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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1927-08-30 · XV (1927) · p. Seite 10

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XV (1927)
Date
1927-08-30
Page
Seite 10 (sequence 536)
Language
German
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IRI
…/9038125-9038422--1885-9038956
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Gewinne und Verluste so ziemlich in gleicher Zahl. Es ist anzunehmen, dass mit der Steigerung der Ackerbauertraege, der Reife der Pflanzungen und der Anlage der Bewaesserung, auf die so ziemlich alle Siedlungen noch warten, die wirtschaftliche Selbstaendigkeit dieser Ansiedler und die Moeglichkeit der Rueckzahlungen an den K.H. nach Ablauf der zugestandenen 5 Freijahre gegeben sein wird. Der moralische Wert der Tatsache, dass eine Reihe von Siedlungen in ihrer Anlage abgeschlossen wurden, und nunmehr ganz auf sich selbst gestellt sind, ist recht bedeutend. Damit hat der Konsolidierungsetat unmittelbare praktische Bedeutung gewonnen, und die Erziehung zur Kalkulation, auf Grund der vom Department ausgearbeiteten Nonnen, hat unter unseren Ansiedlern sichtbare Fortschritte gemacht. Das Erfordernis zum Abschluss der bestehenden Siedlungen wurde i. J. 1925 von uns mit rund £E.360.000 berechnet. Wir haben bereits beim letzten Kongress betont, dass eine Reserve in diesem Konsoliderungsbudget vorzusehen ist. Wir haben sie mit 20% angenommen. Eine Reihe stichhaltiger Gruende koennte dafuer angefuehrt werden: der entscheidende ist die Verzögerung der Anlagedauer um 2 Jahre, die alle denkbaren Ersparnisse, vor allem durch Verbilligung der Bauten, die wir bereits erreicht haben und noch erreichen werden, bei weitem wettmachen wird. So war der Konsolidierungsbedarf am Anfang des Jahres 1925-26 (5686) mit LE. 430.000 emzusetzen. Darauf wurden i.J. 5686 LE. 150.000 ausgegeben, im laufenden Etatsjahre duerflen es LE. 70.000 werden, sodass fuer die Anlage der Arbeitersiedlungen noch LE. 210.000 erforderlich sind. Darin sind, wie gesagt, die ev. Kosten der Irrigation nicht eingeschlossen. Sollten die inzwischen entstandenen Siedlungen des Mittelstandes und der K olonistensoehne (Neusiedlungen vom Jahre 5686) gleichfalls in den Konsolidierungsetat eingereiht werden, dann ergibt sich zu Ende dieses Budgetjahres eine weitere Verpflichtung von ca. LE. 20.000, und bei Beruecksichtigung der Beduerfnisse der Jemenitischen Landarbeiter, von ca. LE. 20.000, ein Gesamtbedarf fuer Konsolidierung von LE. 250.000. Dies soll bei der Berechnung des Kolonisationsetats fuer die naechsten 2 Jahre den Ausgangspunkt bilden. Der Konsolidierungsetat wurde im Laufe dieser 2 Jahre mehrfach nachgeprueft und revidiert, Die Berechnungen des Departements wurden

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