Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- XV (1927)
- Date
- 1927-08-30
- Page
- Seite 27 (sequence 35)
- Language
- German
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stinensische .Sektion der Gendarmerie wurden aufgelassen und die palästinensische Polizeitruppe blieb der einzige Wächter der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Palästina. 7. Arbeitsgesetzgebung: Es wurde mit einem Programm der Arbeitsgesetzgebung für Palästina der Anfang gemacht, indem gegen Ende 1926 ein „Erlaß über Arbeiterentschädigungen" herausgegeben wurde, der vorsieht, daß der Arbeitgeber für jede Verletzung, die sein Arbeiter als direkte Folge seiner Beschäftigung erlitten hat, Entschädigung zahlen muß. Die durch die Bestimmungen dieses Erlasses erfaßten Arbeiterkategorien sind auf jene begrenzt, deren Beschäftigungen besondere Gefahren mit sich bringen, zum Beispiel Personen, die im Baugewerbe, beim Betrieb von Kraftmaschinen, bei elektrischen Arbeiten usw. beschäftigt sind, doch besteht die Hoffnung, daß der Umkreis des Erlasses zu gegebener Zeit beträchtlich ausgedehnt werden wird. Gleichzeitig mit diesem Erlaß wurde auf demselben Gebiet noch eine zweite Bestimmung kundgemacht. Der „Erlaß über Einschüchterung" soll die Grundsätze des englischen Gesetzes auf Arbeitsstreitigkeiten in Palästina anwenden. Während er ausdrücklich das Recht „friedlicher Überredung" anerkennt, erklärt es der Erlaß als ein Vergehen, irgendjemand, der eine gesetzmäßige Handlung vollzieht, zu bedrohen oder zu belästigen. 8. Zölle: Während der letzten beiden Jahre wurde eine Anzahl von Hinzufügungen zur Liste des „Erlasses über Befreiungen von den Zollgebühren" gemacht, viele davon auf Grund von Ansuchen der Zionistischen Palästina-Exekutive um Erlassung von Zöllen auf Rohmaterialien, die entweder für Arbeiten von öffentlichem Nutzen importiert werden oder für Fabriken, deren Entwicklung im Interesse der palästinensischen Industrie als Ganzes liegt. Erhebliche Zugeständnisse wurden in dieser Richtung in bestimmten Fällen gemacht, wobei jedes Ansuchen nach der Bedeutung der besonderen industriellen Unternehmung beurteilt wird. Dem Vernehmen nach steht die ganze Frage der Zollbefreiungen, jetzt in besonderer Beratung bei der Regierung, wobei eine endgültige Regelung der Frage durch einen besonderen Erlaß über Zollbefreiungen erzielt werden soll, der an die Stelle der bisherigen Bestimmungen tritt. 9. Elektrizität: Der am 7. März 1927 im Amtsblatt veröffentlichte „Erlaß über Elektrizitätskonzessionen" bestätigte die der Palestine Electric Corporation für die Ausführung der hydroelektrischen Pläne an den Flüssen Jordan und Audja gewährten Konzessionen. Der Erlaß ermächtigt ferner die Palästinaregierung, Böden zu expropriieren, die für die Ausführung dieser Arbeiten erforderlich sind und die die Konzessionäre nicht anders unter billigen Bedingungen erwerben können.