Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XV (1927)
- Date
- 1927-08-30
- Page
- Seite 238 (sequence 238)
- Language
- German
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5. Durch Familienangehörige angeforderte Einwanderer. Die Einwanderung aus der Kategorie 4 (durch Familienmitglieder Angeforderte) verringerte die Regierung dadurch, daß sie auch diese Kategorie in die Zertifikate der zionistischen Organisation einbezog. Ein besonderes Rundschreiben des Einwanderungs-Departements der Regierung unterbandet für die vermögende Mittelklasse jede Möglichkeit, Bräute oder Schwestern nach Palästina nachkommen zu lassen, indem es bestimmt, daß jede derartige Bitte an die zionistische Organisation zu richten ist, die im Falle der Einwilligung ein Zertifikat zu geben habe. Doch nimmt eine neue Bestimmung wiederum der Organisation die Möglichkeit, ein solches Zertifikat selbst an Frauen zu geben, die im Lande kein „Heim" haben und fordert, daß jeder einzelne Fall seitens der Regierungsbehörden zu bestätigen sei. Damit räumt sich die Regierungsbehörde das Recht ein, die Ausgabe von Zertifikaten seitens der zionistischen. Organisation an Frauen zu kontrollieren, die auf Grund ihrer Zugehörigkeit zur Kategorie 4 als Anverwandte das Recht auf ein Visum haben. Auf diese Weise unterbindet die Regierungsbehörde jede natürliche Zuwanderung von Familienangehörigen, denen eine Existenz im Lande durch ihre Familie ermöglicht oder erleichtert wäre. Dazu kommt, daß die Regierungsbehörden die Angaben von Gesuchstellern monatelang nachprüfen, wodurch sich die Erlangung eines Visums unendlich verzögert. Die Gesuche gehen einen langen Instanzweg (Stadtgemeinde, Distriktsbeamter, Einwanderungs-Departement, Paßport-Office usw.), der es manchmal unmöglich macht, ein Gesuch durchzuführen. Außerdem verlangt die Regierungsbehörde für Angeforderte ein garantiertes monatliches Minimal-Einkommen nach folgender Skala: für Erwachsene von über 14 Jahren mindestens LE 4.20, für Kinder von 6—13 Jahren t, „ 3.25. für Kinder unter 6 Jahren „ „ 2.10. Für eine 2—4köpfige Familie wird eine Ermäßigung von 10% in dem geforderten Einkommen' gewährt, für eine 5- und mehrköpf ige Familie eine solche von 16%. Eine solche minimale Einkommensstufe wird von allen Schichten und Ständen gefordert ohne Rücksicht darauf, daß z. B. der Lebensstandard von Juden aus den Orienitländern, wie Jemeniten usw. bedeutend niedriger ist und sie daher größere Aussicht haben, sich im Lande eine Existenz zu schaffen. Es ist ein dringendes Bedürfnis, daß das System der Erledigung solcher Birten geändert und die Prozedur bedeutend gekürzt werde, da heute die Einwanderung dieser Kategorie (Familienangehörige) die einzige natürliche Zuwanderung darstellt. ==- 238 -