehung und Abführung der Schekelbeträge gewährleisten. Für die Verwaltung der Schekolim durch die Verbände wurden auf Grund der Erfahrungen früherer Jahre feste Grundsätze aufgestellt, die auf eine genaue, verläßliche Buchführung und eine von partei-politischen Erwägungen unbeeinflußte Gebahrung des Schekels Gewicht legten. Diese Grundsätze wurden in mehreren Bundschreiben und in der Schekelinstruktion für das Jahr 5683 (Zionist Bulletin Nr. 10) zusammengefaßt. Ebenso bestanden wir auf einer pünktlichen, genauen und vollständigen Verrechnung der Schekelgelder. Wir wurden nicht müde, dort, wo es nötig war, mit allem Nachdruck darauf hinzuweisen, daß die Schekeleinnahmen Eigentum der Welt-Organisation bilden und von all denjenigen, die mit deren Einsammlung betraut sind, an die Exekutive abzuführen sind. Für die Überweisung der Gelder wurden Termine bestimmt und die periodische Abzahlung verlangt, die notwendig ist, damit die Exekutive nicht darauf angewiesen ist, die für die Führung der Geschäfte während des ganzen Jahres benötigten Gelder erst mit Schluß des Jahres zu erhalten. Als Ergänzung dieser Maßnahme wurde die öffentliche Rechnungslegung seitens der Vervände über die ihnen anvertrauten Schekelgelder gefordert. Da infolge der räumlichen Ausdehnung der Organisation eine wirksame Kontrolle der Verbände von der Zentrale aus sich als unmöglich envies, war es notwendig, in den Einzelverbänden Kontrollorgane zu 44

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.