Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XV (1927)
- Date
- 1927-08-30
- Page
- Seite 73 (sequence 73)
- Language
- German
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Den Beschlüssen 3 und 4 wurde im Wahlreglement durch Hinzufügung der Par. 18 G und 19 M Rechnung getragen und1 überdies wurde im Sinne des Beschlusses 4, Abs. 2 eine entsprechende Aufforderung an die betreffenden Verbände gerichtet. Die Frage der Weltwählliste wurde in der Sitzung des Actions- Comitees vom Mai 1927 wieder angeschnitten und führte zu lebhaften Auseinandersetzungen in der Organisations-Kommission und im Plenum des Aetions-Coniitees, welches nach Anhörung der sich entgegenstehenden Anträge der Kommissionsmehrheit einerseits und des Organisations-Departements andererseits die Beschlüsse annahm;, deren Text an anderer Stelle dieses Berichtes wiedergegeben ist. Das Organisations-Departement erklärte bei diesem Anlasse, daß es angesichts der herrschenden organisatorischen Zustände und der Verschiedenheit der Verhältnisse in den einzelnen Ländern für die klaglose Durchführung dieser Beschlüsse keine Verantwortung übernehmen könne. Mit der Formulierung dieser Beschlüsse beauftragt, arbeitete das Organisations-Departement einen' Entwurf der „Bestimmungen betreffend Weltwahlliste" aus, der nach Einholung der Zustimmung des Vorsitzenden des Kongreßgerichtes und des Kongreßanwalts am 15. Juni 1927 publiziert wurde. /e) Geschäftsordnung des Actions-Comitees. Die jetzt geltende Geschäftsordnung des Actions-Comitees stammt aus dem Jahre 1922. Die Änderungen, die in Bezug auf die Zusammensetizung und den Wirkungskreis des Actions-Gomitees seither eingetreten sind, ließen eine Ergänzung und Revision der Geschäftsordnung erforderlich erscheinen. Diesem Bedürfnisse zuvorkommend arbeitete das Organisations-Departeiment einen Entwurf einer revidierten Geschäftsordnung aus, welcher dem Actions-Comitee im Juli 1926 zur Prüfung und Beschlußfassiunlg vorgelegt wurde. Die Beratung über diesen Gegenstand! endete mit der Annahme eines Antrages, mit welchem das Präsidium des Actions-Gomitees beauftragt wurde, in Gemeinschaft mit einem Vertreter der Exekutive und mit dem Vorsitzenden des Kongreßgerichtes und dem Kongreßanwalt die Geschäftsordnung festzusetzen. f) Statut des Ehrengerichtes. Im Sinne des Par. 77 des Organisations-Statuts und eines Beschlusses des letzten Kogresses wurde dem Actions-Comitee im Juli 1926 ein vom Vorsitzenden des Kongreßgerichtes unter Mitwirkung des Organisations-Departements verfaßter Entwurf eines Statuts für das Ehrengericht vorgelegt und nach Durchberatung in der OrganisationswKoimrnission und im Plenum angenommen. Dagegeiij erlangte der Entwurf einer Geschäftsordnung des Kongreßgerichtes bis nunnicht die erforderliche Sanktion des Actions-Comitees, g) Kooperation zwischen dem Vaad Leumi und der Palästina- Exekutive. Der Kongreß verwies an das Actions-Comitee zur endgültigen Beschlußfassung einen Antrag auf Teilnahme von zwei