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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1923-01-01 · XIII (1923) · p. Seite 18

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XIII (1923)
Date
1923-01-01
Page
Seite 18 (sequence 27)
Language
German
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IRI
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würden. Verhältnismäßig wenige Kandidaten nahmen den entgegengesetzten Standpunkt ein und verpflichteten sich, für eine Kevision dieser Politik einzutreten. Im ganzen war die sogenannte „bag and baggage"-Kampagne, d. h. das Verlangen gewisser populärer Zeitungen nach sofortiger Aufgabe aller britischen Verbindlichkeiten im mittleren Orient, ein unzweideutiger Fehlschlag. Die Gesamtzahl der auf das ,,bag and baggage" - Programm verpflichteten Abgeordneten zum neuen Parlament betrug nur 16. Die Konferenz von Lausanne. Im November 1922 wurde in Lausanne die Friedenskonferenz für den nahen Osten eröffnet. Es lag kein Grund zu der Annahme vor,, daß die Konferenz sich mit Palästina beschäftigen würde. Mitglieder der arabischen Delegation begaben sich nach Lausanne, um ihre Propaganda dort fortzusetzen, fanden aber wenig Beachtung, da Palästina außerhalb des Aufgabenkreises der Konferenz lag, die mit anderen Fragen reichlich beschäftigt war. Die Frage einer Änderung der Palästinapolitik wurde in der Tat nicht behandelt, und das Palästinamandat wurde in keinem Stadium der Verhandlungen erörtert. Ein Vergleich des Vertrages von Sèvres mit dem Vertragsentwurf, welcher den Türken am Schluß des ersten Teils der Verhandlungen vorgelegt wurde, ergibt, daß die Artikel 94 und 95 des Vertrages von Sèvres, welche die Zukunft Syriens, Mesopotamiens und Palästinas behandeln, fortgelassen wurden. Gemäß dem Vertragsentwurf verzichtet dio Türkei auf alle Eechte und Ansprüche über die Gebiete, welche außerhalb der in dem Vertrag vorgesehenen Grenzen liegen und „anerkennt und akzeptiert die Maßregeln, welche bezüglich der Zuerteilung, Unabhängigkeit oder irgendwelcher sonstigen Verwaltungsform diesem Gebiete getroffen wurden oder in Zukunft getroffen werden". Der einzige Artikel des Vertrages von Sèvres, der mit Ausnahme der genannten sich auf Palästina bezog, war der Artikel 129, welcher bestimmte, daß jüdische Bewohner Palästinas ipso facto Bürger dieses Landes werden sollten und nicht irgendeine andere Untertanenschaft haben können. Dieser Artikel wurde geändert und lautet in dem neuen Entwurf folgendermaßen: „Juden, nichttürldscher Nationalität, die zur Zeit des Inkrafttretens dieses Vertrages dauernd in Palästina wohnen, haben das Eecht,. Bürger Palästinas zu werden, indem sie eine Erklärung abgeben, deren Form und Bedingungen gesetzlich geregelt werden." Gewisse andere Änderungen, die in den Bestimmungen des Vertrages von Sèvres vorgenommen werden sollen, berühren direkt oder indirekt die allgemeinen Interessen Palästinas, doch wäre es in diesem. Zusammenhang überflüssig, diese Änderungen im einzelnen zu erörtern, zumal gegenwärtig der Vertrag noch nicht seine endgültige Form gefunden hat. Beziehungen zur englischen Begierung. Während der Berichtszeit hat die Exekutive die nötigen Schritte getan, um die Verbindung mit Sr. Majestät Begierung aufrecht zu erhalten. Je nachdem die Umstände dies erforderten, wurden mit den zuständigen Stellen Verhandlungen geführt, insbesondere wegen. 18

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