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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1913-01-01 · XI (1913) · p. Seite 57

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XI (1913)
Date
1913-01-01
Page
Seite 57 (sequence 66)
Language
German
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IRI
…/9038125-9047322--0364-9046577
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— 57 — die Administration. Während der Zionismus in Rußland in der sogenannten vorkonstitutionellen Periode sich ungehindert organisieren und agitieren durfte, wurde er besonders in den letzten beiden Jahren von den Behörden ständig verfolgt. Von einer Senatsentscheidung in einem bestimmten Fall ausgehend, begannen die Behörden, den Zionismus als ungesetzliche Bewegung zu erklären und die zionistische Organisation als Geheimbund zur Aufreizung der nationalen Gehässigkeit zu betrachten. Es fanden zahllose Haussuchungen statt und in vielen Fällen erfolgten Verhaftungen, wenn Nationalfondsmarken oder Schekelblocks gefunden wurden, ja sogar auch wegen Verbreitung zionistischer Literatur. Dabei muß man berücksichtigen, daß die Anhängerschaft des Zionismus in Rußland aus Elementen besteht, die weit davon entfernt sind, irgend etwas Ungesetzliches zu tun, und die schon aus wirtschaftliehen Gründen alle Schwierigkeiten mit den Behörden und den Gerichten vermeiden müssen. Wenn trotzdem der Zionismus in dieser Weise verfolgt wird, wenn ein harmloser Kaufmann sieben Wochen in Einzelhaft zubringt, weil bei ihm ein paar Schekelblocks gefunden wurden, so muß dies natürlich lähmend wirken und die Juden der betreffenden Stadt in Schrecken versetzen. Vor einigen Monaten hat allerdings der russische Senat eine Anklage gegen einen Zionisten aufgehoben, und zwar mit der Begründung, daß zur Verurteilung eines Zionisten die Tatsache des zionistischen Bekenntnisses nicht ausreiche; vielmehr müsse nachgewiesen werden, daß der betreffende Zionist irgend etwas gegen die Regierung oder die Gesetze begangen habe. Entsprechend dieser Entscheidung haben manche Provinzialgerichte die angeklagten Zionisten freigesprochen, aber die günstige Senatsentscheidung konnte doch nicht verhindern, daß wieder andere Gerichte in ähnlichen Fällen die angeklagten Zionisten nicht nur zu Geldstrafen, sondern auch zu Gefängnis verurteilt haben. Auch hat das Senatsurteil die fortwährenden Haussuchungen und Untersuchungen durch die administrative und politische Polizei durchaus nicht verhindert. Man kann nach alledem ermessen, mit welchen ungeheuren Schwierigkeiten die zionistische Arbeit in Rußland verbunden ist. Es ist ein Beweis für die Lebenskraft des zionistischen Gedankens, wenn trotz der allgemeinen Apathie und trotz der Verfolgungen im vorigen kongreßlosen Jahre in Rußland doch 23 000 Schekel abgesetzt worden sind. In diesem Jahre werden sicherlich "noch erheblich mehr Schekel aus Rußland nach Berlin abgeführt werden. Auch die Eingänge für den Zentralfonds zeigen, daß die russischen Zionisten dank ihrer 15 jährigen Tradition und dank ihrer aufopferungsvollen Hingabe an unser Ideal großes Verständnis für das organisatorische Prinzip und für die Bedürfnisse unserer Organisation haben. Während im Jahre 1912, in welchem die Agitation für den Zentralfonds begann, nur 11 000 M. gesammelt wurden,

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