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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1927-08-30 · XV (1927) · p. Seite 102

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XV (1927)
Date
1927-08-30
Page
Seite 102 (sequence 102)
Language
German
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IRI
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* a) Die von der Palästina-Exekutive aus ihrer Mitte delegierten Mitglieder; b) je ein Vertreter des Keren Hajessod, Keren Kajemeth, der A. P. V^: und der Anleihe-Kommission. 3. Der Finanz- und Wirtschaftsrat besetzt das Sekretariat im Einvernehmen mit der Palästina-Exekutive. 4. Der F. W. R. gründet eine Zweigstelle in Newyork und gegebenenfalls auch an anderen Orten. 5. Ein definitiver Plan des Finanz- und Wirtschaftsrates soll von der Exekutive und dem F. W. R. zur Vorlage an den nächsten Kongreß ausgearbeitet werden. Er soll die Schaffung einer ständigen Sachkontrolle einschließen. 6. Die Frage der Einsetzung eines Beirates für ökonomische Fragen in Palästina wird der Erörterung und Beschlußfassung der Palästina-Exekutive und des F. W. R. überlassen. 7. Das Budget des F. W. R. soll von der Exekutive in London und Jerusalem und den beteiligten Finanzinstituten gesichert werden. XIII. Legislative Maßnahmen. 1. Organisations-Statut. A. Auf Grund der ihm vom 14. Kongreß erteilten Ermächtigung beschließt das Actions-Comité gemäß den Vorschlägen der Exekutive und der Statutenkommission die Paragraphen 6, 8, 12, 13, 17c, 21, 25, 26, 28, 29, 37— 45, 47, 49, 51, 53, 55, 56, 58, 59, 60, 62, 64, 65, 65a, 66, 68, 76, 77 zu ändern und im Statut neue Bestimmungen u. zw. Par. 46B, 49A und 49B einzufügen. Die neue Fassung des Organisations-Statuts soll von der Exekutive sobald als möglich veröffentlicht werden. B. Das Actions-Comité empfiehlt, daß bei der nächsten Reform des Statuts die Zahl der gewählten A. G.-Mitglieder im Statut ausdrücklich festgesetzt wird. Bis zur Durchführung dieser Reform soll der Permanenz- Ausschuß die Zahl dieser Mitglieder des Actions-Comités im Einvernehmen mit dem Organisationsausschuß des > Kongresses bestimmen. 2. StatutdesEhrengrichtes. Auf Grund der ihm vom 14. Kongreß erteilten Ermächtigung genehmigt das Actions-Comité den ihm vorgelegten Entwurf eines Statutes für das zionistische Ehrengericht. Die Exekutive wird aufgefordert, den Wortlaut des Statuts zu veröffentlichen. 3. Geschäftsordnung des Actions-Comités. Das Actions-Comité beauftragt das Präsidium in Gemeinschaft mit einem Vertreter der Exekutive, mit dem Vorsitzenden des Kongreßgerichtes und dem Kongreßanwalt die Geschäftsordnung des Actions-Comités festzusetzen. 4. Reglement für die Wahlen zum 15. Kongreß. Das Actions-Comité nimmt die Beschlüsse bezüglich Revision des Wahlreglement an, deren Wortlaut am Schlüsse bekannt gegeben wird. (Teil I.) XIV. Vereinigung der Sonderverbände Poale Zion und Z e i r e Zion. Das Actions-Comité nimmt den Zusammenschluß der Sonderverbände Poale Zion und Zeire Zion zu einem neuen Sonderverbande unter der Bezeichnung „Allweltlicher jüdischer sozialistischer Arbeiterverband Poale Zion (Vereinigt mit dem Z. S. Verband) bestätigend zur Kenntnis. 102 —

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