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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1927-08-30 · XV (1927) · p. Seite 13

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XV (1927)
Date
1927-08-30
Page
Seite 13 (sequence 539)
Language
German
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IRI
…/9038125-9038422--1888-9038959
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— 13 — Die Anleihe soli in 50 Jahren mit 2J/2°/o Zinsen getilgt werden, wobei die Zahlungen erst 5 Jahre nach Abschluss der Darlehens-Gewaehrung beginnen. Die Rueckzahlungen, Zinsen und Amortisation, die im Durchschnitt 37s 70 betragen, sind nach einer ansteigenden Skala, gestaffelt, sodass sie im ersten Jahrzehnt nur 21/2 °/0> dagegen im 5. Jahrzehnt 4t/2 °/0 betragen. Freiwillige Zahlungen innerhalb der 5 Freijahre verringern die Schuld. Zur Sicherung der Anleihe wird zu Gunsten des K. H. eine erste Hypothek auf Gebaeude und Pflanzungen grundbuecherlich eingetragen, waehrend alles andere bewegliche Vermoegen dem K. H. verpfaendet ist. Nach den ersten 10 Zahlungsjahren haben K. H. und die Landarbeiter- Siedlungsgesellschaft "Nir" das Recht eine Revision der Zahlungs-skala, ohne Aenderung des Schuldbetrages, zu verlangen. Die genannte Gesellschaft "Nir" ("Der Acker"), die juristische Form fuer den Landarbeiterverband, erscheint im Vertrag mit Ansiedlern, die ihre Mitglieder sind, als dritte Partei. „Nir" ist vor allem der Vertreier der ihr angehoerenden Siedler in allen mit der Ausfuehrung des Vertrages zusammenhaengenden Fragen. Die Mitunterzeichnung des Vertrages durch diese Gesellschaft—eine vielfach eroerterte und zum Teil umstrittene Frage— erfolgt nicht auf Grund dieses allgemeinen Vertretungsrechtes. "Nir" uebt auf Grund des Vertrages, sowie des erlaeuternden Abkommens mit dem Landarbeiterverband eine Reihe von Funktionen aus. Sie beteiligt sich an der Ausarbeitung des Siedlungs—und Finanzplanes, der die Grundlage der Anleihegewaehrung bildet. Sie ist fuer die vertragsgeniaesse Verwendung der Darlehensgelder und Ausfuehrung des Ansiedlungsplanes moralisch mitverantwortlich. Ihr obliegt die Aufsicht ueber die sozialen Grundlagen der Ansiedlung—Eigenarbeit und Vereitlung von Kauf und Verkauf von Wirtschaften. Sie ist Vertreterin der Siedler in den Schlichtungskommissionen und die einzige Instanz zur Beantragung von Zahlungserleichterungen in Ungluecksfaellen und der oben erwaehnten Revision der Zahlungsskala namens der Siedler. Schliesslich sei erwaehnt, dass es "Nir" oder der Landarbeiterverband ist, der die absolute Verpflichtung uebernommen hat, saemtliche ihm angeschlossene Siedler in Moschawim und Kwuzoth zur bedingungslosen Unterzeichung des vorliegenden Vertrages zu verpflichten, Allein die aufgezaehiten Funktionen rechtfertigen

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