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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1923-01-01 · XIII (1923) · p. Seite 11

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XIII (1923)
Date
1923-01-01
Page
Seite 11 (sequence 20)
Language
German
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IRI
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Die Britische Politik in Palästina. Gelegentlich der Debatte vom 9. März 1922 über den Ergänzungsetat für den mittleren Osten wurde im englischen Parlament die Lage in Palästina einer Erörterung unterzogen. In der Begründung des Etats widmete der Kolonialstaatssekretär, Mr. Churchill, der Situation in Palästina längere Ausführungen. Etwas später, in dem Zeitraum zwischen den Sitzungen des Völkerbundsrats vom Mai und Juli 1922, wurde eine formelle Erklärung der britischen Politik in Palästina in Form eines Memorandums durch den Staatssekretär für die Kolonien veröffentlicht. In dieser Erklärung wird die Deklaration vom 2. November 1917 in folgender Weise interpretiert: „Während der letzten zwei oder drei Generationen haben die Juden eine Gemeinschaft in Palästina wieder errichtet, die jetzt 80 000 Seelen beträgt, von denen ungefähr ein Viertel Ansiedler oder Arbeiter auf dem Lande sind. Diese Gemeinschaft hat ihre eigenen politischen Organe, eine gewählte Vertreterschaft zur Leitung ihrer inneren Angelegenheiten, gewählte Vorstände in den Städten und eine Organisation zur Kontrolle ihrer Schulen. Sie hat ihr gewähltes Oberrabbinat und einen Eabbinerrat zur Leitung ihrer religiösen Angelegenheiten. Ihre Geschäfte werden in Hebräisch als Umgangssprache geführt, und eine hebräische Presse dient ihren Bedürfnissen. Sie hat ihr besonderes intellektuelles Leben und entfaltet erhebliche wirtschaftliche Tätigkeit. Diese Gemeinschaft also, mit ihrer städtischen und ländlichen Bevölkerung, ihren politischen, religiösen und sozialen Organisationen, ihrer eigenen Sprache, ihren eigenen Gewohnheiten, ihrem eigenen Leben, hat tatsächlich „nationale" Merkmale. Wenn gefragt wird, was mit der Entwicklung des jüdischen nationalen Heims in Palästina gemeint ist, so ist darauf zu erwidern, daß es sich nicht darum handelt, den Einwohnern Palästinas im ganzen eine jüdische Nationalität aufzuzwingen, sondern daß es sich um die weitere Entwicklung der jüdischen Gemeinschaft handelt, mit der Hilfe der Juden in anderen Teilen der Welt, damit sie zu einem Zentrum wird, an welchem das jüdische Volk im ganzen aus Gründen der Religion und der Abstammung ein Interesse nehmen und worauf es stolz sein kann. Damit aber diese Gemeinschaft die besten Aussichten auf freie Entwicklung hat und dem jüdischen Volk volle Gelegenheit gibt, seine Fähigkeiten zu entfalten, ist es wesentlich, daß diese Gemeinschaft wissen soll, daß sie sich von Rechts wegen und nicht gedtddet in Palästina befindet. Aus diesem Grunde ist es notwendig, daß die Existenz eines jüdischen nationalen Heims in Palästina international garantiert ist und daß in aller Form anerkannt wird, daß es auf einer alten historischen Verknüpfung beruht. So also interpretiert Seiner Majestät Regierung die Deklaration von 1917, und wenn sie so verstanden wird, so ist der Staatssekretär der Meinung, daß sie nichts enthält oder mit sich bringt, was die arabische Bevölkerung Palästinas zu beunruhigen oder die Juden zu enttäuschen braucht." Bevor diese Erklärung veröffentlicht wurde, erhielt die Zionistische Organisation eine Abschrift nebst einem Begleitbrief des Colonial Office vom 3. Juni, in welchem die Organisation aufgefordert wurde, eine formelle Versicherung abzugeben, daß sie die in der Erklärung dargelegte Politik akzeptiere und bereit sei, ihre eigene Tätigkeit in Übereinstimmung mit dieser Politik zu führen. Nach sorgfältiger Prüfung der Erklärung und des Begleitbriefs durch die Exekutive, unter Zuziehung einer Anzahl anderer führender Zionisten, gab Dr. Weizmann namens der Exekutive die gewünschte Erklärung in einem Brief an das Colonial Office vom 18. Juni ab. Er stellte dabei fest, daß mit Befriedigung zur Kenntnis genommen werde, daß Sr. Majestät Begierung bei der Darlegung ihrer Palästinapolitik nochmals Gelegenheit gell

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