Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Journal
- Bericht der Exekutive der Zionistischen Organisation an den ... Zionistenkongress
- Volume
- X (1911)
- Date
- 1911-08-09
- Page
- Seite 18 (sequence 27)
- Language
- German
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— 18 — Sammlungen und Institutionen gehen regelmäßig ein und sind in ständigem Steigen begriffen, während die Eingänge für die Organisation selbst, die Schekelgelder, unregelmäßig sind und zur Deckung der Ausgaben nicht ausreichen. Die Jahreskonferenz 1910, welche für das Verwaltungsjahr ein Budget in Höhe von 170000 Jb beschloß, faßte daher die folgenden Beschlüsse, um eine Deckung des Budgets zu gewährleisten: Auf Antrag des Engeren Actions-Comités, wurde beschlossen, daß vom 1. Juli 1910 ab die Schekelgelder von den Landesorganisationen und Föderationen ohne Abzug an das Engere Actions-Comité abgeführt werden müssen und die Anzahl der Kongreßdelegierten jedes Landes und jeder Föderation nach Maßgabe der an das E. A. C. abgeführten Schekolim festgesetzt wird. Auf Antrag des Herrn Wolffsohn erteilt die Jahreskonferenz dem A. C. das Eecht, die Besteuerung der Institutionen zu beschließen, falls sich im Laufe des Verwaltungsjahres herausstellen sollte, daß ohne diese Besteuerung die Ausgaben nicht zu decken sind. In seiner Novembersitzimg mußte sich das A. C. wiederum mit der Finanzlage befassen. Es wurden die folgenden Beschlüsse gefaßt: a) Auf Antrag Warburg-Wolffsohn beschließt das A. C, daß die Governors beim Jewish Colonial Trust den Antrag stellen sollen, daß die Statuten der Bank dahin geändert werden, daß der Aufsichtsrat und das Direktorium 10°/o des Reingewinns nach Abzug der Eeserven für die Zwecke der Bewegung erhalten. Inzwischen soll bis zur Änderung der Statuten der J. C. T. 10°/o des Reingewinns nach einer näher festzusetzenden Norm für dieselben Zwecke zur Verfügung stellen. b) Auf Antrag Friedemann beschließt das A. C.; den Aufsichtsrat des J. C. T. zu ersuchen, einen Beschluß zu fassen, daß die Statuten des J. C. T. in der Weise geändert werden, daß die vierjährigen Rückstände an Dividenden der Bank für verfallen erklärt werden. c) Auf Antrag Katzenelsohn beschließt das A. C. : Unter Beibehaltung des Schekels als obligatorischer Leistung zur Erlangung des Kongreßwahlrechts wird ein Zentralfonds zur Befriedigung der Bedürfnisse der Organisation gebildet. Zur Ausarbeitung der Details wird eine fünfgliedrige Kommission in Berlin eingesetzt, welche die im A. C. gemachten Anregungen in Erwägung ziehen soll. Diese Finanzkommission besteht aus den Herren Dr. A. Friedemann, B. Hamburg, Dr. A. Hantke, Dr. H. Gr. Heymann und Dr. W. Münk. Dieser Kommission wurden folgende Anträge zur Prüfung überwiesen: a) Antrag des Engeren Actions-Comités: Das A. C. beschließt, die der Organisation unterstellten Institutionen und Fonds zu einer Abgabe von 10°/o ihres Nettoeinkommens als Entschädigung für die von der Organisation geleisteten Dienste zu verpflichten.