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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1927-08-30 · XV (1927) · p. Seite 71

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
XV (1927)
Date
1927-08-30
Page
Seite 71 (sequence 71)
Language
German
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IRI
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Statuts vor und unterbreitete seinen Entwurf nach Beratung mit dem Vorsitzenden des Koingreßgerichtes, dem Kongreßanwalt raid dessen Stellvertreter dem A. C. im Juli 1926 zur Genehmigung. Der Entwurf wurde einer besonderen Kommission überwiesen und auf deren Antrag nahm das A. C. die Vorschläge der Exekutive mit geringen Änderungen an. Das neue Statut wurde als Anhang zum Kongreßprotokoll und auch als eine besondere Broschüre veröffentlicht. b) Bestimmungen betreffend einheitlichen Schekel. Der 14. Kongreß hat grundsätzlich beschlossen, an Stelle des bisherigen Schekelsystems den einheitlichen Schekel einzuführen und hat das Actions-Comitee ermächtigt, innerhalb der festgesetzten Richtlinien Einzelverfügungen zu erlassen. Das Origanisations-Depiarteiment entwarf in diesem Sinne eine Reihe von Bestimmungen, die dem Actions-Comitee anläßlich seiner Tagung in Berlin im Oktober 1925 unterbreitet und von ihm mit kleinen Änderungen angenommen wurden. Diese Bestimmungen wurden mit einer Instruktion dier Exekutive versehen und mittels Rundschreiben vom 5. November 1925 veröffentlicht. Der auf diese Weise geschaffene Rahmen für die Organisierung der Schekeliarbeit hat sich im großen unld! ganzen bewährt, gewisse Änderungen werden aber im Zusammenhange mit dem geänderten System der Kongreßwahlen vorgenommen werden müssen. c) Wahlreglement. Die Einführung des einheitlichen Schekels hatte nicht nur eine Reform der Schekekerwaltüng, sondern auch eine Änderung' des Wahlsysteme zur Folge. Dementsprechend' beauftragte der Kongreß die Exekutive d'as Wahlreglement zu revidieren und ihren Entwurf dem Actions-Comitee zur Genehmigung zu unterbreiten. Das Organisations4}epartement entledigte sich dieses Auftrages, indem es zuerst allgemeine Richtlinien einer Reform ausarbeitete und vom Actions-Comitee in der Tagung vom Juli 1926 bestätigen ließ und auf Grund dieser Richtlinien ein neues Wahlreglement entwarf, welches gemäß einem Beschluß dieser Aciions- Comitee-Tagung mach Beratung mit dem Vorsitzenden des Kongreßgerichtes und dem Kongreßanwalt ins Leben treten sollte. Die Veröffentlichung des Wahlreglements erfolgte am 15. März 1927. In der Beratung des Actions-Comitees vom Mai 1927 wurden einige Beschlüsse gefaßt, mit denen einzelne Bestimmungen dieses WiaMreglements abgeändert wurden. Die Formulierung dieser Änderungen wurde der Exekutive im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Kongreßgerichtes und dem Kongreßanwalt überlassen. Der Text der (betreffenden Änderungen wurde am 15. Juni 1927 veröffentlicht. d.) Bestimmungen betreffend Einführung einer Weltwahlliste bei den Delegiertenwahlen zum 15. Kongreß. Das neue Wahlsystem, welches die Zionisten eines jeden Landes zu einem gemeinsamen Wahlgebiete vereint, beseitigte die bis zum 14. Kongreß vorhandene Möglichkeit, daß die in den einzelnen Ländern vorhandenen - 71 -

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