Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XV (1927)
- Date
- 1927-08-30
- Page
- Seite 103 (sequence 103)
- Language
- German
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XV. Schekel. A. Allgemeines. 1. Das Actions-Comité bedauert feststellen zu müssen, daß in vielen Ländern die zionistischen Verbände und ihre Führer in den vergangenen Monaten des Jahres 5686 die Schekelsammlung in einem außerordentlichen Maße vernachlässigt haben. Das Lebensinteresse und das Ansehen der Zionistischen Organisation erfordert es, daß nicht nur in den Kongreßjahren, sondern auch in den kongreßlosen Jahren die Zahl der Mitglieder der Gesamtorganisation sich ständig vergrößert und dadurch eine Schwächung der Organisation nach innen und nach außen vermieden wird. Das Aktions- Komité erklärt es daher als unabweisbare Pflicht jedes Zionisten und der zionistischen Verbände und ihrer Führer, sich mit äußerster Anstrengung dafür einzusetzen, daß alle Juden, die das Basler Programm anerkennen, durch die Schekelaktion erfaßt werden und daß durch ständige Gewinnung neuer Schekelzahler die Gesamtzahl der Zionisten eines jeden Landes sich fortgesetzt steigert. 2. Jeder zionistische Verband ist verpflichtet, einen Schekelreferenten oder eine Schekel-Kommission zu bestellen, die ihm für die intensive und erfolgreiche Durchführung der Schekelpropaganda verantwortlich ist. 3. Das Actions-Comité erwartet, daß sämtliche zionistischen Verbände mit aller Loyalität und Gewissenhaftigkeit an der Durchführung des Kongreßbeschlusses betreffend den einheitlichen Schekel mitarbeiten und die Landes-Schekelkommissionen bei der Erreichung ihrer Aufgaben nach besten Kräften unterstützen. B. Schekeljahr 5686. 4. Um eine erfolgreiche Fortsetzung und einen befriedigenden Abschluß der Schekelsammlung für das Jahr 5686 zu erreichen, beschließt das Actions-Comité, daß alle zionistischen Verbände aufgefordert werden, die Schekelsammlung für das laufende Schekeljahr mit letzter Energie fortzusetzen und bis 15. Oktober 1926 abzuschließen. Die zionistischen Verbände und Landes-Schekel-Kommissionen haben dafür zu sorgen, daß die Schekeleinnahmen am Ende eines jeden Monates und die AbSchlußrechnungen bis zum 1. November 1926 an die Exekutive eingesandt werden. C. Schekeljahr 5687. 5. Das Actions-Comité beschließt, daß das Schekeljahr 5687 am 16. Oktober 1926 zu beginnen hat, und bis 31. Mai 1927 abzuschließen ist. Die Schekeltätigkeit ist als kontinuierliche zionistische Arbeit während des ganzen Jahres auf systematische Weise durchzuführen. Die Woche, in die der 2. November fällt, wird zur Schekelwoche erklärt, in der der Schekel in Massenaktionen und in sonstiger Weise mit ganz besonderer Anstrengung propagiert werden muß. In dieser Woche sollen alle anderweitigen Sammlungen für zionistische Zwecke unterbleiben und sich alle Verbände und einzelnen Zionisten ausschließlich in den Dienst der Schekelaktion stellen. 6. Sämtliche Schekelgelder und Schlußabrechnungen müssen sich spätestens am 10. Juni 1927 im Besitze der Exekutive befinden. D. S c h e k e 1 b e i t r a g. 7. Der an die Landes-Schekelverbände im Sinne des Kongreß-Beschlusses zu bewilligende Abzug von den Schekelgeldern soll höchstens 10 Prozent der an die Exekutive bar eingezahlten Schekelgelder betragen. Er darf aber auf keinen Fall die Höhe der tatsächlichen, mit der Schekelverwaltung verbundenen Auslagen übersteigen. Die Zeit und die Art der Auszahlung und Verrechnung dieses Betrages wird von der Exekutive bestimmt. Dieser Beschluß bezieht sich auf die beiden Jahre 5686 und 5687. - 103 -