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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1927-08-30 · XV (1927) · p. Seite 72

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XV (1927)
Date
1927-08-30
Page
Seite 72 (sequence 72)
Language
German
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IRI
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Sonderverbandsgruppem ihre Stimme für die Wahl eines eigenen Delegierten verwenden. Um dieses Rechtes nicht verlustig zu werden, verlangten verschiedene zionistische Gruppen, daß die Möglichkeit geschaffen werde, diese „Reststimmen" aus verschiedenen Ländern zusammenzufassen. Diesem Wunsche kam der Kongreß nach, indem er unter anderem einen Antrag an das Actions-Comitee verwies: „auf Grund der Prinzipien, die von der Organisations-Kommission festgelegt wurden, Bestimmungen für die Berücksichtigung von Reststimmen, die sich bei den Wahlen in verschiedenen Landes- Schekelverbänden ergeben, zu treffen." Das Actions-Comitee befaßte sich in der Tagung vom Juni 1926 eingehend1 mit dieser Frage und! setzte eine aus den Herren Dr. A. Barth, Rechtsanwalt S. Gronemann, Dr. Jacob Hellmann, Dr. L. Lauterbach, Bert Locker und Dr. Martin Rosenblüth bestehende Kommission ein, die die Frage der Möglichkeit und der Durchführbarkeit vom WelrwaMlisten zu prüfen und eventuell eine entsprechende Regelung" zu beschließen hatte. Diese Kommission trat am 17. Jänner 1927 in Berlin zu einer Stizung zusammen, die unter Teilnahme der Herren Dr. A. Barth, Dr. Förder (an Stelle von Dr. Rosenblüth), Rechtsanwalt S. Gronemann und Dr. Lauterbach stattfand und folgende Beschlüsse faßte: 1. Die Einführung einer Weltwahlliste erscheint im Interesse der Organisation durchaus wünschenswert. Die Durchführbarkeit wird für den gegenwärtigen Zeitpunkt mit Rücksicht auf die Schwierigkeiten der Durchführung einer einheitlichen Wahlordnung verneint. Es sind nach Meinung der Kommission alle Anstrengungen darauf zu richten, zunächst eine reibungslose Durchführung der Einheitswahlen zu erreichen und weitere Maßnahmen zur Kontrolle der Wahlvorgänge zu treffen. Erst wenn das geschehen ist, kann nach den Erfahrungen künftiger Kongreßwahlen ohne Gefahr zur Einführung einer Weltwahlliste geschritten werden. Es wird empfohlen, daß eine Diskussion über diesen Gegenstand möglichst bald in der zionistischen Öffentlichkeit eingeleitet wird. 2. Die Kommission stellt fest, daß durch den Beschluß der letzten Tagung des A. C. die Grundlage für eine Vereinigung von Reststimmen in Wahlgebieten mit mehreren Wahlkreisen geschaffen wurde. 3. Die Kommission empfiehlt, in das Wahlreglement eine Bestimmung, einzuführen, wonach es den einzelnen Landeswahlverbänden gestattet ist, sich untereinander zu einem einheitlichen Wahlverband zu vereinigen. 4. In solchen Fällen wird den Landeswahlverbänden, die laut ihrer Schekelzahl nur zur Wahl von je einem Delegierten berechtigt sind, und in denen die Wahrscheinlichkeit der Aufstellung mehrerer Wahllisten vorhanden ist, nahegelegt, bei der Exekutive die Vereinigung mit anderen Landeswahlverbänden, die sich in gleicher Lage befinden, zu beantragen, um auf diese Weise gemeinsam die Wahl nach dem Proportionalwahlsystem durchführen zu können. Die Exekutive wird gebeten, mit den in Betracht kommenden Landeswahlverbänden in Fühlung zu treten und der nächsten Tagung des A. C. darüber zu berichten. Die Kommission behält sich vor, auf Grund dieses Berichtes dem A. C. weitere Anträge zu unterbreiten. - 72 -

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