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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1927-08-30 · XV (1927) · p. Seite 216

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XV (1927)
Date
1927-08-30
Page
Seite 216 (sequence 216)
Language
German
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•pflanzungen in der Lage sind, Überschüsse aus ihren Wirtschaften nachzuweisen, die vom ersten Jahre an zur Verzinsung und Amortisation der Kredite genügen. Da es jedoch als unmöglich erscheint, unsere ganze landwirtschaftliche Kolonisation auf die Kreditgewährung an diese Orangenpflanzer zu beschränkien, so müßte neben die Agrarbank entweder, wie jetzt, die zionistische Exekutive bezw. •der Keren Hajessod treten unld die zur Ansiedlüng neuer Siedler (notwendigen Mittel hergeben, oder es müßte hierfür neben der Agrarbank ein besonderer Kolonisationsfonds (Settlement Cowi- •pany) geschaffen werden. Es könnte dann eine Zusammenarbeit zwischen der zionistischen Exekutive bezw. der Settlement Company einerseits (und der Agrarbank andererseits in der Weise erfolgen, daß zunächst durch die Exekutive bezw. die Settlement Company neue Siedlungen begründet und bis zur Erreichung der Rentabilitätsstufe unterhalten werden, und daß die Agrarbank nach erlangter Rentabilität diesen Siedlungen hypothekarische 'Kredite gibt. Diese Kreditbeträge wüiiden durch Vermittlung des Siedlers an die zionistische Exekutive bezw. die Settlement Company zurückfließen unid könnten dann von ihnen immer wieder zur 'Neuansiedllung benutzt werden. Diese Lösung hat aber das Bedenken gegen sich, daß auf diese Weise für das Ansiedilungswerk zwei Institute bestehen würden, wodurch wahrscheinlich (die Leistungsfähigkeit geringer und' die Administrationskosten größer sein würden, als wenn die gesamte Ansiedlungstätigkeit bei einer Gesellschaft konzentriert ist. . Ein zweites. Bedenken ist, daß auf diese Weise die Beträge, welche die Agrarbank für die landwirtschaftliche Kolonisation zur Verfügung stellen könnte, nicht sehr beträchtlich sein würden. Da die Beleihung lanldwirtschaftlicher Betriebe gegen erste Hypotheken kaum höher als bis zu 50°/0 des Wertes gehen kann, so ergibt sich daraus, daß die Agrarbank niemals mehr Geld zur Verfügung stellen' kann als d1 i e H ä Ii f t e der von dem' Keren Hajessod bezw. dem Kolonisations-Departement der zionistischen Exekutive investierten Beträge. Das würde aber nicht die erwünschte große Beschleumigiung im Tempo der Kolonisation herbeiführen können. Zur Beseitigung dieser Bedenken wäre zu erwägen, ob eine «große Siedlungsgesellschaft, die in Anlehnung an den Text des 'Mandates vielleicht Palestine Close Settlement Com- ■p a n y genannt werden könnte, sowohl die Neuansiedlung wie auch die Gewährung von Krediten an bereits bestehende und als rentabel erwiesene Farmen übernehmen' könnte. Diese Company müßte mit einem Aktienkapital von 2 bis 3 Millionen Pfund1 gegründet werden, von denen die Zionisten und1 die Nicht-Zionisten je die Hälfte aufzubringen hätten. Die Zionisten könnten auf ihren Teil ihre bereits vorhandenen lanldwirtsichaftlichen Investitionen in 'Palästina — natürlich zu ihrem wirklichen, durch genaue Abschätzung ermittelten Werte — einbringen. Die Company soll berechtigt sein, auch Obligationen auszugeben, die mit etwa 6°/0 verzinslich' - 216 —

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