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Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress · 1911-08-09 · X (1911) · p. Seite 122

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Journal
Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
Volume
X (1911)
Date
1911-08-09
Page
Seite 122 (sequence 145)
Language
German
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IRI
…/9038125-9038126--0148-9038271
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— 122 — Zum Glück ist es unserm Gg. Dr. Belkowsky gelungen, eine letztwillige Verfügung in diesem Monat zu Ende zu bringen, von welcher der N. F. zirka 10 000 Mark erhalten hat. Der Name dieser Spenderin, Frau Ziwa Wodonosowa s. A. sei hier mit Dank erwähnt, ferner auch das Verdienst unseres Gesinnungsgenossen, der ihr diesen Gedanken vermittelte und die Durchführung durch die juridischen Instanzen übernommen und erledigt hat. Dies ist die vierte testamentarische Verfügung, die aus Eußland dem Fonds zugekommen ist (Herr Sachs, Minsk 10 000 Frs, Frau E. Klur, Odessa 30 000 Mark, Frau M. Balter, Pinsk-Singapore 500 Doli, und Frau Z. Wodonosowa 9574 Mark). Es ist bemerkenswert, daß drei von diesen vier Spendern Frauen waren. Diese außerordentliche Spende wird es uns ermöglichen, noch im Mai den gebührenden Platz einzunehmen. Dies darf uns aber die düstere Sachlage nicht übersehen lassen. Es besteht eine unaufschiebbare Notwendigkeit, in Eußland die Möglichkeit zu schaffen, daß die Arbeit für den N. F. ungestört geführt werden soll. Wir hoffen, daß es uns gelingen wird. Und wenn es uns gelingt, wenn wir und alle Freunde des N. F. unsere ganze Kraft und Energie werden entwickeln können, dann, erst dann werden die Juden Eußlands soviel für unser geliebtes Volksinstitut leisten können, wie es ihrer Zahl und Ergebenheit entspricht. ■ Dr. E. W. Tschlenow. Moskau, im Mai 1911. ÖSTERREICH. I. Organisation der Landessammelstelle. Die L. S. St. Osterreich des J. N. F. in Wien besteht gesondert von den zionistischen Zentralen der drei Landesteile, in welche der vordem einheitliche Landesverband Österreich seit dem 27. Oktober 1907 zerfallen ist, und wird in dieser Sonderstellung von den drei Zentralen, dem Zentralkomitee für Westösterreich in Wien, dem Zentralkomitee für Galizien in Lemberg und dem Landeskomitee für die Bukowina in Czernowitz nunmehr unbedingt anerkannt. Die organisatorischen Beziehungen der L. S. St. zum galizischen Z. K. sind durch die Verträge vom 14. Juni 1908 und 18. April 1909 geregelt. In § 20 des Organisationsstatuts des „Distriktsverbandes Westöstei reich" heißt es: „Dem Zentralbureau sind die L. S. St. des J.N.F. .... anzugliedern", welche Norm nur dadurch ihren Ausdruck fand, daß unser Obmann zu den Sitzungen des Westösterreichischen Zentralkomitees stets hinzugezogen wird. Das unserer L. S. St. unterstellte Gebiet bildeten nach wie vor die im Eeichsrate vertretenen Königreiche und Länder mit Ausnahme des schon 1909 an die kroatische L. S. St. abgetretenen Dalmatiens. Den Behörden gegenüber ist die L. S. St. als nichtpolitischer Verein „Keren Kajemeth Lejisroel" mit dem Sitz in Wien legitimiert, der seinen Bereich auf alle Provinzen ausdehnen darf und sämtliche Ortskommissäre als Mitglieder betrachtet. »

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