Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XIII (1923)
- Date
- 1923-01-01
- Page
- Seite 14 (sequence 23)
- Language
- German
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erkennen und zu unterstützen. Was Palästina .betrifft, so hat es die Regierung Englands bereits übernommen, daß nichts in diesem Lande geschehen soll, wodurch die bürgerlichen und religiösen Rechte der arabischen Gemeinschaft beeinträchtigt werden könnten. Wenn die Regierungen einiger oder aller dieser Gebiete den Wunsch ausdrücken, in einen Verband zur Regelung der Zölle oder anderer Angelegenheiten einzutreten, mit dem Ziele der schließlichen Bildung einer Föderation, so wird Großbritannien seine guten Dienste zur Förderung dieses Bestrebens zur Verfügung stellen, falls die beteiligten Parteien darum ersuchen. Die Hedschas-Regierung erkennt die' besondere Stellung Großbritanniens in Irak, Transjordanien und Palästina an und übernimmt es, in solchen Angelegenheiten, in denen sie in diesen Ländern ihren Einfluß auszuüben imstande ist, alles zu tun, um die englische Regierung in der Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu unterstützen." Die übrigen Artikel sind für diesen Bericht von geringerer Bedeutung. Die Schaffung eines arabischen Staatenbundes ist offenbar eine Angelegenheit, mit der die Interessen Palästinas und der jüdischen nationalen Heimstätte eng verbunden sind. Die Teilnahme Palästinas an einem Zollverein, der mehrere arabische Staaten umfassen würde, ist bereits im Art. 18 des Mandates vorgesehen. Vom wirtschaftlichen Standpunkte aus mag sie wohl Vorteile für sich haben, andererseits würde der Einschluß Palästinas in einen arabischen Staatenbund im gegenwärtigen Augenblick Fragen ganz anderen Charakters aufwerfen und würde ein ganz neues Licht auf die Auffassung der britischen Regierung von der Balfour-Deklaration werfen. Vom zionistischen Standpunkt kann die Fassung des Artikels II des Vertragsentwurfes nicht eben als sehr glücklich bezeichnet werden. Es ist bereits einige Verwirrung durch Erklärungen hervorgerufen worden, die man vielleicht nicht als ungenau gefaßt bezeichnen kann, die sich aber dennoch als mißverständlichen Ausdeutungen ausgesetzt erwiesen haben. Es sollte daher auch nur jeder Anschein von Zweideutigkeit vermieden werden. Es darf wohl behauptet werden, daß der Vertrag nicht nur der zionistischen öffentlichen Meinung annehmbarer gewesen wäre, sondern daß er auch schließlich seine eigenen Zwecke besser erfüllt hätte, wenn die besondere Stellung Palästinas unzweifelhaft klar in ihm zürn Ausdruck gekommen wäre. Dennoch erweist es sich bei genauerer Untersuchung, daß der Vertrag in seinem Inhalte wenig oder nichts enthält, was zu ernsterer Sorge Veranlassung geben könnte. Palästina ist im Vertrag nicht unter die Gebiete eingeschlossen, 'in denen England sich verpflichtet, die Unabhängigkeit der Araber anzuerkennen und zu fördern. Die besondere Stellung Englands in Palästina (und einigen anderen Ländern) wird ausdrücklich anerkannt. Sowohl in Palästina wie in Transjordanien und im Irak verpflichtet sich der König von Hedschas, soweit sein Einfluß reicht, England in der Durchführung seiner staatsrechtlichen Verpflichtungen zu unterstützen. Es sei darauf hingewiesen, daß, obwohl Palästina in die Reihe der Gebiete eingeschlossen ist, die zu einem späteren Zeitpunkt den Wunsch 14