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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1927-08-30 · XV (1927) · p. Seite 11

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XV (1927)
Date
1927-08-30
Page
Seite 11 (sequence 537)
Language
German
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IRI
…/9038125-9038422--1886-9038957
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—11 mit dem jeweiligen Stand der Siedlungen verglichen und mit den Ansiedlern selbst durchberaten, die in der Regel Einwendungen und Korrekturen vorbrachten. Zugleich wurden die Normen inbezug auf die Anlagekosten, der sogenannte „Ansiedlungsschluessel", wiederholt untersucht und geprueft. Die Plankommission v.J. 1924, deren Vorbericht dem vorigen Kongress unterbreitet wurde, hat bekanntlich einen solchen Schluessel fuer die Anlage einer Familienwirtschaft im Mosch a w ausgearbeitet. Er gilt im wesentlichen auch heute, nur mussten die Zahlen inbezug auf die Bauten richtiggestellt werden; Tabelle 9 fuehrt den Vergleich zwischen dem aelteren und gegenwaertigen Schluessel. Wir errichten jetzt einen Kuhstall fuer LE. 80.- gegenueber den i.J. 1924 veranschlagten LE. 125.- Hingegen ist es nicht moeglich, ein noch so bescheidenes Wohnhaus aus 2 Raeumen fuer LE.150.- zu bauen. Der Durchschnitt der letzten Jahre waren LE. 175- 180 fuer ein Moschaw-Haus, es ist uns juengst gelungen, die Kosten auf LE. 160-170 herabzudruecken. Die an Baukapital pro Familie ersparten LE. 30-40 (10-15%) verringern indes die Anlagekosten nicht, es waere jedenfalls verfrueht, den „Schluessel" danach zu reduzieren, denn die erhoehten Milchviehpreise (infolge der Lage in Syrien), sowie gewisse Verbesserungen in den Posten fuer Gefluegel und Pflanzungen mahnen zur Vorsicht. Der „Schluessel" fuer die Kwuzoth wurde vom Departement mit Hilfe einer besonderen Sachverstaendigen-Kommission ausgearbeitet und weist nicht unwesentliche Abweichungen von dem des Moschaw auf, entsprechend dem grossbetrieblichen Aufbau der Siedlung (s. Tabelle 9). Mit der Verbilligung der Bauweise ergeben sich bei der Kwuzah ansehnliche Ersparnisse an Baukapita!, so dass im Durchschnift bei der Kwuzah sich ein Anlagebedarf pro Familie von LE. 650.- ergibt, gegenueber LE 700.— beim Moschaw. Natuerlich gelten alle diese Normen fuer normale Verhaeltnisse, vor allem fuer eine Anlagedauer von nicht mehr als 3 Jahren. Jeder Aufschub wirft die Rechnung des Betriebskapitals um und heischt Mehrkosten. Zugleich mit der Feststellung des Anlageschiuessels haben wir Nachrechnungen ueber die voraussichtliche Rentabiiitaet der genossenschaftlichen Grossbetriebe angestellt, deren Ergebnis in Beilage 1 des Anhangs resuemiert ist. Sie haben gezeigt, dass die urspruenglichen Annahmen der Plankommission etwas zu optimistisch waren, und dass sowohl

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