Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XV (1927)
- Date
- 1927-08-30
- Page
- Seite 217 (sequence 217)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/9038125-9038422--1566-9038637- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
und in etwa 30 Jahresraten rückzahlbar sein sollen. Die Alusgabe der Obligationen soll jedoch1 an die Bedingung geknüpft sein: 'a) (daß der Betrag der ausgegebenen Obligationen nicht höher ist 'als der doppelte Betrag des eingezahlten Aktienkapitals der Company; b) daß die Company für den Betrag der auszugebenden Obligationen erststellige Hypotheken auf solche landwirtschaftlichen 'Betriebe erworben hat, die nachweisen können, daß sie in den letzten zwei Jahren ,aus ihren ordentlichen Einnahmen einen Nettoertrag erbracht haben, der — nach Abzug des Unterhaltes des Farmers — zur Verzinsung und Amortisation der Hypothek ausreicht; c) ausnahmsweise soll die Company aus ihrem Obligationenkapitale hypothekarische Anleihen auf O r a n g e n p f 1 a n z u ng en geben dürfen, auch wenn diese noch nicht Ertrag geben, falls von dritter Seite, z. B. von (dem Keren Hajessod, die Zinszahlung auf die Anleihe garantiert wird. Diese Ausnahmebestimmung läßt sich' dadurch rechtfertigen, daß Orangenptanzungen in Palästina auf Grund einer Jahrzehnte langen Erfahrung vom 7. oder 8. Jahre nach ihrer Anpflanzung eine hohe Rente abwerfen. Die Garantie von dritter Seite hat also nur einen vorübergehenden und zusätzlichen Charakter. Es kann einer weiteren Erwägung überlassen bleiben, ob die Settlement Company gut daran tut, die Kreditgewährung auf erste Hypotheken, die zur Deckung ihrer Obligationen bestimmt sind, einer besonderen Bankabtteilung zu übertragen, die rechnungsmäßig von dem übrigen Geschäftsbetrieb der Company getrennt ist. 'Nach denselben Grundsätzen wie für die landwirtschaftliche Kolonisation müßte auch fur die Industrie ein Kreditinstitut gegründet werden. Auch dieses Institut würde einen doppelten Aufgabenkreis haben. Es würde bei der Begründung n e u e r industrieller Unternehmungen, die nach genauer Prüfung als aussichtsreich1 gelten, im Wege des Kredites oder dler Beteiligung mitzuwirken haben, und es würde, zweitens, an bereits besteh e n d e und als rentabel erwiesene Unternehmungen Kredite geben. Im erster en Falle kann natürlich auch bei größter Vorsicht niemals mit Sicherheit vorausgesagt werden, ob und wann das Unternehmen imstande sein wird, die ihm gewährten Mittel zu verzinsen und zurückzuzahlen. Diese Mittel können deshalb immer nur aus dem Aktienkapital der Bank gewährt werden, dagegen könnte das Institut für die Kredite, die es an bereits bestehende und als rentabel erwiesene Unternehmungen gewährt, auch Obligationen ausgieben. Wir beschränken uns in dieseim Berichte' auf diese wenigen merkungen. Wie bereits gesagt, kann in dem augenblicklichen Zwischen.stadium bis zum endgültigen Zustandekommen der Jewish Agency an praktische Schritte zur Verwirklichiüng der obigen Vorschläge kämm gedacht werden. Jerusalem, den 6. Juli 1927. A. Ruppin, Vorsitzender der Anleihe-Kommission. - 217 -