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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1927-08-30 · XV (1927) · p. Seite 74

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XV (1927)
Date
1927-08-30
Page
Seite 74 (sequence 74)
Language
German
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…/9038125-9038422--1423-9038494
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vollberechtigten Vertretern des Jischuw an der Palästina-Exekutive. Diese Vertreter sollten von der Assefath Haniwcharim gewählt und in der Regel vom Permanenzausschuß dem Kongreß vorgeschlagen werden, ausnahmsweise aber für diese Kongreßperiode in ihre Rechte eintreten, soferne das Actions-Coimitee keinen Widerspruch gegen die Wahl erheben würde. Diese Frage wurde vom Actions- Gomitee in der Tagung vom Oktober 1925 behandelt und1 es wurde beschlossen, daß das Präsidium des Actions-Comitees gemeinsam mit der Gesamtexekutive die Beratung darüber fortsetzen und eine befriedigende Lösung anstreben soll. Im Dezember 1925 tagte in Jerusalem die Assefath Haniwcharim und faßte unter anderem1 folgenden Beschluß betreffend das gegenseitige Verhältnis des Vaad Leumi und der Palästina-Exekutive: „Die Assefath Haniwcharim erklärt die Notwendigkeit einer gemeinsamen, in ständiger Übereinstimmung geführten Arbeit der Zionistischen Organisation und des Vaad Leumi in allen denjenigen Angelegenheiten, die das Leben des Jischuw in Palästina und seine Entwicklung betreffen. Die Assefath Haniwcharim erklärt es für notwendig, daß die Kompetenzen für die Aufgaben beider Institutionen fest abgegrenzt werden. Die Assefath Haniwcharim verpflichtet den Vaad Leumi, eine Übereinkunft mit der Zionistischen Exekutive hinsichtlich der Festsetzung dieser Kompetenzen anzustreben und ebenso hinsichtlich des Modus einer fortdauernden Anteilnahme von Bevollmächtigten des Jischuw an den Arbeiten der Zionistischen Exekutive und ihren verschiedenen Departements." Auf Grund dieser Sachlage wurden Verhandlungen zwischen der Palästina-Exekutive und idem Vaad Leumi geführt, die zum Abschluß einer beiderseits bestätigten Abmachung führten, durch die eine ständige Kooperation beider Körperschaften ohne Hinzuziehumg von Vertretern des. Vaad Liöumi in die Exekutive geregelt wird. h) Durchführung der Kongreß wählen. Das Organisations-Departement fungierte als Zentralbehörde für die Durchführung der Delegiertenwahl in den einzelnen Ländern. Die durch den einheitlichen Schekel geschaffene neue gesetzliche Lage erforderte neue Maßnahmen. Das Organisations^Departement förderte die Organisierung der Hauptwabljkommissionen, die Ausarbeitung von Wahlinstruktionen und überwachte die Gesetzmäßigkeit und Reinheit der Kongreßwahlen. Einer direkten Einwirkung der Exekutive auf die Wahlen in allen Ländern sind begreiflicherweise sowohl gesetzliche, als tatsächliche Grenzen gesetzt. Gerade auf diesem Gebiete sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern sehr beträchtlich. Deshalb mußte diese Tätigkeit, die einerseits Anwendung einheitlicher Grundsätze, andererseits Berücksichtigung sehr verschiedener organisatorischer Zustände unid Auffassungen anstrebte, mit großer Umsicht ausgeübt werden. 10. Schekel. Die uns vorliegende Übersicht umfaßt einen Zeitraum von. drei Jahren — 1924/25, 1925/26 und 1926/27. Die ersten beiden sind — 74 —

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