Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XV (1927)
- Date
- 1927-08-30
- Page
- Seite 104 (sequence 104)
- Language
- German
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E. Außerordentlicher Beschluß betreffend den Schekelpreis in Polen. 8. In Anbetracht dessen, daß der 14. Kongreß den Mindestpreis des Schekels mit einem Schilling festsetzte, ohne eine Ausnahme für Polen zuzulassen, In Anbetracht dessen, daß nach dem Kongreß ein unvorhergesehener wirtschaftlicher Zusammenbruch der Judenschaft Polens erfolgte, In Anbetracht dessen, daß im Statut der Zionistischen Organisation die Möglichkeit einer Ausnahmeverfügung im Falle eines Notstandes nicht vorgesehen ist, wird mit einmütiger Zustimmung aller anwesenden Mitglieder des Actions-Comités, sowie mit Zustimmung der Exekutive und des Vorsitzenden des Kongreßgerichtes folgender außerordentlicher Beschluß gefaßt: a) Der Schekelpreis für Polen für das Jahr 5687 wird ausnahmsweise mit einm halben englischen Shilling festgesetzt. b) Dieser Preis kann nicht durch einen nachträglichen Beschluß weiter herabgesetzt werden. c) Das normale Schekelpreisminimum von einem Shilling soll, sobald die Verhältnisse es gestatten von dem nächsten Kongreß an in Kraft treten. d) Dieser Beschluß kann nicht als Präzedenzfall aufgefaßt werden und die Exekutive wird aufgefordert, für den nächsten Kongreß den Entwurf einer Notrechtsklausel auszuarbeiten, die in das Organisations-Statut aufgenommen werden soll. XVI. Organisations-Budget. Das Actions-Comité bewilligt auf Grund des Par. 49A des Organisations-Statuts für die Ausgaben der Londoner Exekutive im Jahre 5687 ein Budget im Betrage von L 47.230. XVII. Beamtenfrage. 1. Das Actions-Comité fordert die Exekutive auf, der nächsten Tagung des Actions-Comités den Entwurf eines Pensionsfonds für die Beamten der Zionistischen Organisation vorzulegen und diesen Gegenstand auf die Tagesordnung der Actions-Comité-Tagung zu setzen. 2. Das Actions-Comité nimmt die Erklärung der Exekutive wegen Bestellung einer Kommission zwecks Revidierung und Regelung der Gehälter der Beamten der Zionistischen Organisation zur Kenntnis, ersucht, diese Regelung der Gehälter auch in den zionistischen Instanzen in allen Ländern sowie bezüglich der Bankinstitute durchzuführen und fordert die Exekutive auf, innerhalb sechs Monaten diese Arbeit zu erledigen und "der nächsten Tagung des Actions-Comités über den Erfolg der Arbeit der erwähnten Kommission Bericht zu erstatten. XVIII. „Haolam." Das Actions-Comité beschließt den „Haolam" von London nach Palästina zu verlegen. Die Ausführung dieses Beschlusses wird der Exekutive überlassen. XIX. Wahlen. 1. Exekutive. Auf Grund des Par. 53 des Organisations-Statuts werden vom Actions-Comité an Stelle der ausgeschiedenen Mitglieder der Exekutive, der Herren Joseph Cowen, Dr. Arthur Ruppin und S. A. Van Vriesland die Herren M. Dizengoff, Dr. M. D. Eder und Felix Rosenblüth zu Mitgliedern der Exekutive gewählt. 2. Keren Hajesso d. Das Actions-Comité nimmt zur Kenntnis, daß die Exekutive die Herren Dr. Arthur Hantke und Leib Jaffe zu Direktoren des Keren Hajessod bestellt hat. 3. Keren K a j e m e t h. An Stelle der ausscheidenden Mitglieder des Direktoriums des Keren Kajemeth, der Herren Van Vriesland, Hermahn - 104 -