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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1927-08-30 · XV (1927) · p. Seite 14

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XV (1927)
Date
1927-08-30
Page
Seite 14 (sequence 540)
Language
German
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IRI
…/9038125-9038422--1889-9038960
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die Stellung von "Nir" als Vertragspartei, wenn auch ohne materielle Verpflichtungen. Doch soll hier gegenueber geaeusserien Bedenken auf den Wert des gesellschaftlichen Zusammenschlusses der Ansiedler fuer die Sicherheit unserer Anleihen hingewiesen werden. Die Gesellschaft "Nir" oder der Landarbeiterverband investiert kein Geld in die Siedlung und uebernimmt keine materielle Buergschaft, Aber er vollbringt im Prozess unserer Kolonisation eine grundlegende Aufgabe — der Sichtung und Schulung des Ansiedlermaterials von seinem ersten Arbeitsplatz bis zur Bildung der Ansiedlergruppen, seiner Erziehung zur Verantwortlichkeit gegenueber der Gemeinschaft und zur Selbstverwaltung: "Nir" sorgt fuer das friedliche Zusammenhalten in den neuen Doerfern, und auch in Zukunft wird die Loesung zahlreicher Fragen, wie z.B. die Neueinteilung des Bodens im Falle der lntensivieruug der Wirtschaft, oder die wirksame Ueberwachung der sozialen Prinzipien der Siedlung ohne Mitwirkung der organiserten Gemeinschaft nicht moeglich sein. Die ungeschwaechte Verbindung des Ansiedlers mit seiner Ansiedlungs-Gesellschaft bildet darum eine unsichtbare aber reale zusaetziiche Sicherheit fuer das Gedeihen der Siedlung und damit auch fuer unsere Anleihe. Im uebrigen bedeutet die Mitunterzeichnung des Vertrages durch "Nir" keinerlei Zwang gegenueber dem Siedler. Sobald er aus der Vereinigung austritt, scheidet auch "Nir aus dem Vertrage aus. Der Landwirtschaftsrat hat nach eingehender Beratung den Vertragsentwurt in seinen wichtigsten Bestimmungen gutgeheissen. Er hat sich jedoch dem Vorschlag der Ansiedler angeschlossen, die Verzinsung der Anleihe mit nur 2% festzusetzen. Mit den Ansiedlern sind wir uebereingekommen, die Frage der Zinsenhoehe der Entscheidung des A.C. zu ueberlassen. Ausserdem hat der Vaad Hahaklauth folgende Empfehlungen ausgesprochen: a) in den Siedlungen, die ohne permanente Wohnhaeuser blieben, sollen die ersten Rueckzahlungen an den K. H. von diesem zu Bauanleihen an die Ansiedier benuetzt werden. b) den Siedlern in Gebieten des unbewaesserten Ackerbaus sollen Erleichterungen inbezug auf Berechnung der Schuldsumme und Zinsenhoehe gewaehrt werden. Die Vertraege. mit neuen Siedlern, die Eigenkapital besitzen, vornehmlich Mittelstandselemente und Kolonistensoehne in der judaeischen Pflänzlings-

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